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   BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 43.98   

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https://dejure.org/2000,8948
BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 43.98 (https://dejure.org/2000,8948)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 7 C 43.98 (https://dejure.org/2000,8948)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 7 C 43.98 (https://dejure.org/2000,8948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Restitutionsantrag; entschädigungslose Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG; kurze Frist für Entschädigungsantrag; Entschuldung der Klein- und Mittelbauern; Verbesserung der Agrarstruktur; Diskriminierung; Entschädigungsregelung als Scheinversprechen; unlautere ...

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsantrag - Entschädigungslose Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG - Kurze Frist für Entschädigungsantrag - Entschuldung der Klein- und Mittelbauern - Verbesserung der Agrarstruktur - Diskriminierung - Entschädigungsregelung als Scheinversprechen - ...

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § ... 1 Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 1 a Satz 1; ; Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl DDR S. 969) nebst 3. Durchführungsbestimmung vom 26. September 1950 (GBl DDR S. 1071)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Schwerin, 18.06.1998 - 3 A 792/95
    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 43.98
    BVerwG 7 C 43.98 VG 3 A 792/95.
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 43.98
    Damit scheidet die Annahme einer unlauteren Machenschaft aus; denn die Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren ist nur dann als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu bewerten, wenn die Behörde damit die Absicht verfolgt hat, die vorgenommene Enteignung überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 ).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 43.98
    Anders als das Verwaltungsgericht meint, rechtfertigen sie nicht die Qualifizierung der Entschädigungsregelung als bloßes Scheinversprechen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Senats zur Konzernverordnung, Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 182 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83); denn der Entschädigungsanspruch blieb - wenn auch bei strikter Anwendung der Antragsfrist nicht in allen Fällen - tatsächlich realisierbar.
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 43.98
    Dieser Schädigungstatbestand erfaßt Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (stRspr; vgl. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 ).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 43.98
    Erfaßt werden daher grundsätzlich nur solche Enteigungen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, daß bereits nach den einschlägigen - nicht notwendigerweise veröffentlichten - Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war; denn dies war auch nach dem Selbstverständnis der Rechtsordnung der DDR Ausdruck einer bewußten Diskriminierung bestimmter Personengruppen oder Verhaltensweisen (grundlegend Urteil des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 ).
  • BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 325.98

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob ein Vermögensverlust auf der Grundlage des

    Der Rechtssache kommt jedenfalls dadurch grundsätzliche Bedeutung zu, daß sie Gelegenheit zur Klärung der Frage gibt, ob ein Vermögensverlust auf der Grundlage des Gesetzes über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl I S. 969) in Verbindung mit der 3. Durchführungsbestimmung zu diesem Gesetz vom 26. September 1950 (GBl I S. 1071) eine Schädigungsmaßnahme gemäß § 1 VermG sein kann (vgl. auch die anhängigen Revisionsverfahren BVerwG 7 C 43.98, BVerwG 7 C 5.99 und BVerwG 7 C 6.99).
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