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   BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98   

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BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98 (https://dejure.org/2000,1635)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 7 C 47.98 (https://dejure.org/2000,1635)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 7 C 47.98 (https://dejure.org/2000,1635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Andienungspflicht - Abfall zur Beseitigung und zur Verwertung - Besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Gefährlicher Abfall nach EG-Recht - Europäischer Abfallkatalog - Reststoffverwertung - Altölprivileg - EG-Kohärenzgebot

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 ... Abs. 4; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 4; ; KrW-/AbfG § 41 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 41 Abs. 3 Nr. 1; ; BestbüAbfV Anlage 2; ; AbfG § 1 Abs. 1; ; AbfG § 2 Abs. 3; ; AbfG § 5 a Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 259/93 Art. 4 Abs. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 259/93 Art. 7 Abs. 4; ; Verordnung (EWG) Nr. 259/93 Art. 13 Abs. 2; ; Richtlinie 91/689/EWG Art. 1 Abs. 4; ; LAbfWAG Rheinland/Pfalz § 8 Abs. 2; ; LAbfWAG Rheinland/Pfalz § 8 Abs. 4; ; LAbfWAG Rheinland/Pfalz § 8 Abs. 5; ; LAbfWAG Rheinland/Pfalz § 9 Abs. 1

  • sam-rlp.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht - Andienungspflicht; Abfall zur Beseitigung und zur Verwertung; besonders überwachungsbedürftiger Abfall; gefährlicher Abfall nach EG-Recht; Europäischer Abfallkatalog, Reststoffverwertung; Altölprivileg; EG-Kohärenzgebot.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in Rheinland-Pfalz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1024
  • NVwZ 2000, 1175
  • DVBl 2000, 1347
  • DÖV 2001, 1055
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 1.98

    Andienungspflichten für Sonderabfälle

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98
    a) Wie der Senat mit Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 1.98 - ausgeführt hat, ist Voraussetzung für das Fortbestehen einer Andienungspflicht nach § 13 Abs. 4 Satz 4 KrW-/AbfG, daß der Landesgesetzgeber bis zur Verkündung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes eine Andienungspflicht für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bestimmt und - soweit erforderlich - eine Anpassung der landesrechtlichen Regelungen an die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes vorgenommen hat.

    Der Bundesgesetzgeber überließ es damit den Ländern, die Bewirtschaftung der Sonderabfälle, insbesondere durch Lenkung in bestimmte Beseitigungs- oder Verwertungsanlagen, selbst zu regeln (Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 1.98 -).

    Wie bereits bemerkt, beschränkte im Unterschied zum Niedersächsischen Abfallgesetz (vgl. Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 1.98 -) § 8 a Abs. 2 Satz 1 LAbfWAG 1993 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 LAbfWAG 1991 die Andienungspflicht auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Sinne des § 2 Abs. 2 AbfG.

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75

    Bauaufsichtsbehörde - Zivilingenieure - Statische Prüfung von Bauanträgen

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98
    Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf einen privatrechtlichen Träger ist danach nur zulässig, wenn das in Art. 33 Abs. 4 GG vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis gewahrt bleibt (vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 15.75 - BVerwGE 57, 55 ).
  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98
    Das Kohärenzgebot verpflichtet zudem lediglich dazu, Mindestkriterien zu wahren, wie sich aus dem fünften Erwägungsgrund der Verordnung ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - Rs. C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95, Slg. 1997 I - 3561, Rn. 45 f.).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93

    Abfallrecht - Altöl - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98
    Die von der Revision aufgeworfene Frage, ob für eine Andienungspflicht, die der Überwachung der Abfallentsorgung dient, nach dem Abfallgesetz noch Raum war, stellt sich daher nicht (vgl. hierzu Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 ).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 2.98

    Andienungspflichten für Sonderabfälle

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98
    Die Andienungspflichten gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 und 3 LAbfWAG 1998 verstoßen nicht gegen Grundrechte der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 2.98 -).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98
    Da sie die Modalitäten der künftigen gewerblichen Betätigungen betreffen, sind damit verbundene Eingriffe dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG zuzuordnen (vgl. BVerfGE 84, 133 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96

    Andienungspflicht; Sonderabfälle; Andienungsregelung; Sonderabfallentsorgung;

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98
    BVerwG 7 C 47.98 OVG 8 A 11595/96.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 10 S 1405/99

    Sonderabfall - Andienungspflicht

    Dies haben der Senat in seinem Normenkontrollbeschluss vom 24.11.1997 (10 S 3287/96, DVBl. 1998, 343 = NVwZ-RR 1998, 744) und das Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof vom 29.07.1999 (a.a.O.; so auch BVerwG, Urt. v. 13.4.2000, DVBl. 2000, 1347 = NVwZ 2000, 1175) festgestellt.

    § 13 Abs. 4 Satz 1 KrW-/AbfG stellt mit diesen Worten keine tatbestandliche Voraussetzung in dem Sinn auf, dass eine Andienungspflicht von den Ländern nur bestimmt werden darf, wenn eine umweltverträgliche Beseitigung sonst nicht gewährleistet wäre (BVerwG, Urt. v. 13.04.2000, DVBl. 2000, 1347, 1348 = NVwZ 2000, 1175, 1176).

    Demgegenüber hat § 13 Abs. 4 Satz 1 KrW-/AbfG mit dem zweiten Element zur Begrenzung der landesrechtlichen Rechtsetzungsbefugnis "allein zur Voraussetzung, dass die landesgesetzliche Regelung die Sicherstellung der umweltverträglichen Beseitigung bezweckt und nicht auf andere Ziele ausgerichtet ist; sie muss ferner zur Gewährleistung dieses Zwecks geeignet sein" (BVerwG, Urt. v. 13.04.2000, a.a.O.) Dagegen kommt es auf die konkrete Erforderlichkeit der Andienungspflicht im Rahmen des § 13 Abs. 4 Satz 1 KrW-/AbfG nicht an (Unruh, Die Zulässigkeit landesrechtlicher Andienungspflichten für Sonderabfälle, 1997, S. 87f.).

    Gegen den Beleihungstatbestand können weder aus Art. 61 Abs. 1 LV formellrechtliche noch aus Art. 33 Abs. 4 GG, Art. 77 Abs. 1 LV (sog. Funktionsvorbehalt zugunsten des öffentlichen Dienstes) materiellrechtliche Einwände abgeleitet werden (vgl. i. e. BVerwG, Urt. v. 13.04.2000, DVBl. 2000, 1347, 1351 = NVwZ 2000, 1175, 1178, mit Hinweis auch auf die Bindung des Beliehenen an § 30 VwVfG; ferner Unruh, Zulässigkeit landesrechtlicher Andienungspflichten, a.a.O., S. 117 ff.; ders., ZUR 2000, 83, 91).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung zuletzt in seinem Urteil vom 13.04.2000 ausdrücklich bestätigt (DVBl. 2000, 1347, 1349 f. = NVwZ 2000, 1175, 1177).

    Für die Bejahung der Angemessenheit der in §§ 4, 5 SAbfVO 1999 getroffenen Gesamtregelung fällt ins Gewicht, dass die Andienungspflicht auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle, also auf Abfälle mit einem hohen Gefahrenpotential, bezogen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.2000, DVBl. 2000, 1347, 1350 = NVwZ 2000, 1175, 1177) und sich in Baden-Württemberg - im Unterschied zu anderen Bundesländern - auf derartige Abfälle zur Beseitigung beschränkt.

    In seinem Urteil vom 13.04.2000 hat das Bundesverwaltungsgericht diese Auffassung bekräftigt und betont, mit dem Ziel einer Optimierung der Sonderabfallentsorgung nach Maßgabe des jeweils aktuellen Standes der Technik gehe die Andienungspflicht über die Vorschriften der §§ 40 ff. KrW-/AbfG sowie der Nachweisverordnung hinaus, die sich lediglich mit der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung befassten (BVerwG, DVBl. 2000, 1345, 1349 f. = NVwZ 2000, 1175, 1177).

    Im Übrigen ist es den EG-Mitgliedstaaten durch Art. 13 Abs. 4 EG-AbfVerbrVO ausdrücklich frei gestellt, die gemeinschaftsrechtlichen Verordnungsregelungen zur Abfallverbringung zwischen den Mitgliedstaaten analog in das innerstaatliche Recht zu übernehmen; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht (BVerwG, Urt. v. 13.04.2000, DVBl. 2000, 1347, 1350 = NVwZ 2000, 1175, 1178).

    Normiert das Landesrecht lediglich bei - zumal: besonders überwachungsbedürftigen - Abfällen zur Beseitigung Bestimmungen zur Konkretisierung des Grundsatzes der Entsorgungsautarkie, ist dem Kohärenzgebot des Art. 13 Abs. 2 EG-AbfVerbrVO Rechnung getragen (BVerwG, Urt. v. 13.04.2000, DVBl. 2000, 1347, 1350 = NVwZ 2000, 1175, 1177).

  • OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 2 A 522/02

    Andienungspflicht bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung

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  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auch verschiedene andere Zuständigkeitsregelungen im Bereich des Abfallrechts verfolgen mit einer möglichst engen Anknüpfung an den Anfall des Abfalls denselben Gedanken (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 7 C 10.03 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 5 S. 25 und Nr. 9 S. 40 f.).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 CN 1.02

    Andienungspflicht; besonders überwachungsbedürftiger Abfall; Beseitigungs-Abfall;

    Die regelmäßig unbeschränkte Zuweisung der in Baden-Württemberg anfallenden besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung an die zentralen Einrichtungen, im Fall der AVG im Rahmen der im Hamburg-Vertrag vereinbarten Mindestmenge, ist angesichts des öffentlichen Interesses an deren langfristig gesicherter ordnungsgemäßer Entsorgung durch Lenkung in die hierfür vorgesehenen Einrichtungen verhältnismäßig und verletzt die Antragstellerin nicht in ihren Grundrechten aus Art. 12 und 14 GG (vgl. dazu auch Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - BVerwGE 62, 224 ; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - BVerwGE 67, 321 ; Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 5 S. 17 ; Beschluss vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 1.01 - a.a.O.).

    Ein Verstoß gegen das Kohärenzgebot (Art. 13 Abs. 2 der EG-Abfallverbringungsverordnung) liegt schon deswegen nicht vor, weil die Andienungsregelung für die im Inland zu beseitigenden Abfälle den Mindestkriterien zur Wahrung eines hohen Schutzniveaus für Umwelt und menschliche Gesundheit genügt (vgl. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - a.a.O. S. 25 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2003 - 10 S 2619/00

    Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht - Zumutbarkeit bezüglich konkreten

    Normative Zielbestimmungen innerhalb von Einzelvorschriften, also nicht nur in einer Präambel, sind im Übrigen nichts Ungewöhnliches und finden sich auch in anderen Normen (vgl. z. B. "zur Sicherstellung der umweltverträglichen Beseitigung" im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, BVerwG, Urt. v. 13.04.2000, NVwZ 2000, 1175; VGH BW, Beschl. v. 22.05.2001 - 10 S 1405/99 -).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00

    Zur Gesetzgebungskompetenz des Landes Rheinland-Pfalz zur Regelung einer

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 -,.

    Die Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (NVwZ 2000, S. 1175).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03

    Abfall; besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung;

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - (Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 5) ausgeführt hat, setzt die Einführung von Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung voraus, dass die Andienungspflichten der Sicherstellung einer umweltverträglichen Entsorgung dienen, nicht auf andere Ziele ausgerichtet und zur Gewährleistung dieses Zwecks geeignet sind.

    Derartige Regelungen sind nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, die Verhältnismäßigkeit des in der Andienungspflicht liegenden Eingriffs sicherzustellen (Urteil vom 13. April 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.2005 - 7 BN 2.05

    Abfall, besonders überwachungsbedürftiger; Überwachung der Nachweisführung;

    Ein Rechtssatz des Inhalts, dass im Bereich der Abfallentsorgung nur solche Aufgaben privatisiert werden dürften, die nach der Konzeption des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch die Entsorgungsverantwortung der privaten Abfallerzeuger und -besitzer geprägt sind, lässt sich dem Urteil des Senats vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 5 S. 17 ) nicht entnehmen.
  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 1.02

    Sonderabfallverordnung 1999 für die Sicherstellung der umweltverträglichen

    Sein rechtlicher Ansatz stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - BVerwGE 62, 224 ; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - BVerwGE 67, 321 ; Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 5).

    Für Abfälle, die zur Beseitigung im Inland bestimmt sind, kommt dem Prinzip der Nähe nach Maßgabe des Gebots der Kohärenz zwischen der nationalen und der gemeinschaftlichen Regelung (Art. 13 Abs. 2 der EG-Abfallverbringungsverordnung) eine richtunggebende Bedeutung insofern zu, als die innerstaatliche Regelung bestimmten "Mindestkriterien" entsprechen muss, um ein hohes Schutzniveau für Umwelt und menschliche Gesundheit zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 13. April 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00

    Altöl, Verwertung bzw. Beseitigung bzw. Aufarbeitung bzw. Aufbereitung von -;

    Unter dieser Voraussetzung bilden die durch das Gesamtkonzept miteinander verbundenen Sammel-, Beförderungs- und Behandlungsvorgänge einen einheitlichen Vorgang des Zuführens zur Verwertung (vgl. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - Buchholz 451.221 § 13 Nr. 5 S. 22 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2001 - 10 S 822/99

    Verbringung von Abfallgemisch in anderen EU-Staat: Abgrenzung von Abfall zur

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2000 - 10 S 1141/99

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Anlage zur thermischen Behandlung von

  • VG München, 22.01.2015 - M 17 K 13.5895

    Erteilung einer Befreiung von Überlassungspflicht

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