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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06, 7 C 6.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,779
BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06, 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,779)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2006 - 7 C 1.06, 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,779)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06, 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BBergG § 48 Abs. 2, § 57a Abs. 2 Satz 2, § 57b Abs. 3 Satz 3; GG Art. 28 Abs. 2; UVPG § 2 Abs. 1; UVP-V Bergbau § 2 Abs. 1; VwVfG § 73 Abs. 3, § 75 Abs. 1, § 77; WHG § 31 Abs. 2 Satz 2
    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige Aufgabe; Auslegung; Anstoßwirkung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Einwendungen; Abwägungsgebot; kommunale Selbstverwaltung; Planungshoheit; kommunale Einrichtungen; Selbstgestaltungsrecht; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBergG § 48 Abs. 2, § 57a Abs. 2 Satz 2, § 57b Abs. 3 Satz 3
    Abwägungsgebot; Anstoßwirkung; Auslegung; Einwendungen; Konzentrationswirkung; Planfeststellung, Vorhaben; Planungshoheit; Rahmenbetriebsplan; Selbstgestaltungsrecht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Zulassung; endgültige Aufgabe; kommunale Einrichtungen; kommunale ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung des Rahmenbetriebsplans als gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde; Anforderungen an einen Rahmenbetriebsplan; Erforderlichkeit von Folgemaßnahmen an Hochwasserschutzmaßnahmen für den untertägigen Abbau von ...

  • Judicialis

    BBergG § 48 Abs. 2; ; BBergG § ... 57a Abs. 2 Satz 2; ; BBergG § 57b Abs. 3 Satz 3; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; UVPG § 2 Abs. 1; ; UVP-V Bergbau § 2 Abs. 1; ; VwVfG § 73 Abs. 3; ; VwVfG § 75 Abs. 1; ; VwVfG § 77; ; WHG § 31 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgemaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen durch Steinkohlebergbau - Rahmenbetriebsplan als gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Walsum zulässig - Fehlende Folgemaßnahmen werden nachträglich durch die Wasserbehörde entschieden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.12.2006)

    Steinkohle-Abbau unter dem Rhein gebilligt // Anwohner können aber später nochmals klagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 127, 259
  • NVwZ 2007, 700
  • DVBl 2007, 453 (Ls.)
  • DÖV 2007, 938
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Die Gemeinde unterliegt insoweit einer Situationsgebundenheit mit der Folge, dass ihr Eingriffe, die an dieses Merkmal anknüpfen, zumutbar sind (vgl. beispielsweise Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 ).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Mit der Auslegung des Plans brauchten hingegen nicht bereits alle Unterlagen bekannt gemacht zu werden, die möglicherweise erforderlich sind, um die Rechtmäßigkeit des Vorhabens umfassend darzutun (vgl. Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Liegen bereits bei der Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans Umstände vor, die der Bergbehörde Anlass geben, die Aufsuchung oder Gewinnung gemäß § 48 Abs. 2 BBergG zu beschränken oder zu untersagen, hat sie dies bei ihrer Entscheidung durch Beschränkung oder Versagung der Zulassung zu berücksichtigen (Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Im Übrigen müssen die gesetzliche Kompetenzordnung und die Zuständigkeit anderer Behörden gewahrt bleiben (vgl. Urteil vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 ).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen (vgl. beispielsweise Urteil vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 ).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04

    Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Sie werden dadurch aber nicht zu gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 31b WHG, für die grundsätzlich ein Bauverbot gilt (vgl. Urteil vom 22. Juli 2004 - BVerwG 7 CN 1.04 - BVerwGE 121, 283).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Aus ihm erwachsen einer Gemeinde Abwehransprüche aber allenfalls dann, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. beispielsweise Beschluss vom 15. April 1999 - BVerwG 4 VR 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 151 = NVwZ-RR 1999, 554 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 (271).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 (264).

    vgl. zum Rahmenbetriebsplan BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 (264).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05

    Bergrechtliche Planfeststellung und kommunale Selbstverwaltung

    Wie das Bundesverwaltungsgericht inzwischen eindeutig klargestellt hat, kann die Klägerin mit einer Klage gegen den einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan gem. § 52 Abs. 2a BBergG zulassenden Planfeststellungsbeschluss den Verstoß gegen solche materiell-rechtlichen Normen geltend machen, die zugleich ihren Interessen zu dienen bestimmt sind (dazu sowie zum Folgenden insbes. Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1/06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 11 A 1751/04 -, ZfB 2006, 32 ff.).

    Die Bergbehörde ist deshalb über § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG gehalten, die beabsichtigte Gewinnung des Bodenschatzes zu beschränken oder zu untersagen, wenn nur dadurch eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Selbstverwaltungsgarantie der betroffenen Gemeinden vermieden werden kann (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, Rn 29 f.).

    Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, Rn 31; Urteil vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 -, NVwZ 2005, 813, 816).

    Der Einwand der Klägerin, dass das Verwaltungsgericht "ihre Erschließungszuständigkeit" übergangen habe, die der Gemeinde nicht nur aus Kostengründen, sondern als Planungsinstrument zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung und Bewahrung des Außenbereichs vor unerwünschtem Siedlungsdruck überlassen sei, berücksichtigt nicht, dass gem. § 48 Abs. 2 BBergG i.V.m. Art. 28 Abs. 2 GG nicht schon jede Einschränkung einer abstrakten Planungskompetenz, der Möglichkeit, "steuernd auf die Entwicklung des Außenbereichs Einfluss zu nehmen", sondern nur die nachhaltige Störung einer hinreichend konkreten und verfestigten gemeindlichen Planung als unverhältnismäßige Beeinträchtigung in Betracht kommt (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff; hier zit. nach juris, Rn. 31).

    Er "genehmigt" diesen nicht, sondern setzt lediglich einen verbindlichen Rahmen für die nachfolgenden, den konkreten Abbau zulassenden Haupt- und Sonderbetriebspläne (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff; hier zit. nach juris, Rn 25, 36).

    Da die Zulassung des Rahmenbetriebsplans - wie eingangs ausgeführt - eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum ist und das allgemeine fachplanerische Abwägungsgebot für die bergrechtliche Planfeststellung nicht gilt (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, Rn 28), kommt auch ein von der Klägerin insoweit wohl noch geltend gemachter Abwägungsmangel nicht in Betracht.

    Denn die Voraussetzungen für die Annahme einer im Rahmen eines solchen Verfahrens allein erheblichen "unverhältnismäßigen Beeinträchtigung" der Planungshoheit einer Gemeinde sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, insbes. Rn 28 ff).

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Sie führten nach gefestigter Rechtsprechung nicht dazu, dass die angeführten Planungen nicht umgesetzt werden könnten.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259; VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.07.2009 - 5 L 1657/08 -, ZfB 2009, 284) So habe etwa die Beklagte im Rahmen ihrer Beteiligung im Bauleitverfahren keine Bedenken gegen die Aufstellung der Bebauungspläne geltend gemacht.

    Wenn eine Gemeinde jede faktische Rückwirkung bergbaulicher Vorhaben auf ihre Vorstellungen über die künftige Entwicklung des Gemeindegebiets als Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit abwehren könnte, käme das einem durch die einschlägigen Gesetze nicht gedeckten Vetorecht gegen bergbauliche Maßnahmen unterhalb ihres Gemeindegebiets gleich.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 ff.) Gemeinden, deren Gebiet vom Bergbau berührt sei, könnten nicht so tun, als gebe es den Bergbau nicht.

    Ein Abwägungsdefizit könne ihr schon deshalb nicht angelastet werden, weil Betriebsplanzulassung gebundene und keine Abwägungsentscheidungen seien.(BVerfG, Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 -, BVerfGE 134, 242 Rdn. 321; BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 Rdn. 28) Insbesondere sei nicht auf der Grundlage der Moers-Kapellen-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 48 Abs. 2 BBergG eine Abwägung mit entsprechenden öffentlichen Interessen vorzunehmen gewesen.

    Kommunen seien ausweislich von § 5 Abs. 3 Nr. 2 und § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB nicht gehindert, Flächen, unter denen der Bergbau umgeht, zu überplanen, und auch dann nicht, wenn Bergbau bodenbewegungsbedingt zu Bergschäden führen kann.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 Rn. 32 f.) Eine Beteiligung von Gemeinden bei untertägigem Bergbau sei nur dann erforderlich, wenn diese eine Veränderung der Oberflächennutzung zum Gegenstand bzw. zur Folge hätten, die eine planerische Aufgabe der Gemeinde berühre, d.h. nach Art und Umfang im Widerspruch zu bestehenden Plänen stünden oder planerische Aufgaben der Gemeinde auslösten.(Von Hammerstein in: Boldt/Weller/Kühne/Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 54 Rn. 22) Bergschäden, die im Fall des untertägigen Steinkohleabbaus aufgrund der dadurch ausgelösten Bodensenkungen unvermeidbar seien, seien Gegenstand der dem Privatrecht zuzuordnenden Bergschadensliquidation und nicht Gegenstand der kommunalen Planungshoheit.(OVG NRW, Beschluss vom 25.04.1989 - 12 B 2614/88 -, ZfB 1990, 38, 41; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.10.1991 - 8 K 3017/89 -, ZfB 1992, 143, 149; Kühne in: Boldt/Weller/Kühne/ Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 48 Rn. 60; Piens in: Piens/Schulte/Graf Vietzhum , BBergG, 2. Aufl. 2013, § 48 Rn. 47) Erst recht beinhalte der zugelassene Grubenwasseranstieg bis -400 m NN keine Beeinträchtigung der Planungshoheit.

    Deshalb werde nur der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die situative Vorbelastung eines Gemeindegebiets das Gewicht eines Eingriffs in die kommunale Planungshoheit bestimme.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259; VerfGH NRW, Urteil vom 09.06.1997 - VerfGH 20/95 u.a. -, NVwZ-RR 1998, 473, 476; OVG NRW, Beschluss vom 25.04.1989 - 12 B 2614/88 -, ZfB 1990, 38, 41; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.05.2006 - 5 F 8/06 -, ZfB 2007, 177, 186; Urteil vom 04.11.1999 - 2 K 39/93 -, ZfB 2000, 169, 177) Die durch das Vorhandensein abbauwürdiger Bodenschätze bestehende situative Vorbelastung ende nicht mit dem vollständigen Abbau, sondern erfasse auch die Einstellung eines Bergbaubetriebs und vorliegend auch die Vorbereitung des Betriebsabschlusses durch Grubenwasseranstieg.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4535
BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,4535)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2006 - 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,4535)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,4535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    BBergG § 48 Abs. 2, § 57a Abs. 2 Satz 2, § 57a Abs. 5, § 57b Abs. 3 Satz 3; UVPG § 2 Abs. 1; UVP-V Bergbau § 2 Abs. 1; VwVfG § 73 Abs. 3, § 75 Abs. 1, § 77; WHG § 31 Abs. 2 Satz 2
    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung; Vorhaben; Änderung; endgültige Aufgabe; Auslegung; Anstoßwirkung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Einwendungen; Abwägungsgebot; Eigentum; Bergsenkungen; Bergschäden; Sonderbetriebsplan; Vorbehalt; notwendige Folgemaßnahmen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBergG § 48 Abs. 2, § 57a Abs. 2 Satz 2, § 57a Abs. 5
    Abwägungsgebot; Anstoßwirkung; Auslegung; Bergschäden; Bergsenkungen; Eigentum; Einwendungen; Konzentrationswirkung; Planfeststellung; Rahmenbetriebsplan; Sonderbetriebsplan; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorbehalt; Vorhaben; Zulassung; endgültige Aufgabe; notwendige ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Walsum auch im Revisionsverfahren erfolglos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 127, 272
  • NVwZ 2007, 704
  • DVBl 2007, 453 (Ls.)
  • DÖV 2007, 938
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04

    Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06
    BVerwG 7 C 6.06 am 15. Dezember 2006 OVG 11 A 1752/04 Salli-Jarosch als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06
    Liegen bereits bei der Entscheidung der Bergbehörde über die Zulassung eines Betriebsplans Umstände vor, die ihr Anlass geben, die Aufsuchung oder Gewinnung gemäß § 48 Abs. 2 BBergG zu beschränken oder zu untersagen, hat sie dies bei ihrer Entscheidung durch Beschränkung oder Versagung der Zulassung zu berücksichtigen (Urteil vom 4. Juli 1986 BVerwG 4 C 31.84 BVerwGE 74, 315 ).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06
    Ein Bergbauvorhaben widerspricht zwar dem öffentlichen Interesse im Sinne des § 48 Abs. 2 BBergG, wenn bereits bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans erkennbar ist, dass die Verwirklichung des Vorhabens an einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Rechte Dritter scheitern muss (vgl. Urteil vom 29. Juni 2006 BVerwG 7 C 11.05 NVwZ 2006, 1173).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06
    Die Bergbehörde ist deshalb über § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG gehalten, die beabsichtige Gewinnung des Bodenschatzes zu beschränken oder zu untersagen, wenn nur dadurch eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Oberflächeneigentums vermieden werden kann (Urteil vom 16. März 1989 BVerwG 4 C 36.85 BVerwGE 81, 329).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06
    Im Übrigen müssen die gesetzliche Kompetenzordnung und die Zuständigkeit anderer Behörden gewahrt bleiben (vgl. Urteil vom 1. Juli 1999 BVerwG 4 A 27.98 BVerwGE 109, 192 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    vgl. zum Hochwasserschutz bei planfeststellungsbedürftigen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplänen: BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2006 - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 272 (280 f.), und vom 29. April 2010 - 7 C 18.09 -, ZfB 2010, 129 (132 f.); zum Verhältnis eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur wasserrechtlichen Gestattung: BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 87.89 -, Buchholz 406.25 § 13 BImSchG Nr. 1, S. 2.
  • BVerwG, 29.04.2010 - 7 C 18.09

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Kann ein beabsichtigter untertägiger Abbau von Steinkohle infolge der durch ihn verursachten Bergsenkungen eventuell Maßnahmen des Hochwasserschutzes notwendig machen, muss die Bergbehörde sich bei der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans vergewissern, ob die Probleme, die das Vorhaben mit Blick auf den erforderlichen Hochwasserschutz auslöst, in den dafür zuständigen wasserrechtlichen Verfahren gelöst werden können (wie Urteil vom 15. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272).

    Erforderliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes unterliegen nach § 31 Abs. 2 Satz 1 und 2 WHG, § 107 LWG einer Planfeststellung durch die dafür zuständige Wasserbehörde (Urteil vom 15. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 36 und 37).

    Die Bergbehörde muss sich vergewissern, ob die Probleme, die das Vorhaben mit Blick auf den erforderlichen Hochwasserschutz auslöst, in den dafür zuständigen Verfahren gelöst werden können (Urteil vom 15. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 40).

    Dies hat der Senat im Einzelnen in seinem Urteil vom 15. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 6.06 - (BVerwGE 127, 272 Rn. 22 ff. = Buchholz 406.27 § 57a BBergG Nr. 2) dargelegt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2010 - 11 N 10.08

    Obligatorischer Rahmenbetriebsplan; Zulassung durch Planfeststellungsbeschluss;

    Stehen einer Beschädigung oder gar Zerstörung der Sperre aber zweifelsfrei überwiegende öffentliche Interessen und Interessen privater Dritter entgegen, so ist die Bergbehörde gem. § 48 Abs. 2 Satz 1 und 2 BBergG "gehalten" (vgl. BVerwG, Urteil v. 29. April 2010 - 7 C 18.09 -, zit. nach juris Rn 35; Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 272 ff., hier zit. nach juris Rn 23; Urteil v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, BVerwGE 126, 205 ff., hier zit. nach juris Rn 17 f., 27), die Gewinnung im Bereich der hydraulischen Sperre sowie einer angemessenen, mit Blick auf die Aussagekraft und Verlässlichkeit der Informationen über die genaue Lage der Sperre zu bemessenden Sicherheitszone zu untersagen.

    Dem Planfeststellungsbeschluss ist auch kein diesbezüglicher Entscheidungsvorbehalt (gem. § 74 Abs. 3 VwVfG) oder ein - mit Blick auf den Schutz von Rechten Dritter zulässiger - Vorbehalt einer entsprechenden Regelung in nachfolgenden Betriebsplänen (vgl. § 57a Abs. 5 2. Halbs. i.V.m. § 48 Abs. 2 Satz 2 BBergG) zu entnehmen (zu diesen Möglichkeiten vgl. BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 6.06 -, zit. nach juris Rn 22 ff.; ausführlich Neumann, Entwicklungstendenzen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bergrecht, in: Kühne/Ehricke, Entwicklungslinien des Bergrechts, 2007, S. 27, 42 ff.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Behörde - wie bereits unter 1b dargestellt - grundsätzlich gehalten, bei der Zulassung eines Betriebsplans bereits vorliegende Umstände, die Anlass geben, die Aufsuchung oder Gewinnung gemäß § 48 Abs. 2 BBergG zu beschränken oder zu untersagen, bei ihrer Entscheidung durch entsprechende Beschränkung oder Versagung der Zulassung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile v. 29. April 2010 - 7 C 18.09 -, juris Rn 35; v. 15. Dezember 2006 - 7 C 6.06 -, juris Rn 22 f. m.w.N., 28; v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, juris Rn 17 f., 27), und § 57 Abs. 5 Satz 1 BBergG erstreckt die Rechtswirkungen der Planfeststellung u.a. hinsichtlich der vom Vorhaben berührten Belange Dritter auch auf die Zulassung und Verlängerung der zur Durchführung des Rahmenbetriebsplans erforderlichen Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne, "soweit über die sich darauf beziehenden Einwendungen entschieden worden ist oder bei rechtzeitiger Geltendmachung hätte entschieden werden können".

    Davon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht in der auch vom Beklagten zitierten Entscheidung vom 15. Dezember 2006 (- 7 C 6.06 -, juris Rn 30 f.) § 57a Abs. 5 Halbs 2 BBergG als Ermächtigung verstanden, die Entscheidung, ob die Gewinnung des Bodenschatzes aus den Gründen des § 48 Abs. 2 Satz 2 BBergG untersagt oder beschränkt werden muss, aufgrund einer gerichtlich nachprüfbaren (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2006 - 7 C 6.06 -, juris Rn 31) Ermessensentscheidung aus der Planfeststellung auszuklammern.

    Die verfahrensgegenständliche Fallkonstellation ist deshalb mit dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15. Dezember 2006 (- 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 272 ff., hier zit. nach juris, insbes.

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht in nachfolgenden Entscheidungen (insbes. Urteile vom 15. Dezember 2006 - 7 C 6.06 -, zit. nach juris, Rn 23 ff., und vom 29. April 2010 - 7 C 18.09 -, zit. nach juris, Rn 35 ff.), die mittelbare Schäden durch Bergsenkungen bzw. eine bergbaubedingte Vernässung von Oberflächeneigentum betrafen, sowohl die grundsätzliche Pflicht der Bergbehörde zur Beschränkung oder Untersagung der Gewinnung zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Oberflächeneigentums gem. § 48 Abs. 2 BBergG als auch einen aus Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Anspruch der betroffenen Grundeigentümer auf eine Prüfung ihrer Belange vor Erlass eines Betriebsplans, der die Einwirkungen auf ihr Grundeigentum ermöglicht, bestätigt.

  • OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06

    Planfeststellungsbeschluss für Steinbruch am Mühlauer Windberg ist weitgehend

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 277 zu abbaubedingten Hochwasserschutzmaßnahmen) ist es den Bergbehörden ungeachtet der spezifischen Funktion des Rahmenbetriebsplanverfahrens und des planungsrechtlichen Grundsatzes der Konfliktbewältigung nicht verwehrt, solche Fragen aus der Zulassungsentscheidung auszuklammern, die sich sachgerecht erst beantworten lassen, wenn räumlich und zeitlich beschränkte Abschnitte eines Abbauvorhabens genauer betrachtet werden können, und die Zulassungsfähigkeit des Gesamtvorhabens nicht in Frage gestellt ist.

    Als Eigentümerin von Grundstücken, die für den Tagebau unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen, kann die Klägerin zu 7. grundsätzlich geltend machen, die Zulassung des Rahmenbetriebsplans verletze Vorschriften des formellen oder materiellen Rechts, die ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (siehe BVerwG, Urt. v. 29.6.2006, BVerwGE 126, 205, 208 ff.; Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 274 ff.).

    Im Hinblick darauf kommt es nicht darauf an, ob den Vorschriften über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung drittschützende Wirkung zukommen kann (dies ausdrücklich verneinend SächsOVG [1. Senat], Urt. v. 18.9.1997, ZfB 1997, 314; Drittschutz ausdrücklich offen lassend dagegen BVerwG Urt. v. 20.8.2008 - 4 C 11.07 -, Rn. 16; zur Prüfung nach § 2 Abs. 1 UVPG bei der Drittanfechtung eines Rahmenbetriebsplans: BVerwG [7. Senat], Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 274 f.).

    Liegen keine zwingenden Versagungsgründe, insbesondere aus § 55 BBergG oder § 48 Abs. 2 BBergG vor, hat die Bergbehörde den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen (BVerwG, Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 275 f.).

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

    Zu den hiernach zu berücksichtigenden Rechtsgütern Dritter zählen die durch Art. 28 Abs. 2 GG garantierte kommunale Selbstverwaltung und das - bei Gemeinden einfachrechtlich geschützte - Eigentum an Grundstücken (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - BVerwGE 127, 259 Rn. 29 f. und - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 22 f. und vom 20. November 2008 - 7 C 10.08 - BVerwGE 132, 261 Rn. 22 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 272 (277, Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 272 (277, Rn. 25).
  • VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13

    Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Dies belegt bereits § 57 Abs. 5 2. Halbsatz BBergG mit der dort geregelten bergrechtsspezifischen Möglichkeit eines Entscheidungsvorbehalts hinsichtlich Entscheidungen i. S. d. § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz von Rechten Dritter (Keienburg, a. a. O., § 57a, Rdnr. 46 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6/06 - BVerwGE 127, 272).

    Dieser eingeschränkte Gegenstand der bergrechtlichen Planfeststellung bestimmt auch den Umfang der Unterlagen, die von dem Vorhabenträger beizubringen und der Öffentlichkeit über die Auslegung nach § 73 Abs. 3 VwVfG zugänglich zu machen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6/06 - BVerwGE 127, 272).

  • VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10

    Bergrechtliche Planfeststellung einer Erdgasspeicherstation mit Nebenanlagen

    Liegen keine zwingenden Versagungsgründe, insbesondere aus § 55 BBergG oder § 48 Abs. 2 BBergG vor, hat die Bergbehörde den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen (BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 259 [272]).

    Denn die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist, auch soweit über sie - wie hier - gemäß § 52 Abs. 2a BBergG durch Planfeststellung zu entscheiden ist, eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 259 [263 f]).

    Soweit der Beklagte hinsichtlich der Einzelheiten von der Beigeladenen unter der Nebenbestimmung 3.3.21 die rechtzeitige Vorlage eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen, des Sicherheitsberichts und der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne verlangt sowie die Prüfung von Sicherheitsbelangen und Belangen der Oberflächeneigentümer in Sonderbetriebspläne verlagert hat, ist dies zulässig und entspricht der üblichen Praxis der Bergbehörden bei bergrechtlichen Zulassungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 [277] Rn. 22; Urt. v. 29.04.10 - 7 C 18.09 - juris Rn. 37).

    Auch die Vorschrift des § 48 Abs. 2 S. 1 BBergG, die eine Prüfung der Auswirkungen auf Schutz Dritter schon im Rahmenbetriebesplan-Zulassungsverfahren - jedenfalls für den Eigentumsschutz - verlangt, steht einer Verlagerung in Sonderbetriebspläne nicht entgegen, denn diese Bindungswirkung wird aufgrund der Besonderheiten des Bergrechts durch § 57 a Abs. 5 BBergG wieder eingeschränkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15

    Erweiterung Tagebau in Bannwald

    Liegen die gesetzlich normierten Versagungsgründe wie etwa § 48 Abs. 2 BBergG nicht vor, hat die zuständige Bergbehörde über die Zulassung des Vorhabens nicht aufgrund einer umfassenden Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zu entscheiden; das Fehlen einer derartigen Abwägung führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - BVerwGE 127, 259 Rn. 28 und - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 21).

    Liegen bereits bei der Entscheidung der Bergbehörde über die Zulassung eines eingereichten Betriebsplans Umstände vor, die der Bergbehörde Anlass zur Beschränkung oder Untersagung der Aufsuchung oder Gewinnung geben, so hat sie dies bei ihrer Entscheidung über die Aufsuchung oder Gewinnung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - BVerwGE 127, 259 Rn. 29 und - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 22).

  • BVerwG, 06.10.2022 - 7 C 4.21

    1. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes erfordert eine artenschutzrechtliche

  • VG Koblenz, 15.12.2009 - 1 K 20/09

    Basaltabbau bei Ochtendung

  • OVG Sachsen, 11.10.2013 - 1 A 258/12

    Hauptbetriebsplan, Versagungsgründe, FFH-Gebiet "Dolomitbau Ostrau und Jahnatal",

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 11 B 916/06

    Festsetellung als konkludente Befreiung?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - 11 A 2635/09

    Bergwerkbetreiberin ist auch nach Schließung des Bergwerks grundsätzlich für die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 1 B 11266/12

    Zur Zulässigkeit einer Verbandsklage eines anerkannten Naturschutzvereins gegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.10.2010 - 1 A 10689/09

    Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2009 - 11 A 656/06

    Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk West am linken Niederrhein durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2009 - 11 A 456/06

    Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk West am linken Niederrhein durch

  • VG Lüneburg, 14.04.2011 - 2 B 12/11

    Anfechtung der Zulassung der Verlängerung des Rahmenbetriegsplans für das

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 514/10

    Öffentliches Interesse an Bodenschätzen: Nachbarschutz?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2013 - 11 A 1005/11

    Schutz des Grundeigentums während des Betriebes eines Bergwerkes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2013 - 11 A 174/11

    Schutz des Grundeigentums während des Betriebes eines Bergwerkes bzgl. eines

  • VG Düsseldorf, 28.09.2010 - 17 K 3996/09

    Klage von Anwohnern gegen Zulassung einer Grubengasgewinnungsanlage in Duisburg

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 6.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26558
BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,26558)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2006 - 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,26558)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,26558)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Bergrecht - Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung; Vorhaben; Änderung; endgültige Aufgabe; Auslegung; Anstoßwirkung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Einwendungen; Abwägungsgebot; Eigentum; Bergsenkungen; Bergschäden; Sonderbetriebsplan; Vorbehalt; notwendige ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 6.06
    Ein Bergbauvorhaben widerspricht zwar dem öffentlichen Interesse im Sinne des § 48 Abs. 2 BBergG, wenn bereits bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans erkennbar ist, dass die Verwirklichung des Vorhabens an einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Rechte Dritter scheitern muss (vgl. Urteil vom 29. Juni 2006 - BVerwG 7 C 11.05 - NVwZ 2006, 1173 ).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 6.06
    Die Bergbehörde ist deshalb über § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG gehalten, die beabsichtige Gewinnung des Bodenschatzes zu beschränken oder zu untersagen, wenn nur dadurch eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Oberflächeneigentums vermieden werden kann (Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81, 329 ).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 6.06
    Im Übrigen müssen die gesetzliche Kompetenzordnung und die Zuständigkeit anderer Behörden gewahrt bleiben (vgl. Urteil vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 [201]).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 6.06
    Liegen bereits bei der Entscheidung der Bergbehörde über die Zulassung eines Betriebsplans Umstände vor, die ihr Anlass geben, die Aufsuchung oder Gewinnung gemäß § 48 Abs. 2 BBergG zu beschränken oder zu untersagen, hat sie dies bei ihrer Entscheidung durch Beschränkung oder Versagung der Zulassung zu berücksichtigen (Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 [223]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2006 - 7 C 6.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34888
BVerwG, 24.04.2006 - 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,34888)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2006 - 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,34888)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2006 - 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,34888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abwägungsgebot; Anstoßwirkung; Auslegung; Bergschäden; Bergsenkungen; Eigentum; Einwendungen; Konzentrationswirkung; Planfeststellung; Rahmenbetriebsplan; Sonderbetriebsplan; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorbehalt; Vorhaben; Zulassung; endgültige Aufgabe; notwendige ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitgegenstandswerts für ein Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

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