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   BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95   

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BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95 (https://dejure.org/1996,859)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 7 C 43.95 (https://dejure.org/1996,859)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 7 C 43.95 (https://dejure.org/1996,859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist - Zurechenbarkeit des Verschuldens einer Büroangestellten eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Grundstücken - Enteignung von Grundstücken in der ehemaligen DDR - Übergang eines Bodenreformgrundstücks an den Erben eines ursprünglichen Eigentümers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neubauernerben; Rechtsnachfolger; Berechtigter; Bodenreformgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1922; VermG § 2 Abs. 1 S. 1
    Offene Vermögensfragen - Rechtsnachfolge bei Entzug eines Bodenreformgrundstücks; Erbrecht - Restitutionsberechtigung des Erben , Übergang auf den Erben des Neubauern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 55
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95
    Grund hierfür war der Charakter des Bodenreformeigentums als "Arbeitseigentum" (vgl. BVerwGE 95, 170 [173]).

    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach dem Erlaß der Änderungsverordnung vom 7. Januar 1988, einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums am Bodenreformgrundstück, der indes dem Eigentumserwerb durch Erbgang nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 95, 170 [174 f.]; Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - VK 1996, 388; BGH, Urteil vom 16. Februar 1996 - V ZR 208/94 - VIZ 1996, 345).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung von Bodenreformland an den Erben eines

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95
    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach dem Erlaß der Änderungsverordnung vom 7. Januar 1988, einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums am Bodenreformgrundstück, der indes dem Eigentumserwerb durch Erbgang nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 95, 170 [174 f.]; Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - VK 1996, 388; BGH, Urteil vom 16. Februar 1996 - V ZR 208/94 - VIZ 1996, 345).
  • BGH, 16.02.1996 - V ZR 208/94

    Pflicht des Erben zur Weiterübertragung des Eigentums an einem Grundstück aus der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95
    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach dem Erlaß der Änderungsverordnung vom 7. Januar 1988, einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums am Bodenreformgrundstück, der indes dem Eigentumserwerb durch Erbgang nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 95, 170 [174 f.]; Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - VK 1996, 388; BGH, Urteil vom 16. Februar 1996 - V ZR 208/94 - VIZ 1996, 345).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 7 B 225.95

    Offene Vermögensfragen: Begriff der Rechtsnachfolgerschaft nach Erbausschlagung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95
    War der Geschädigte am 29. September 1990 bereits verstorben, so läßt das Vermögensgesetz den Anspruch auf Rückübertragung des entzogenen Vermögenswerts grundsätzlich statt in der Person des Geschädigten in der Person seines Erben entstehen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 13; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1995- - IV ZB 5/95 - JR 1996, 280 [281]).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95
    War der Geschädigte am 29. September 1990 bereits verstorben, so läßt das Vermögensgesetz den Anspruch auf Rückübertragung des entzogenen Vermögenswerts grundsätzlich statt in der Person des Geschädigten in der Person seines Erben entstehen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 13; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1995- - IV ZB 5/95 - JR 1996, 280 [281]).
  • BVerfG, 04.10.1995 - 1 BvR 1881/95

    Verpflichtung des Erben eines Eigentümers von Grundstücken aus der Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95
    Diese Bestimmungen wurden vielmehr durch die Bestimmungen der Besitzwechselverordnungen überlagert, so daß das Bodenreformland nicht in den allgemeinen Nachlaß fiel (vgl. BVerfG, VIZ 1996, 81).
  • BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98

    Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des

    Der testamentarische Erbe des Geschädigten ist als dessen Rechtsnachfolger Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, weil er in vollem Umfang in dessen Rechtsposition eingetreten und deshalb die hypothetische Annahme gerechtfertigt ist, der enteignete Vermögensgegenstand sei - wenn er nicht dem Geschädigten durch Unrechtsmaßnahmen im Sinne von § 1 VermG entzogen worden wäre - zivilrechtlich ihm zuzuordnen (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 30 = VIZ 1996, 710).

    Da bei derartigen Erbfällen das gleiche auch für den Restitutionsanspruch gilt, entsteht dieser unmittelbar in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten (Beschluß vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 13 S. 5 , Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 30 = VIZ 1996, 710).

    Wenn gleichwohl die als Anlage III zum Einigungsvertrag veröffentlichte Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 in Ziffer 3 mehrfach die "Erben" der ehemaligen Eigentümer als Restitutionsberechtigte bezeichnet und sowohl Literatur als auch Rechtsprechung ebenfalls ganz selbstverständlich als "Rechtsnachfolger" i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG bei natürlichen Personen insbesondere die Erben erwähnen (vgl. Neuhaus in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 2 Rn. 9; Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 30 = VIZ 1996, 710), muß nach Sinn und Zweck des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG die Person des Rechtsnachfolgers unter Ausblendung der wiedergutzumachenden Enteignungsmaßnahme bestimmt, die Rechtsnachfolge in den entzogenen Gegenstand also nur hypothetisch im Wege einer Fiktion ermittelt werden (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O.; vgl. auch Lorenz, ZEV 1995, 436 ).

    Denn § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG bezweckt ersichtlich, auf schuldrechtlichem Wege die Folgen der durch den Vermögensentzug geschaffenen Unrechtslage wiedergutzumachen und soweit wie möglich den status quo ante wiederherzustellen (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O.).

    ." und daß "wegen dieses hypothetischen Vermögensübergangs ... sich auch die Unrechtslage, die durch den Vermögensentzug geschaffen worden und nach dem Vermögensgesetz wiedergutzumachen ist, in der Person des Erben fortsetzt, der darum vom Gesetzgeber ebenfalls für anspruchsberechtigt erklärt worden ist" (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

    Die Person des Rechtsnachfolgers im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG muss deswegen unter Ausblendung der wiedergutzumachenden Enteignungsmaßnahme bestimmt, die Rechtsnachfolge in den entzogenen Gegenstand also nur hypothetisch im Wege einer Fiktion ermittelt werden (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 30 und Beschluss vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - a.a.O. S. 61).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend Grund und Zweck der gesetzlichen Regelung darin gesehen, "dass der Vermögenswert, wenn er nicht dem Geschädigten durch Unrechtsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG entzogen worden wäre, mit dem Erbfall ebenso wie die übrigen zum Nachlass gehörenden Gegenstände auf den gesetzlich oder testamentarisch bestimmten Erben übergangen wäre, ..." und dass "wegen dieses hypothetischen Vermögensübergangs ... sich auch die Unrechtslage, die durch den Vermögensentzug geschaffen worden und nach dem Vermögensgesetz wieder gutzumachen ist, in der Person des Erben fortsetzt, der darum vom Gesetzgeber ebenfalls für anspruchsberechtigt erklärt worden ist" (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - a.a.O. und Beschluss vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - a.a.O.).

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Erbe eines geschädigten Neubauern nicht Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG ist (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - a.a.O. S. 31 ff. und vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 - VIZ 1997, 411 sowie Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 8 B 346.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 42 S. 1 ).

  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 91.99

    Vermögenseinziehung; Rehabilitierung; russische Rehabilitierungsentscheidung;

    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe (oder bei mehreren Erben einer von ihnen) lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach § 4 Abs. 1 Besitzwechsel-VO in der Fassung der Zweiten Verordnung über die Durchführung des Besitzwechsels bei Bodenreformgrundstücken vom 7. Januar 1988 (GBl I S. 25), einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums an dem Bodenreformgrundstück (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23).

    Dieses Ergebnis steht nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung, die dem Erben eines Bodenreformeigentümers die Berechtigtenstellung im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG in den Fällen abspricht, in denen das Bodenreformeigentum Gegenstand einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 8 B 346.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 42).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 21.03

    Restitutionsantrag; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung;

    Der Gesetzgeber erklärt den Erben des Geschädigten gerade deshalb ebenfalls für anspruchsberechtigt, weil der Vermögenswert ohne die schädigende Maßnahme mit dem Erbfall auf den Erben übergegangen wäre und sich wegen dieses hypothetischen Vermögensübergangs in der Person des Erben auch die Unrechtslage fortsetzt, die durch den Vermögensentzug geschaffen worden und nach dem Vermögensgesetz wieder gutzumachen ist (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.12.1999 - 6 K 2008/96

    Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken; Überführung von Vermögenswerten in

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  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose

    Wegen dieses hypothetischen Vermögensübergangs setzt sich auch die Unrechtslage, die durch den Vermögensentzug geschaffen worden und nach dem Vermögensgesetz wieder gutzumachen ist, in der Person des Erben fort, der darum vom Gesetzgeber ebenfalls für anspruchsberechtigt erklärt worden ist (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 8 B 346.99

    Entzug eines Bodenreformgrundstücks; Rechtsnachfolge; Restitutionsberechtigung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zunächst geklärt, daß mit dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG verwendeten Begriff des "Rechtsnachfolgers" Nachfolgetatbestände angesprochen sind, die bis zum Inkrafttreten des Vermögengsgesetzes (29. September 1990) eingetreten sein müssen (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 m.w.N.).

    Ferner ist geklärt, daß im Falle des Entzuges eines Bodenreformgrundstücks der Erbe des geschädigten Neubauern nicht dessen Rechtsnachfolger und damit nicht Berechtigter ist (Urteile vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 -, VIZ 1997, 411 und 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - a.a.O.).

  • VG Cottbus, 30.08.2018 - 1 K 726/12

    Berufung der selbst nicht-zuteilungsberechtigten Ehefrau oder des Erben auf die

    War ein Erblasser Bodenreformeigentümer, gilt nichts anderes, wobei dahinstehen kann, ob Bodenreformeigentum vererblich war (so BGHZ 140, 223) oder ob es nach den hier maßgeblichen Besitzwechselverordnungen vom 7. August 1975 (GBl DDR I S. 629) und vom 7. Januar 1988 (GBl DDR I S. 25) nicht unmittelbar vererbt wurde, sondern der Erbe erst durch einen konstitutiven staatlichen Übertragungsakt Eigentümer wurde (so BVerfG, VIZ 1996, 81 und BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 30 ).

    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe (oder bei mehreren Erben einer von ihnen) lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach § 4 Abs. 1 Besitzwechsel-VO in der Fassung der Zweiten Verordnung über die Durchführung des Besitzwechsels bei Bodenreformgrundstücken vom 7. Januar 1988 (GBl I S. 25), einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums an dem Bodenreformgrundstück (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23).

  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 16.99

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; russische

    Dabei kann es dahinstehen, ob Bodenreformeigentum vererblich war (so BGHZ 140, 223) oder ob es nach den hier maßgeblichen Besitzwechselverordnungen vom 7. August 1975 (GBl DDR I S. 629) und vom 7. Januar 1988 (GBl DDR I S. 25) nicht unmittelbar vererbt wurde, sondern der Erbe erst durch einen konstitutiven staatlichen Übertragungsakt Eigentümer wurde (so BVerfG, VIZ 1996, 81 und BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 30 ).
  • BVerwG, 23.05.2012 - 8 C 25.11

    Auflassungsanspruch; Besserberechtigter; Bodenreform; Bodenreformeigentümer;

    Erst die letzte Fassung der Besitzwechselverordnungen begründete für Kleinstflächen - bestenfalls - einen Anspruch der Erben auf Übertragung des Bodenreformeigentums (vgl. § 4 der Zweiten Verordnung über die Durchführung des Besitzwechsels bei Bodenreformgrundstücken vom 7. Januar 1988, GBl DDR 1988 S. 25; Urteile vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 17 S. 12, vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 33 und vom 19. Oktober 2000 a.a.O. S. 14; Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 7 PKH 5.04 <7 B 137.04> - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 a.a.O. S. 227 ff., 231).
  • BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99

    Eigentumserwerb auf Grund eines von der Kreisbodenkommission bestätigten

  • BVerwG, 08.06.2000 - 8 B 126.00

    Die rechtliche Stellung des Erben eines Neubauerns bei Entzug eines

  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 12.17

    Antragsfassung; Auslegung; Entschädigung; Erbengemeinschaft; Klagebegehren;

  • BVerwG, 27.03.2003 - 8 B 178.02

    Bodenreformeigentum, Berechtigung von Erben; Berechtigung des Erben eines

  • BVerwG, 01.11.2001 - 7 B 85.01

    Rückübertragungsanspruch bezüglich eines zu DDR-Zeiten enteigneten Grundstücks -

  • BVerwG, 15.04.1997 - 7 C 46.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung des Erben eines Neubauern bei

  • BVerwG, 18.07.2005 - 8 PKH 5.05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten -

  • BVerwG, 21.08.2000 - 8 B 146.00

    Rechtsmittelbefugnis eines Klägers gegen die Aufhebung eines Verwaltungsaktes

  • BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 233.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

  • BVerwG, 15.10.1996 - 7 KSt 12.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 116.04

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 07.11.2000 - 7 B 142.00

    Rückübertragung von Grundstücken - Erbe eines Bodenreformeigentümers als

  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 153.00

    "Berechtigung" i.S.v. § 2 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG)

  • BVerwG, 07.02.2000 - 8 B 24.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ansprüche

  • BVerwG, 20.01.1998 - 7 B 14.98

    Erbe - Revisionsverfahren - Aufwendung - Streitgegenstand - Bindung

  • BVerwG, 17.11.1997 - 7 B 380.97

    Möglichkeit des Übergangs eines Bodenreformgrundstücks auf den Erben im Wege der

  • BVerwG, 22.04.1997 - 7 B 93.97

    Voraussetzungen der Rüge im Revisionsverfahren - Besonderheiten bei der

  • BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 123.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Mitgliedschaft

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