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   BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 48.88   

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https://dejure.org/1989,1442
BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 48.88 (https://dejure.org/1989,1442)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1989 - 7 C 48.88 (https://dejure.org/1989,1442)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1989 - 7 C 48.88 (https://dejure.org/1989,1442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Persönlichkeitsrecht - Kontoinhaber - Postfremde Werbematerialien

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit von Werbebeilagen in Kontoauszugsbriefen an Postgiroteilnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 29
  • NJW 1989, 2409
  • MDR 1990, 15
  • NVwZ 1989, 958 (Ls.)
  • GRUR 1990, 710
  • WM IV 1989, 1795
  • DVBl 1989, 829
  • BB 1989, 1647
  • afp 1989, 585
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 160/71

    Briefwerbung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 48.88
    Die Übersendung als solche stellt auch keine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (so auch der Bundesgerichtshof zur Frage der Zulässigkeit der Werbung durch individuell gestaltete Werbebriefe, BGHZ 60, 296 [BGH 16.02.1973 - I ZR 160/71]).
  • VG Hannover, 09.01.1986 - 6 A 252/82
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 48.88
    Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt (Urteil vom 9. Januar 1986, NJW 1986, 1630).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 48.88
    Etwas anderes mag bei Briefkastenwerbung durch Werbewurfsendungen gelten (vgl. hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1988, NJW 1989, 902).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 12/86

    Übersendung; Schicken; Zusendung; Brief; Briefsendung; Werbung; Postgirodienst;

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 48.88
    Auf die Berufung der Beklagten änderte das Oberverwaltungsgericht das erstinstanzliche Urteil und wies die Klage als unbegründet ab (Urteil vom 15. März 1988, NJW 1988, 1867).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89

    Annahmeverweigerung von Postwurfsendungen

    Sein Schutzbereich dürfte dadurch, daß die Beklagte im Einzelfall sich über den Willen eines Empfängers hinwegsetzen kann, auch betroffen sein (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 15.3.1988, NJW 1988, 1867, ; zweifelnd BVerwG, Urt. vom 21.4.1989, BVerwGE 82, 29, NJW 1989, 2409 ).

    Soweit das zu einer Mißachtung des entgegenstehenden Willens des Klägers führt, ist die Entscheidung bei lediglich bis zu zwei Werbe-Wurfsendungen im Monat, die dem Kläger nach den unwidersprochenen Erklärungen der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat zugestellt werden, nicht unverhältnismäßig (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 21.4.1989, aaO.).

    Darüber hinaus bleibt es dem Kläger unbenommen, mit der aufzuwendenden geringfügigen Mühe bis zu zweimal im Monat die unerwünschten Wurfsendungen bzw. Werbe-Wurfsendungen aus seiner Tagespost auszusortieren und mit einer Handbewegung in den Papierkorb oder "in die grüne Tonne" zu werfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.1989 aaO.).

    Die Benutzung ihrer Einrichtungen für derartige fiskalisch-wirtschaftliche Betätigungen, die im Zusammenhang mit den hoheitlich zugewiesenen Aufgaben der Post stehen, ist gerechtfertigt und wird in der Literatur und Rechtsprechung allgemein gebilligt (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.4.1989 aaO.; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.3.1988 aaO.; Ossenbühl, Bestand und Erweiterung des Wirkungskreises der Deutschen Bundespost, 1980, S. 99 f. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 1 S 2490/05

    Drittschützende Wirkung einer Subsidiaritätsklausel; Unternehmensbegriff im

    Zum einen bedarf es eines Schutzes der Gemeinde vor wirtschaftlicher Überforderung nicht bei der Nutzung des kommunalen Immobilienbestandes in dieser Fallgestaltung einer lediglich kapazitätsauslastenden Randnutzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.1989 - 7 C 48/88 -, BVerwGE 82, 29 ; Ehlers, DVBl 1998, 497 ; Britz, NVwZ 2001, 380 ); bedeutende finanzielle Risiken sind mit einer solchen Betätigung nicht verbunden.
  • VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19

    Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt

    Das Wirtschaftlichkeitsprinzip verpflichtet die Verwaltung zu einem ökonomisch vernünftigen und sparsamen Wirtschaften (BVerwG, Urteil vom 21. April 1989, 7 C 48/88; Juris).
  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen

    Zulässig sind solche fiskalischen Zusatzgeschäfte allerdings nur, wenn sie mit der primär wahrgenommenen öffentlichen Aufgabe vereinbar und ihr in quantitativer Hinsicht nachgeordnet sind (Britz a.a.O.; Scharpf a.a.O. S. 24; vgl. BVerwG vom 21.4.1989 BVerwGE 82, 29/34).
  • LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 17/14

    Verpflichtungsbescheid über die Beendigung einer Vereinbarung mit einem privaten

    Die Grenzen ihrer Zulässigkeit liegen u.a. dort, wo sie über den Funktionsbereich des Verwaltungsträgers hinausgeht, worauf die Klägerin selbst zutreffend hinweist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. April 1989, 7 C 48/88).
  • BVerwG, 01.08.1991 - 7 C 27.90

    Persönlichkeitsrecht - Werbebeilage

    Auch der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 21. April 1989 (BVerwGE 82, 29) entschieden, daß ein Postgiroteilnehmer, dem gegen seinen Willen zusammen mit dem Kontoauszug bis zu dreimal im Monat Werbebeilagen übersandt werden, nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
  • VG Gießen, 22.06.1995 - 7 E 1474/93

    Unzulässiger Warnhinweis eines Gesundheitsamtes; hier: nicht hitzebehandelte

    Die Zulässigkeit der öffentlich rechtlichen Unterlassungsklage ist allgemein anerkannt (vgl. Klein, Gutachten und Urteil im Verwaltungsprozeß, 3. Aufl. 1987, S. 65; BVerwG vom 20.07.1962, VII C 57.61 = BVerwGE 14, 323 (327 f.); BVerwG vom 21.04.1989, 9 C 48.88 = BVerwGE 82, 29).
  • VG Arnsberg, 30.03.2000 - 7 K 753/99

    Rundfunkübertragung in Linienomnibussen; Anspruch des Fahrgastes auf Unterlassung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1989 - 7 C 48.88 -, in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1989, S. 829 (829).; Jarass/Pieroth, Grundgesetz Kommentar, 3. Auflage, München 1995, Art. 2 Rdnr. 11 m.w.N.
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