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   BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 43.93   

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https://dejure.org/1993,4047
BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 43.93 (https://dejure.org/1993,4047)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1993 - 7 C 43.93 (https://dejure.org/1993,4047)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 7 C 43.93 (https://dejure.org/1993,4047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kostenbeteiligung nach dem Wasserstaßenrecht für Kosten einer Kreuzungsänderung - Kostentragung für den Neubau oder die Änderung von Kreuzungen infolge des Ausbaus oder Neubaus von Bundeswasserstraßen - Objektives Gebot zur Änderung des Verkehrsweges - Umfang der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 131
  • DÖV 1994, 744
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 37.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 43.93
    Das Gesetz stellt also nicht, wie es nach dem Wortlaut den Anschein hat, auf einen zeitlichen Faktor ab, sondern verwendet das Merkmal der Gleichzeitigkeit fiktiv zur Herbeiführung der damit erstrebten Kostenbeteiligung des Trägers der Straßenbaulast nach Maßgabe seines tatsächlich geäußerten oder doch unterstellten eigenen Interesses (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 37.72 - Buchholz 445.5 § 41 WaStrG Nr. 1 S. 4).

    Dieses "Verlangenmüssen" setzt ebenso wie in § 12 EKrG und § 12 Abs. 3 FStrG voraus, daß die Änderung des Verkehrsweges nach Maßgabe der für den jeweiligen Kreuzungsbeteiligten geltenden Baulast objektiv geboten ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975, a.a.O. S. 5; Urteil vom 18. September 1987 - BVerwG 4 C 24.84 - Buchholz 407.4 § 12 FStrG Nr. 3 S. 5; Friesecke, Bundeswasserstraßengesetz, 2. Aufl., § 41, Rdnr. 10; vgl. ferner Marschall/Schweinsberg, Eisenbahnkreuzungsgesetz, 4. Aufl., § 12, Rdnr. 3.3; Marschall/Schroedter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl., § 12, Rdnr. 7.1).

    An dieser Auffassung, die dem ebenfalls zu § 41 Abs. 5 WaStrG ergangenen Urteil des 4. Senats vom 28. Februar 1975 (a.a.O.) - wenn auch unausgesprochen - zugrunde liegt, hält der Senat fest, obwohl nunmehr der 4. Senat in seinem Urteil vom 18. September 1987 zu § 12 Abs. 3 FStrG (a.a.O.) der Auffassung ist, maßgeblich für den Änderungszwang sei nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift der Zeitpunkt vor der Änderung des Brückenbauwerks; eine Pflicht zur Kostenbeteiligung bestehe deshalb nur, wenn der Baulastträger des kreuzenden Verkehrsweges im Zeitpunkt des Planfeststellungsantrages durch den anderen Kreuzungsbeteiligten seinerseits verpflichtet gewesen wäre, eine Planfeststellung für die umstrittene Änderung der Brücke zu beantragen.

  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 35.92

    Eisenbahnkreuzung - Durchfahrtshöhe - Anfahrsicherheit

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 43.93
    Da diese Feststellung aber auch auf der Auslegung des Schriftwechsels zwischen den Beteiligten beruht, bleibt im Revisionsverfahren zu prüfen, ob das Verwaltungsgericht insoweit die Auslegungsregeln der §§ 133 und 157 BGB beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 35.92 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 20 S. 22 m.w.N.).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht dies bisher ausdrücklich nur für das Eisenbahnkreuzungsrecht ausgesprochen (Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17; Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 35.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 20).

  • BVerwG, 18.09.1987 - 4 C 24.84

    Fernstraßen - Straßenbaulast - Kreuzung - Kostenverteilung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 43.93
    Dieses "Verlangenmüssen" setzt ebenso wie in § 12 EKrG und § 12 Abs. 3 FStrG voraus, daß die Änderung des Verkehrsweges nach Maßgabe der für den jeweiligen Kreuzungsbeteiligten geltenden Baulast objektiv geboten ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975, a.a.O. S. 5; Urteil vom 18. September 1987 - BVerwG 4 C 24.84 - Buchholz 407.4 § 12 FStrG Nr. 3 S. 5; Friesecke, Bundeswasserstraßengesetz, 2. Aufl., § 41, Rdnr. 10; vgl. ferner Marschall/Schweinsberg, Eisenbahnkreuzungsgesetz, 4. Aufl., § 12, Rdnr. 3.3; Marschall/Schroedter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl., § 12, Rdnr. 7.1).

    Zwar folgt der entscheidende Senat bei seiner Auslegung des § 41 Abs. 5 Satz 2 WaStrG nicht der Auffassung, die dem Urteil des 4. Senats zu der Parallelvorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG vom 18. September 1987 (a.a.O.) zugrunde liegt.

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 43.93
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht dies bisher ausdrücklich nur für das Eisenbahnkreuzungsrecht ausgesprochen (Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17; Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 35.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 20).
  • VGH Bayern, 20.12.2007 - 8 A 06.40028
    Diese Grundsätze habe das Bundesverwaltungsgericht in einer späteren Entscheidung zum Kreuzungsrecht nach dem Wasserstraßengesetz ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 17.12.1993 NVwZ-RR 1995, 131).

    Das Gesetz stellt also nicht, wie es nach dem Wortlaut den Anschein hat, auf einen zeitlichen Faktor ab, sondern verwendet das Merkmal der Gleichzeitigkeit fiktiv zur Herbeiführung der damit erstrebten Kostenbeteiligung des Trägers der Straßenbaulast nach Maßgabe seines tatsächlich geäußerten oder doch unterstellten eigenen Interesses (vgl. BVerwG vom 17.12.1993 NVwZ-RR 1995, 131/132).

    Dieses "Verlangenmüssen" setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenso wie in § 12 EKrG und § 12 Abs. 3 FStrG voraus, dass die Änderung des Verkehrswegs nach Maßgabe der für den jeweiligen Kreuzungsbeteiligten geltenden Baulast objektiv geboten ist (vgl. BVerwG vom 17.12.1993 a.a.O.S. 132 m.w.N. seiner Rechtsprechung).

    Ein solches objektives Gebot ist jedenfalls im Wasserstraßenrecht auch dann anzunehmen, wenn der Änderungszwang für den Kreuzungsbeteiligten erst durch den Ausbau des anderen Verkehrswegs ausgelöst wird (BVerwG vom 17.12.1993 a.a.O.S. 132).

    Dazu gehörten auch solche Änderungen, deren Notwendigkeit sich aus der Sicht des anderen Verkehrswegs erst infolge der Planung ergebe (BVerwG vom 17.12.1993 a.a.O.S. 132).

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99

    Kreuzungsrechtsverhältnis; Baulastregelung; Sicherheit und Abwicklung des

    § 13 Abs. 2 EKrG läßt sich nicht als Vehikel dafür gebrauchen, Mitnahmeeffekte zu nutzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 43.93 - Buchholz 445.5 § 41 WaStrG Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 20 A 1317/12

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Trägers eines planfestgestellten

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1993 - 7 C 43.93 -, ZfW 1994, 467.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2001 - 11 D 173/98
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1993 - 7 C 43.93 -, Buchholz 445.5 § 41 WaStrG Nr. 1 (S. 3).
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