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   BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98   

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https://dejure.org/2000,3404
BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98 (https://dejure.org/2000,3404)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2000 - 7 C 45.98 (https://dejure.org/2000,3404)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 7 C 45.98 (https://dejure.org/2000,3404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    ErbbauVO §§ 1, 2, 5, 12, 27, 28, 29; VermG § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1, § 6 Abs. 6a Satz 1 und 2
    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Erbbaurecht; Laufzeit; Erlöschen; Restitutionsanspruch; Wiederbegründung des Rechts; Inhalt des Rechts; Entschädigung für das Bauwerk; dingliches Recht; Surrogat; Vermögenswert

  • Wolters Kluwer

    Unternehmensrestitution - Unternehmensreste - Erbbaurecht - Laufzeit - Erlöschen - Restitutionsanspruch - Wiederbegründung des Rechts - Inhalt des Rechts - Entschädigung für das Bauwerk - Dingliches Recht - Surrogat - Vermögenswert

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Erbbaurecht; Entschädigung für das Bauwerk

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 2; ; VermG § ... 3 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 1 a Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 6 a Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 6 a Satz 2; ; ErbbauVO § 1; ; ErbbauVO § 2; ; ErbbauVO § 5; ; ErbbauVO § 12; ; ErbbauVO § 27; ; ErbbauVO § 28; ; ErbbauVO § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der offenen Vermögensfragen - Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Erbbaurecht; Laufzeit; Erlöschen; Restitutionsanspruch; Wiederbegründung des Rechts; Inhalt des Rechts; Entschädigung für das Bauwerk; dingliches Recht; Surrogat; Vermögenswert.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a Satz 1, 6 Abs. 6a Satz 1 u. 2 VermG; §§ 1, 2, 5, 12, 27, 28, 29 ErbbauVO
    Restitution/Erbbaurecht/Entschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 437
  • DÖV 2000, 834
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.03.1996 - 7 B 412.95

    Offene Vermögensfragen: Berechnung des Quorums im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - VIZ 1996, 338), gewährt das Vermögensgesetz sowohl bei der bloßen Anordnung der staatlichen Verwaltung als auch beim vollständigen Entzug von Vermögenswerten Wiedergutmachung in der Weise, daß der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger in die früher, d.h. zum Zeitpunkt der Schädigungsmaßnahme, innegehabte Rechtsposition wiedereingesetzt wird.

    Aus dieser Konzeption des Gesetzes folgt, daß bei der Wiedergutmachung grundsätzlich solche Vermögenseinbußen unberücksichtigt bleiben, die sich daraus ergeben, daß der Geschädigte infolge der Schädigungsmaßnahme weder über den Vermögenswert verfügen noch ihn nutzen konnte (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - a.a.O.; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 22.93

    Anspruch auf Herausgabe der während der staatlichen Treuhandverwaltung gezogenen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - VIZ 1996, 338), gewährt das Vermögensgesetz sowohl bei der bloßen Anordnung der staatlichen Verwaltung als auch beim vollständigen Entzug von Vermögenswerten Wiedergutmachung in der Weise, daß der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger in die früher, d.h. zum Zeitpunkt der Schädigungsmaßnahme, innegehabte Rechtsposition wiedereingesetzt wird.

    Aus dieser Konzeption des Gesetzes folgt, daß bei der Wiedergutmachung grundsätzlich solche Vermögenseinbußen unberücksichtigt bleiben, die sich daraus ergeben, daß der Geschädigte infolge der Schädigungsmaßnahme weder über den Vermögenswert verfügen noch ihn nutzen konnte (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - a.a.O.; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95

    Offene Vermögensfragen - Unternehmensrestitution, Rückgabe von Erbbaurechten als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98
    Mit Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22) hat der erkennende Senat der Revision des Beklagten stattgegeben und die Klage in dem noch anhängigen Umfang abgewiesen.

    Entgegen der Rechtsauffassung, die dem ersten Revisionsurteil des Senats in dieser Sache vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - (a.a.O.) zugrunde liegt, war die Rückgabe der Erbbaurechte nicht gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen.

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 - (BVerfGE 99, 129) das Urteil des Senats vom 24. September 1996 aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 - (a.a.O.), mit dem dieses der Verfassungsbeschwerde der Klägerin stattgegeben und das genannte Senatsurteil aufgehoben hat, stand die Löschung der Erbbaurechte im Jahre 1963 ihrer Rückgabe nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG nicht entgegen.

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - VIZ 1996, 338), gewährt das Vermögensgesetz sowohl bei der bloßen Anordnung der staatlichen Verwaltung als auch beim vollständigen Entzug von Vermögenswerten Wiedergutmachung in der Weise, daß der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger in die früher, d.h. zum Zeitpunkt der Schädigungsmaßnahme, innegehabte Rechtsposition wiedereingesetzt wird.
  • BGH, 31.10.1968 - V ZR 117/67

    Rang eines zu Unrecht gelöschten Erbbaurechts

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98
    Ein nachrangiges Erbbaurecht ist nicht etwa mit dem Wesen dieses Rechts unvereinbar; vielmehr kann unter besonderen Voraussetzungen sogar nach den Vorschriften des Zivilrechts ein solches Erbbaurecht - und damit auch ein nachrangiges dingliches Recht im Sinne von § 28 ErbbauVO - bestehen (vgl. BGHZ 51, 50).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98

    Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Auskehrung erzielter Mindestmiet- oder

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98
    Das bedeutet insbesondere, daß sich der Restitutionsanspruch regelmäßig nicht auf die in der Zeit vom Entzug des Vermögenswerts bis zu dessen Rückgabe gezogenen Nutzungen erstreckt; diese Schlußfolgerung wird durch die nachträglich in das Vermögensgesetz eingefügte Regelung des § 7 Abs. 7 Satz 1 und die Ausnahme hiervon in § 7 Abs. 2 Satz 2 bestätigt (vgl. BGH, VIZ 1999, 540 ).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98
    Diese Zahlungsverpflichtung des Restitutionsberechtigten ist im Restitutionsbescheid festzusetzen und Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Bescheids (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 51).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Dass dort eine entsprechende Regelung getroffen - oder zumindest vorbehalten - wird, ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides (BVerwG, Urteile vom 20. November 1997 - 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 LS 3 und S. 51 und vom 27. Januar 2000 - 7 C 45.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 33 S. 21).
  • BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06

    Rechtsfolgen der Restitution eines Erbbaurechts; Herausgabe von Nutzungen aus

    Der Entschädigungsanspruch nach § 27 ErbbauVO und das dazugehörige dingliche Recht nach § 28 ErbbauVO gehören zum originären Inhalt des Erbbaurechts und sind daher von dem Anspruch auf Restitution dieses Rechts von vornherein umfasst (vgl. BVerwG VIZ 2000, 405, 407).
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