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   BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88   

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https://dejure.org/1989,337
BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88 (https://dejure.org/1989,337)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1989 - 7 C 6.88 (https://dejure.org/1989,337)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 7 C 6.88 (https://dejure.org/1989,337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Vorbeugender Immissionsschutz

  • Wolters Kluwer

    Vertrag über die Vergabe kommunaler Wirtschaftsförderungsmittel - Einvernehmensvorbehalt für Baumaßnahmen - Durchsetzung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen - Gegenleistung für die Gemeinde - Vereinbarkeit mit BImSchG und Zuständigkeitsordnung - Bestimmtheitsgebot ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum vorbeugenden Immissionsschutz durch kommunale Wirtschaftsförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutz durch standortbezogene Investitionsförderung; Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit Einvernehmensvorbehalt für Baumaßnahmen als Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 236
  • NJW 1990, 2402 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 149
  • NVwZ 1990, 665
  • FamRZ 1990, 618
  • DVBl 1990, 376
  • DÖV 1990, 386
  • ZfBR 1990, 151
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    Die Gemeinde darf vorbeugenden Immissionsschutz außer durch Bauleitplanung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -, DÖV 1989, 772 = UPR 1989, 352) auch mit dem Mittel der standortbezogenen gewerblichen Investitionsförderung (kommunale Wirtschaftsförderung) verfolgen.

    Bei Verfolgung dieses Ziels ist die Gemeinde keineswegs darauf beschränkt, in Bebauungsplänen nur Festsetzungen zu treffen, die einem Betreiber einer emittierenden Anlage zugestehen, bis an die Grenze des nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sonst allgemein Zulässigen zu gehen; vielmehr darf die Gemeinde auch vorbeugenden Immissionsschutz mit strengeren als den vom Bundes-Immissionssionsschutzgesetz gesetzten Maßstäben anstreben (BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -, DÖV 1989, 772 = UPR 1989, 352, mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 179/83

    Grundstücksverkauf durch Gemeinde: Zivilrechtliche Bindung des Erwerbers an noch

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    So ist anerkannt, daß eine Gemeinde städtebauliche Zwecke sowie Ziele der Bauleitplanung sogar mit den Mitteln des Privatrechts wahrnehmen darf, wenn sie ihr zur Befriedigung eines rechtmäßigen öffentlichen Interesses am besten geeignet erscheinen und keine öffentlich-rechtlichen Normen und Rechtsgrundsätze entgegenstehen (BGH, Urteil vom 7. Februar 1985 - III ZR 179/83 - BGHZ 93, 372 ff. [BGH 07.02.1985 - III ZR 179/83], mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 99/88

    Anforderungen an Schriftform einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    Insofern gelten gleiche Grundsätze wie für die Auslegung von privatrechtlichen Willenserklärungen, die der Schriftform gemäß § 126 BGB bedürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Februar 1989 - IX ZR 99/98 -, NJW 1989, 1484 [BGH 02.02.1989 - IX ZR 99/88]).
  • BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 27. September 1983 - BVerwG 4 B 122.83 -, Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 32, S. 7 ff. ) hat ausgesprochen, daß insbesondere das Bebauungsrecht die Gemeinde nicht hindert, in Verfolgung von eigenverantwortlich selbst gesetzten öffentlichen Aufgaben, z.B. der Förderung der Ansiedlung von Vorhaben in bestimmten Bereichen der Stadt, dort eine Nutzungsstruktur anzustreben, die mit den Mitteln des Bebauungsrechts allein nicht durchzusetzen wäre, und dabei auch in ihrem Ermessen stehende Instrumente (dort die Ablösung der Stellplatzpflicht) so einzusetzen, daß eine solche Entwicklung gefördert, jedenfalls nicht gefährdet oder gestört wird.
  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 99/98

    Abtretung - Konkursverwaltung - Aufgabe - Rechtirrtum -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    Insofern gelten gleiche Grundsätze wie für die Auslegung von privatrechtlichen Willenserklärungen, die der Schriftform gemäß § 126 BGB bedürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Februar 1989 - IX ZR 99/98 -, NJW 1989, 1484 [BGH 02.02.1989 - IX ZR 99/88]).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Mit dieser Erklärung übte die Beklagte ihr Recht aus, als Gläubigerin des Leistungsanspruchs zu bestimmen, zu welchem Zweck die (haushaltsrechtlich) nicht zweckgebundene Zuwendung der Klägerin verwendet werden soll (Art. 62 BayVwVfG i.V.m. § 315 Abs. 1 und 2 BGB - vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236 ).

    Insoweit reicht es aus, daß sich im Text der Vertragsurkunde ein Anhaltspunkt findet, aufgrund dessen im Zusammenhang mit den Umständen des Vertragsabschlusses die Gegenleistung und ihr Zweck durch Auslegung ermittelt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, a.a.O., S. 244).

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Die Annahme des angefochtenen Urteils, daß der Vertrag nicht der für seine Wirksamkeit erforderlichen Bestimmtheit ermangelt, trifft zu (zum Bestimmtheitserfordernis vgl. auch Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 4 S. 2 (8 f.)).

    Die für öffentlich-rechtliche Verträge vorgeschriebene Schriftform bedeutet entsprechend § 126 BGB (§ 62 Satz 2 VwVfG NW - VwVfG), daß der Vertragstext in eine Urkunde aufgenommen und von allen Vertragschließenden oder ihren Vertretern unterschrieben wird (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 4 S. 2 (9 f.)).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Vielmehr ist es ihr bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauleitplanung eigenständig gebietsbezogen das Maß des Hinnehmbaren zu steuern (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 36, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 NB 1.88 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 33; vgl. auch Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236).
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