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   BVerwG, 30.08.1977 - VII C 50.76   

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BVerwG, 30.08.1977 - VII C 50.76 (https://dejure.org/1977,738)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1977 - VII C 50.76 (https://dejure.org/1977,738)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1977 - VII C 50.76 (https://dejure.org/1977,738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Sehbehinderung während einer Prüfungsleistung - Ausnahme von formellen Prüfungsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsunfähigkeit - Sehstörung bei Multiple-choice-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfungsverfahren - Antwort-Wahlverfahrens - Prüfung - Sehstörung - Antwortbogen - Konzeptaufzeichnungen

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76
    Bei den Umständen, die zu einer Darstellungsbehinderung führen, etwa bei einer Behinderung im Schreiben, ist dies in aller Regel möglich und von dem Prüfling auf Grund seiner Pflicht zur Mitwirkung im Prüfungsverfahren (vgl. BVerwGE 31, 190 [191]; Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 26.70 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42]) auch zu verlangen.

    Er entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den insoweit vergleichbaren Fällen der Prüfungsunfähigkeit, in denen der Mangel erst nach Abschluß der Prüfung bzw. des Prüfungstermins geltend gemacht wurde (vgl. BVerwGE 31, 190 [191 f.]; Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG VII B 72.74.- [NJW 1976, 905 = JZ 1976, 179 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68 = VerwRspr. 27 S. 653]).

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76
    Insbesondere der durch Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz der Chancengleichheit, dem im Prüfungsrecht besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwGE 41, 34 [35] mit weiteren Nachweisen und auch BVerfGE 37, 342 [353 f.]), verlangt, Behinderungen eines Prüflings, die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit liegen, ausnahmsweise auch durch die Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen auszugleichen.
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76
    Insbesondere der durch Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz der Chancengleichheit, dem im Prüfungsrecht besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwGE 41, 34 [35] mit weiteren Nachweisen und auch BVerfGE 37, 342 [353 f.]), verlangt, Behinderungen eines Prüflings, die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit liegen, ausnahmsweise auch durch die Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen auszugleichen.
  • BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74

    Grundsatz der Chancengleichheit - Störung einer schriftlichen Prüfung - Mangel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76
    Er entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den insoweit vergleichbaren Fällen der Prüfungsunfähigkeit, in denen der Mangel erst nach Abschluß der Prüfung bzw. des Prüfungstermins geltend gemacht wurde (vgl. BVerwGE 31, 190 [191 f.]; Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG VII B 72.74.- [NJW 1976, 905 = JZ 1976, 179 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68 = VerwRspr. 27 S. 653]).
  • BVerwG, 28.01.1977 - 7 C 14.76

    Ärztliche Vorprüfung - Prüfungsleistung - Durchschnittsleistung aller Prüflinge -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76
    Hiervon ging der Senat schon in seinem Urteil vom 28. Januar 1977 - BVerwG VII C 14.76 - (NJW 1977, 1115 [BVerwG 28.01.1977 - VII C 14/76]) aus, in dem er entschieden hat, daß sich die 18 v.H., um die eine in der Ärztlichen Vorprüfung erbrachte Prüfungsleistung höchstens unter der Durchschnittsleistung aller Prüflinge im Bundesgebiet liegen darf, um die Prüfung nach der ersten Alternative des § 14 Abs. 5 AppO zu bestehen, nicht nach der Gesamtzahl der Prüfungsfragen, sondern nach der Bundesdurchschnittsleistung berechnen.
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 26.70
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76
    Bei den Umständen, die zu einer Darstellungsbehinderung führen, etwa bei einer Behinderung im Schreiben, ist dies in aller Regel möglich und von dem Prüfling auf Grund seiner Pflicht zur Mitwirkung im Prüfungsverfahren (vgl. BVerwGE 31, 190 [191]; Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 26.70 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42]) auch zu verlangen.
  • VG Freiburg, 30.08.2007 - 2 K 1667/07

    Keine Nachteilsausgleich durch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Klausur im

    Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die Leistungsfähigkeit des Prüflings dauerhaft prägen, rechtfertigen dagegen keine Arbeitszeitverlängerung im Wege des Nachteilsausgleichs (vgl. zur Unterscheidung Niehues, Schul- und Prüfungsrecht Band 2, Rn. 120 ff.; BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210/85 -, in Juris; Urt. v. 30.8.1977 - 7 C 50.76 -, in Juris; Hess. VGH, Beschl. v. 3.1.2006 - 8 TG 3292/05 -, in Juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 19.8.2002 - 3 M 41/02 -, SPE n.F. 600 Nr. 18).
  • VGH Hessen, 03.01.2006 - 8 TG 3292/05

    Juristische Staatsprüfung; Schreibzeitverlängerung für Legastheniker

    Etwas anderes gilt jedoch für solche Behinderungen des Prüflings, die nicht die in der Prüfung zu ermittelnde wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern lediglich den Nachweis derselben beeinträchtigen, in derartigen Fällen verlangen der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) bei der Ärztlichen Vorprüfung ausnahmsweise einen Nachteilsausgleich durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.08.1977 - VII C 50.76 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 85; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.01.1980 - 2 A 49/79 -, DVBl. 1981, 591, und Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rn. 156).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08

    Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender

    Derartige Beeinträchtigungen der Darstellungsfähigkeit sind grundsätzlich durch ausgleichende Maßnahmen im Prüfungsverfahren zu kompensieren (BVerwG, Urteil vom 30. August 1977, - BVerwG 7 C 50.76 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 33 [Sehstörung in der Ärztlichen Approbationsprüfung]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 3 M 41/02
    Der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen bei der Ärztlichen Vorprüfung ausnahmsweise einen Nachteilsausgleich durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen bei Behinderungen des Prüflings, die nicht die in der Prüfung zu ermittelnde wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern lediglich den Nachweis derselben beeinträchtigen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 30.08.1977 - VII C 50.76 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 85).

    Etwas anderes gilt jedoch für solche Behinderungen des Prüflings, die nicht die in der Prüfung zu ermittelnde wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern lediglich den Nachweis derselben beeinträchtigen; in derartigen Fällen verlangen der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) bei der Ärztlichen Vorprüfung ausnahmsweise einen Nachteilsausgleich durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.08.1977 - VII C 50.76 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 85; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.01.1980 - 2 A 49/79 -, DVBl. 1981, 591, und Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rn 156).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2015 - 2 ME 7/15

    Isolierte Rechtschreibschwäche; Legasthenie; Nachteilsausgleich; Notenschutz;

    Derartige Beeinträchtigungen der Darstellungsfähigkeit sind grundsätzlich durch ausgleichende Maßnahmen im Prüfungsverfahren zu kompensieren (BVerwG, Urteil vom 30. August 1977, - BVerwG 7 C 50.76 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 33 [Sehstörung in der Ärztlichen Approbationsprüfung])." (Sen., Beschl. v.10.7.2008 - 2 ME 309/08 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 1735/09

    Anspruch auf Bewilligung einer Schreibzeitverlängerung von 50 Prozent bei

    Dies ist dann der Fall, wenn lediglich eine Beeinträchtigung, eine an sich vorhandene Leistungsfähigkeit technisch umsetzen zu können, vorliegt, für die ein Ausgleich geschaffen werden kann, wie etwa eine Behinderung der mechanischen Darstellungsfähigkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1977 VII C 50.76 , in: Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 33, nicht aber wenn, und sei es auch nur für einen vorübergehenden Zeitraum, bereits die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die jeweils geforderten Prüfungsleistungen aufgrund in der Person des Prüflings liegender persönlichkeitsbedingter Einschränkungen dem Grunde nach vermindert ist.
  • VG Arnsberg, 01.09.2016 - 9 K 2666/15

    Abänderung von Prüfungsergebnissen in einem Studium aufgrund einer

    vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. August 1977 - VII C 50.76 -, juris, Rn. 11; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 2. April 2009 - 9 S 502/09 -, juris, Rn. 3.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2015 - 9 S 412/15

    Nachteilsausgleich bei Ärztlicher Prüfung

    Der durch Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, Behinderungen eines Prüflings, die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit liegen, in der Prüfung nach Möglichkeit - ggf. auch durch die Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen - auszugleichen (BVerwG, Urteil vom 30.08.1977 - VII C 50.76 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 85 m.w.N.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 249).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 9 S 556/21

    Nachteilsausgleich während der juristischen Staatsprüfung bei Bestehen eines

    Ermessen wird der Prüfungsbehörde nicht eingeräumt; der durch Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, Behinderungen eines Prüflings, die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit liegen, in der Prüfung nach Möglichkeit - ggf. auch durch die Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen - auszugleichen (BVerwG, Urteil vom 30.08.1977 - VII C 50.76 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 85 m. w. N.; Senatsbeschlüsse vom 25.01.2021 - 9 S 3423/20 -, juris, und vom 09.03.2015, a. a. O.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 249).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 9 S 1607/00

    Rechtsmittelzulassung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache nach

    Das ist im rechtlichen Ansatzpunkt nicht zu beanstanden: Legasthenie kann eine Behinderung darstellen, die dann nicht zu einer Beeinträchtigung der durch die Prüfung zu ermittelnden Leistungsfähigkeit im Sinne einer - dauernden (dazu BVerwG, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210/85 -, DÖV 1986, 477 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223) - Prüfungsunfähigkeit führt, sondern lediglich zu einer Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Darstellung des eigenen Wissens; sie ist grundsätzlich durch ausgleichende Maßnahmen im Prüfungsverfahren zu kompensieren (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.08.1977 - 7 C 50.76 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 33; Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 1994, Rdnr. 156 m.w.N.).

    Insoweit sind die Grundsätze, welche die Rechtsprechung für den Rücktritt von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit (§ 18 ÄAppO) entwickelt hat, entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urt. vom 30.08.1977 a.a.O.).

  • VG Schleswig, 14.08.2002 - 9 B 85/02

    Prüfungsrecht, Chancengleichheit, Nachteilsausgleich, Legasthenie

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2020 - 2 ME 312/20

    Angststörung; Denkblokade; Einzelprüfung; Gruppenprüfung; Nachteilsausgleich;

  • VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche

  • VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08

    Für den Prüfungsteil "Texterstellung" der Prüfung zur Fachkauffrau für

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 2 ME 444/20

    Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

  • BVerwG, 27.08.1987 - 7 B 31.87

    Arztrecht - Approbationsordnung - Prüfungssystem

  • VG Arnsberg, 19.02.2010 - 9 K 1116/08

    Anspruch auf Genehmigung des Rücktritts von der ersten Wiederholungsprüfung im

  • BVerwG, 14.08.1989 - 7 B 105.89

    Tatsachenirrtum eines Prüfers als Bewertungsfehler - Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses der Zweitwiederholung der ersten juristischen

  • BVerwG, 20.01.1981 - 7 B 4.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Köln, 14.11.2013 - 6 K 2888/13

    Anspruch auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in Gestalt der Gewährung

  • BVerwG, 08.07.1983 - 7 B 89.83

    Schreibgeschwindigkeit eines Ausländers - Körperbehinderung - Aufsichtsarbeiten -

  • BVerwG, 02.06.1978 - 7 B 103.78

    Zulässigkeit des multiple choice Verfahrens - Anwendung des multiple choice

  • VG Hannover, 23.07.2020 - 6 B 3894/20

    Prüfungsrecht; Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung

  • VG München, 05.11.2009 - M 3 E 09.4669

    Nachteilsausgleich für Sehschwäche; Chancengleichheit bei Prüfungen

  • VG München, 14.09.2011 - M 3 E 11.3566

    Einstweilige Anordnung; Abschlussnote

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 70/84

    Verschulden eines Bediensteten eines Landesprüfungsamtes bei der Verletzung von

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 B 277.80

    Unvollständigkeit des Aufgabentextes einer Klausur - Vervollständigung des Textes

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