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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1978 - VII C 45.76   

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BVerwG, 14.07.1978 - VII C 45.76 (https://dejure.org/1978,246)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1978 - VII C 45.76 (https://dejure.org/1978,246)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1978 - VII C 45.76 (https://dejure.org/1978,246)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 163
  • NJW 1978, 2313 (Ls.)
  • MDR 1979, 168
  • DVBl 1979, 518
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76
    Die Abwahl hauptamtlicher Bürgermeister nach § 55 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist mir Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar (Anschluss an BVerfGE 7, 155 und BVerwGE 20, 160).
  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 53.62

    Abberufung eines Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76
    Die Abwahl hauptamtlicher Bürgermeister nach § 55 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist mir Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar (Anschluss an BVerfGE 7, 155 und BVerwGE 20, 160).
  • BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16

    Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig

    Denn durch die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Abwahlmodalitäten in Verbindung mit der dem Wahlbeamten zukommenden wirtschaftlichen Sicherung ist ein Mindestmaß an Unabhängigkeit von politischen Instanzen gewährleistet, die auch diese Beamten in ihrer Grenzposition zwischen Beamten- und Kommunalrecht einfordern dürfen (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 120, 82 ; BVerwGE 56, 163 ; 81, 318 ).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

    Der erkennende Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 155; 8, 333) [BVerfG 02.12.1958 - 1 BvL 27/55]entschieden, daß die vorzeitige Abberufung hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter im Wege der Abwahl durch Art. 33 Abs. 5 GG nicht ausgeschlossen ist (BVerwGE 56, 163 [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 45/76]; die Verfassungsbeschwerde des Klägers in jener Sache hat das Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht angenommen ; vgl. ferner BVerwGE 20, 160 [BVerwG 14.01.1965 - II C 35/62] sowie die Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - BVerwG 7 B 217.81 - <NVwZ 1985, 275> und vom 26. Juli 1985 - BVerwG 2 B 102.84 - ).

    Die verfassungsrechtlichen Bedingungen "wiederholter Abstimmung und qualifizierter Mehrheiten" - wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 155 [BVerfG 17.10.1957 - 1 BvL 1/57]) und des erkennenden Senats (BVerwGE 56, 163 [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 45/76]) gefordert werden - lassen die Vorschrift nicht als grundgesetzwidrig erscheinen.

    Das Beamtenrechtsrahmengesetz läßt die Abwahl der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten zu (BVerwGE 56, 163 [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 45/76]).

  • VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 469/87

    Rechtsstellung des abberufenen Ersten Kreisbeigeordneten; Abberufung kein

    Daß damit nicht nur bundesgesetzliche Regelungen gemeint sind, sondern gerade auch landesgesetzliche Vorschriften, ergibt sich aus dem Rahmengesetzcharakter des BRRG (vgl. § 1 BRRG; siehe ferner BVerwGE 56, 163, 168 f.).

    Die damit eröffnete größere Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerwGE 7, 155, 164), die Rechtsverhältnisse von Beamten auf Zeit abweichend von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu regeln, wird bei kommunalen Wahlbeamten noch dadurch verstärkt, daß diese Amtsträger sich in einer Grenzposition zwischen Beamtenrecht und Kommunalrecht befinden (ebenso BVerwGE 56, 163, 170, wo vom Schnittpunkt politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung die Rede ist).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls zu eigen gemacht (vgl. BVerwGE 20, 160; 56, 163; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1985, NVwZ 1985, 275).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

    Sie begründen sich aus den traditionellen inhaltlichen Abweichungen von den hergebrachten Grundsätzen des allgemeinen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) für Wahlbeamte auf Zeit und beruhen auf der besonderen Stellung dieser Beamtengruppe im demokratischen Gefüge (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 45.76 - BVerwGE 56, 163 und vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 7.88 - BVerwGE 81, 318 ).

    Insbesondere ist die vorzeitige Beendigung der Amtsausübung bei Wahlbeamten auf Zeit als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (grundlegend BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 a.a.O. und vom 20. Dezember 1993 - 2 BvR 1327/87 u.a. - NVwZ 1994, 473 ; BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 45.76 - a.a.O. S. 168, vom 15. März 1989 a.a.O. S. 327, vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 25.89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68 und vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 57.77 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 40).

  • VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87

    WAHLBEAMTER; ABBERUFUNG

    Daß damit nicht nur bundesgesetzliche Regelungen gemeint sind, sondern gerade auch landesgesetzliche Vorschriften, ergibt sich aus dem Rahmengesetzcharakter des BRRG (vgl. § 1 BRRG; siehe ferner BVerwGE 56, 163, 168 f).

    Die damit eröffnete größere Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. (BVerfGE 7, 155, 164), die Rechtsverhältnisse von Beamten auf Zeit abweichend von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu regeln, wird bei kommunalen Wahlbeamten noch dadurch verstärkt, daß diese Amtsträger sich in einer Grenzposition zwischen Beamtenrecht und Kommunalrecht befinden (ebenso BVerwGE 56, 163, 170, wo vom Schnittpunkt politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung die Rede ist).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls zu eigen gemacht (vgl BVerwGE 20, 160; 56, 163; siehe ferner BVerwG, Beschluß vom 23.1.1985, NVwZ 1985, 275).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 5012/04

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten; Handeln der kommunalen

    BVerfG, Beschluss vom 17.10.1957 - 1 BvL 1/57 -, a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 15.3.1989 - 7 C 7.88 -, BVerwGE 81, 318, sowie vom 14.7.1978 - 7 C 45.76 -, BVerwGE 56, 163.

    BVerfG, Beschluss vom 17.10.1957 - 1 BvL 1/57 -, a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 15.3.1989 - 7 C 7.88 -, a.a.O., sowie vom 14.7.1978 - 7 C 45.76 -, a.a.O.

  • BVerwG, 26.07.1985 - 2 B 102.84

    Abwahl eines Beigeordneten in Nordrhein-Westfalen - Nichtzulassung der Revision

    Die Beschwerde geht selbst zutreffend unter Heranziehung der bereits vom Berufungsgericht erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 155 [BVerfG 17.10.1957 - 1 BvL 1/57]; 8, 332 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 20, 160 [BVerwG 14.01.1965 - II C 35/62]; 56, 163 [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 45/76]; vgl. auch Beschluß vom 23. Januar 1985 - BVerwG 7 B 217.84 - <NVwZ 1985, 275>) davon aus, daß die Abwahl eines Gemeindedirektors in Nordrhein-Westfalen mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und den Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes im Einklang steht.

    Verfassungsrechtlich maßgebend ist, daß die Ausgestaltung der Abwahlvorschriften dem hergebrachten Grundsatz eines Mindestmaßes von Unabhängigkeit durch wirtschaftliche Sicherung, an dem ebenso politische Beamte teilhaben, genügt und die Abwahl unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen und Formen erfolgt (BVerfGE 7, 155 [BVerfG 17.10.1957 - 1 BvL 1/57]; BVerwGE 20, 160 [BVerwG 14.01.1965 - II C 35/62]; 56, 163 [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 45/76]; Beschluß vom 23. Januar 1985 - BVerwG 7 B 217.84 - ).

    Auch § 95 Abs. 2 Satz 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 1 BRRG läßt die Abwahl eines Beigeordneten in Nordrhein-Westfalen zu (vgl. BVerwGE 56, 163 [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 45/76]).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89

    Verfassungsmäßigkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Landkreisordnung

    Was das Vorbringen der Revision zur Vereinbarkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 HKO mit dem numerus clausus der im Beamtenrechtsrahmengesetz vorgesehenen Beendigungsgründe des Beamtenverhältnisses betrifft, so kann auf die Ausführungen der Senatsenscheidung in BVerwGE 56, 163 (168 ff.) [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 45/76] verwiesen werden, nach der die Analogie zu § 31 Abs. 1 Satz 1 BRRG die Abwahl trägt.
  • VGH Hessen, 03.07.1985 - 2 TG 1145/85

    Vorzeitige Abberufung hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter - Vorläufiger

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG, Beschluß vom 17. Oktober 1957, BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1965, BVerwGE 20, 160, und 14. Juli 1978, BVerwGE 56, 163, sowie Beschluß vom 23. Januar 1985, NVwZ 85, 275), von der abzuweichen für den Senat keine Veranlassung besteht, berührt die vorzeitige Abberufung von kommunalen Wahlbeamten nicht die grundsätzliche Gewährleistung des Berufsbeamtentums; sie stellt keine Verletzung, sondern eine Fortentwicklung des Hergebrachten dar.

    Da ein abberufener Wahlbeamter nach § 49 Abs. 3 Satz .3 HKO bis zum Ablauf seiner Amtszeit Bezüge wie ein in den einstweiligen Ruhestand versetzter Beamter erhält, ist er auch für den Fall der Abberufung ausreichend wirtschaftlich gesichert (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1978, BVerwGE 56, 163, 164 f.).

    Die eventuell schon früher bestehende Aussicht, erneut in ein entsprechendes Amt berufen zu werden, schützt kein Vertrauen darauf, daß dieser Status keinen rechtlichen Veränderungen unterworfen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1978, BVerwGE 56, 163, 166 ff.).

  • BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01

    Verwaltungsakt in Form der Abberufung eines Klägers aus dem kommunalen Wahlamt -

    Die von der Beschwerde ferner aufgeworfene Frage, ob die Abberufung eines kommunalen Wahlbeamten durch einen Abwahlbeschluss bei gesetzlich geregeltem Eintritt in den beamtenrechtlichen Ruhestand ausschließlich kommunalrechtlich und nicht zumindest auch beamtenrechtlich zu prüfen ist, betrifft in erster Linie die landesrechtliche Regelung des § 92 Abs. 2 LBG und wird gegebenenfalls im Rahmen des hierzu noch anhängigen gesonderten Klageverfahrens unter dem Blickwinkel der Rechtsnatur dieser Regelung und ihrer von dem Kläger offenbar in Zweifel gezogenen Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen sein (vgl. zur grundsätzlichen Vereinbarkeit kommunalverfassungsrechtlicher Abwahlregelungen mit Beamtenrecht: BVerwGE 56, 163 ).

    Die Beschwerde übersieht, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Oberverwaltungsgericht zitierten Urteil vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 45.76 - (BVerwGE 56, 163 ) diese Frage bereits im Sinne des Berufungsurteils entschieden hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2021 - 15 A 1735/20

    Bewerber um ein Beigeordnetenamt musste öffentliche Namensnennung im Vorfeld der

  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

  • VG Cottbus, 06.01.2010 - 4 L 316/09

    Eilantrag des abgewählten Landrates des Landkreises Oberspreewald - Lausitz gegen

  • BVerwG, 14.06.1978 - 7 C 57.77

    Rechtsmittel

  • VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17

    Wuppertaler Stadtrat durfte Beigeordneten abberufen

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

  • OVG Thüringen, 22.04.2010 - 2 KO 568/09

    Abberufung des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden einer

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 231/89

    Abberufung; Gemeindedirektor; In der Person des Amtsinhabers liegende Gründe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 B 6.06

    Zur Besoldung und Versorgung eines nach vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode

  • VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1995 - 15 B 2556/94

    Kommunaler Wahlbeamte; Abberufung; Aufstellung der Tagesordnung; Subjektives

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92

    Erheblichkeit von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht; fehlerhafte Motive und

  • BVerwG, 30.06.2017 - 10 BN 3.16

    Antragsbefugnis eines kommunalen Wahlbeamten für eine Normenkontrolle

  • OVG Thüringen, 05.06.2014 - 1 EO 106/14

    Abwahl des Präsidenten einer Hochschule

  • OVG Thüringen, 21.11.1995 - 2 KO 175/94

    Kommunalrecht; Kommunalrecht; Abberufung vom Amt eines Bürgermeisters

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 57.77

    Abwahl hauptamtlicher Bürgermeister - Abwählbarkeit

  • BVerwG, 28.11.1989 - 7 B 161.89

    Kommunalrechtliche Ausgestaltung der Abwahl eines Bürgermeisters - Ausgestaltung

  • BVerwG, 23.01.1985 - 7 B 217.84

    Zulässigkeit der Abwahl eines kommunalen Wahlbeamten - Umfang der Abhängigkeit

  • BGH, 10.12.1981 - III ZR 143/80

    Kausalität zwischen einer Verletzung des Wahlgeheimnisses und der Nichtwahl zum

  • VG Dessau, 25.10.2004 - 4 B 545/04
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1976 - VII C 45.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,735
BVerwG, 30.11.1976 - VII C 45.76 (https://dejure.org/1976,735)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1976 - VII C 45.76 (https://dejure.org/1976,735)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1976 - VII C 45.76 (https://dejure.org/1976,735)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwahl eines Oberbürgermeisters - Überwiegendes öffentliches Interesse - Neuwahl eines Oberbürgermeisters - Beschränkte sofortige Vollziehung - Wahrnehmung der Amtsgeschäfte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der

    Zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht, sofern es Gericht der Hauptsache ist (vgl. Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29 S. 4 [6]).

    Daß der dem seinerzeitigen Antrag der Antragsgegnerin entsprechende, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnende Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 20. Mai 1980 gemäß § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO unanfechtbar ist, hindert das Gericht der Hauptsache entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch im Falle des infolge Rechtsmitteleinlegung eingetretenen Instanzwechsels nicht, eine Entscheidung nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO zu treffen (vgl. im Ergebnis: Beschlüsse vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - a.a.O. S. 7 und vom 24. April 1978 - BVerwG 7 B 111.77 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 32 S. 11 [12]).

    Entscheidung über eine beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 4 Satz 3 VwGO maßgebend sind (vgl. Beschlüsse vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - a.a.O. S. 7 und vom 11. Oktober 1978 - BVerwG 4 B 125.78 -).

  • BVerwG, 01.11.1985 - 8 C 74.85

    Aussetzung der Vollziehung eines Einberufungsbescheides - Übergang der

    Was den Übergang der Zuständigkeit anlangt, gilt für Anträge nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO das gleiche wie für Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29 S. 4 ).

    Die Entscheidung in einem Verfahren nach § 80 Abs. 6 VwGO ist nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, die für das Verfahren bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (vgl. Beschluß vom 30. November 1976 a.a.O. S. 7).

    Das bedeutet, daß die Aussetzung der Vollziehung eines streitbefangenen Verwaltungsakts dann nicht aufrechterhalten werden darf, wenn das öffentliche Interesse an der Vollziehung das individuelle Interesse des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs überwiegt, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Klage gegen den Verwaltungsakt (nunmehr) offensichtlich aussichtslos (geworden) ist (vgl. Beschluß vom 30. November 1976, a.a.O. S. 7 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 12.09.1988 - 2 C 35.88

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Überwiegendes

    Für die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ist kein Raum, wenn das öffentliche Interesse an der Vollziehung das individuelle Interesse des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs überwiegt (u.a. Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG 7 C 45.76 - m.w.N.).

    In der Regel steht einem Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung schon hinreichend entgegen, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (Beschluß vom 14. Januar 1975 - BVerwG 6 C 233/238.73 - und vom 30. November 1976 - BVerwG 7 C 45.76 - m.w.N.).

  • BVerwG, 25.04.1985 - 4 C 13.85

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Bau des Flughafen Münchens - Aufhebung eines

    Andererseits ist die Anordnung des sofortigen Vollzuges dann nicht zu beanstanden, wenn die Klage gegen den Verwaltungsakt (nunmehr) offensichtlich aussichtslos (geworden) ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG 7 C 45.76 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 22.03.1979 - 4 C 69.78

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung in einem Verfahren nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO ist in der Sache nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, die für das Verfahren bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind(Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - in Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in den Fällen, in denen der Ausgang des Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz offen ist, für die Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung über eine Maßnahme des vorläufigem Rechtsschutzes jedoch zu berücksichtigen ist, daß - wie hier - die Partei, die die gerichtliche Anordnung begehrt, in den Vorinstanzen unterlegen ist(Beschluß vom 29. April 1974 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24 S. 24 [26];Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95

    Recht der Soldaten: Voraussetzungen für eine Zurückstellung gem. § 12 Abs. 4 S. 1

    Das öffentliche Vollziehungsinteresse überwiegt namentlich dann, wenn sich der angefochtene Einberufungsbescheid - bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 und 7 VwGO gebotenen lediglich summarischen Prüfung - als offenbar rechtmäßig erweist, so daß die Rechtsverfolgung des Wehrpflichtigen in der Hauptsache am Ende ohne Erfolg bleiben wird (vgl. etwa Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29 S. 4 ).
  • BVerwG, 22.01.1988 - 5 C 51.87

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines gegen einen

    Die Entscheidung in einem Verfahren nach § 80 Abs. 6 VwGO ist in der Sache nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, wie sie für das Verfahren bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 1976 - BVerwG 7 C 45.76 - und vom 16. Juli 1984 - BVerwG 5 ER 301.84 -).
  • BVerwG, 26.06.1996 - 8 C 11.96

    Recht der Soldaten: Selbständigkeit von Ausbildungsabschnitten i.S.d.

    Das öffentliche Vollziehungsinteresse überwiegt namentlich dann, wenn sich der angefochtene Einberufungsbescheid - bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 und 7 VwGO gebotenen lediglich summarischen Prüfung - als offenbar rechtmäßig erweist, so daß die Rechtsverfolgung des Wehrpflichtigen in der Hauptsache am Ende ohne Erfolg bleiben wird (vgl. etwa Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29 S. 4 (7)).
  • BVerwG, 11.05.1994 - 8 C 8.94

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Öffentliches Interesse an der

    Das öffentliche Vollziehungsinteresse überwiegt namentlich dann, wenn sich der angefochtene Einberufungsbescheid - bei der in Verfahren nach § 80 Abs. 5 und 7 VwGO gebotenen lediglich summarischen Prüfung - als offenbar rechtmäßig erweist, so daß die Rechtsverfolgung des Wehrpflichtigen in der Hauptsache am Ende ohne Erfolg bleiben wird (vgl. etwa Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29 S. 4 ).
  • BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entlassung aus

    Das bedeutet, daß für die Aussetzung der Vollziehung eines streitbefangenen Verwaltungsakts kein Raum ist, wenn das öffentliche Interesse an der Vollziehung das individuelle Interesse des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs überwiegt (vgl. Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG 7 C 45.76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.10.1978 - 4 B 125.78

    Anspruch auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage -

  • BVerwG, 20.04.1982 - 8 CB 184.81

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Einberufungsbescheid

  • BVerwG, 27.05.1980 - 4 C 44.80

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Verletzung nachbarschützender Vorschriften

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 ER 307.78

    Erteilung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung zur Anlegung und zum Betrieb

  • BVerwG, 24.04.1979 - 4 C 1.79

    Offener Ausgang eines Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz und

  • BVerwG, 21.11.1978 - 4 B 125.78

    Gegendarstellung gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes - Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 26.09.1996 - 8 VR 6.96

    Kriterien zur Abwägung des öffentlichen Interesses an der Vollziehung eines

  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 C 13.87

    Anfechtungsklage gerichtet auf die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 21.12.1983 - 4 C 34.83

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Öffentliches Interesse an der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1977 - VII C 45.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,9536
BVerwG, 21.01.1977 - VII C 45.76 (https://dejure.org/1977,9536)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1977 - VII C 45.76 (https://dejure.org/1977,9536)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1977 - VII C 45.76 (https://dejure.org/1977,9536)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abwahl eines Oberbürgermeisters in Rheinland-Pfalz - Beseitigung der aufschiebenden Wirkung - Änderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ohne Änderung der Umstände - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

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