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   BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92   

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BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92 (https://dejure.org/1992,123)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 7 C 6.92 (https://dejure.org/1992,123)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 7 C 6.92 (https://dejure.org/1992,123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Teiluntersagung des Betriebes einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage - Heranziehung der TA-Lärm - Immissionen in Bezug auf baurechtswidrige Wohnnutzung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Schädlichkeit von Lärmimmissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BImSchG § 22 Abs. 1 § 24 § 25 Abs. 2

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung? (IBR 1993, 108)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 92
  • NJW 1993, 342
  • NVwZ 1993, 269 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 164
  • DVBl 1993, 159
  • DÖV 1993, 129
  • DÖV 1993, 255
  • BauR 1993, 325
  • ZfBR 1993, 37
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92
    Rechtsgrundlage für eine teilweise Betriebsuntersagung kann sowohl § 24 als auch § 25 Abs. 2 BImSchG sein (im Anschluß an Urteile des Senats vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ff. und vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - DVBl. 1992, 1234).

    Eine (teilweise) Betriebsuntersagung wie auch eine minder schwere Maßnahme kann auf der Grundlage sowohl des § 24 BImSchG als auch des § 25 Abs. 2 BImSchG ergehen (vgl. dazu schon Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ff. ; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - DVBl. 1992, 1234).

    Die in ihr niedergelegten Ermittlungs- und Bewertungsgrundsätze sind aber auch für Geräusche nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen - je nach Ähnlichkeit mit dem von genehmigungsbedürftigen Anlagen ausgehenden Lärm - bedeutsam (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - DVBl. 1992, 1234), dies um so mehr, wenn es sich - wie bei Tankstellenlärm - um gewerblichen Lärm handelt.

    Zwar mag im Einzelfall die Heranziehung der TA Lärm für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nichtgewerblicher Art problematisch sein (vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 , zum Sportlärm); das gilt aber vorwiegend für die darin genannten Mittelungspegel und weniger für Spitzenpegel, zumal wenn es sich um die Bewertung der Lästigkeit oder Schädlichkeit von Einzelgeräuschen in der Nachtzeit handelt.

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92
    Rechtsgrundlage für eine teilweise Betriebsuntersagung kann sowohl § 24 als auch § 25 Abs. 2 BImSchG sein (im Anschluß an Urteile des Senats vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ff. und vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - DVBl. 1992, 1234).

    Eine (teilweise) Betriebsuntersagung wie auch eine minder schwere Maßnahme kann auf der Grundlage sowohl des § 24 BImSchG als auch des § 25 Abs. 2 BImSchG ergehen (vgl. dazu schon Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ff. ; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - DVBl. 1992, 1234).

    Die in ihr niedergelegten Ermittlungs- und Bewertungsgrundsätze sind aber auch für Geräusche nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen - je nach Ähnlichkeit mit dem von genehmigungsbedürftigen Anlagen ausgehenden Lärm - bedeutsam (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - DVBl. 1992, 1234), dies um so mehr, wenn es sich - wie bei Tankstellenlärm - um gewerblichen Lärm handelt.

  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92
    Eine Verwirkung in dem Sinne, daß jemand sich als Störer behandeln lassen müßte, weil er eine fortdauernde illegale Nutzung in seiner Nachbarschaft nicht abgewehrt hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht anerkannt (vgl. Urteil vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210 ).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92
    Das Berufungsgericht mißversteht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verwirkung im nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis (vgl. Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ; Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77 = NVwZ 1988, 730 = BauR 1988, 332), die sowohl in prozessualer Hinsicht (Unzulässigkeit der Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung) als auch bei materiellrechtlicher Betrachtung (Unbegründetheit eines nachbarlichen Abwehranspruchs) Bedeutung haben kann.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92
    Das Berufungsgericht mißversteht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verwirkung im nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis (vgl. Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ; Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77 = NVwZ 1988, 730 = BauR 1988, 332), die sowohl in prozessualer Hinsicht (Unzulässigkeit der Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung) als auch bei materiellrechtlicher Betrachtung (Unbegründetheit eines nachbarlichen Abwehranspruchs) Bedeutung haben kann.
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92
    Eine baurechtswidrige Nutzung ist gegenüber Immissionen einer in ihrer Nachbarschaft rechtmäßig betriebenen Anlage nicht schutzwürdig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 7.90 - DVBl. 1992, 1170).
  • BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 34.88

    Behörde - Nachträgliche Anordnung - Erlaß - Anlage - Bauaufsichtliche Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92
    Er verkennt zwar nicht, daß die Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung die Immissionsschutzbehörde nicht daran hindert, zur Durchsetzung der Betreiberpflichten nach § 22 Abs. 1 BImSchG nachträgliche Anordnungen zu erlassen, selbst wenn es möglich gewesen wäre, bereits im Rahmen der Baugenehmigung eine entsprechende Auflage zu erteilen (vgl. Beschluß des Senats vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 34.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 1 = DÖV 1988, 560 = DVBl. 1988, 541; Beschluß vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2 = DÖV 1989, 400 = NVwZ 1989, 257).
  • BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer gewerbeaufsichtlichen Verfügung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92
    Er verkennt zwar nicht, daß die Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung die Immissionsschutzbehörde nicht daran hindert, zur Durchsetzung der Betreiberpflichten nach § 22 Abs. 1 BImSchG nachträgliche Anordnungen zu erlassen, selbst wenn es möglich gewesen wäre, bereits im Rahmen der Baugenehmigung eine entsprechende Auflage zu erteilen (vgl. Beschluß des Senats vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 34.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 1 = DÖV 1988, 560 = DVBl. 1988, 541; Beschluß vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2 = DÖV 1989, 400 = NVwZ 1989, 257).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Nach § 24 Satz 1 BImSchG hat die zuständige Behörde vielmehr bei der Entscheidung, ob sie den gesetzlichen Anforderungen Geltung verschaffen will, einen Ermessensspielraum, der unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung, die in § 25 Abs. 2 BImSchG zum Ausdruck kommt, nur dann in Richtung auf ein Einschreiten reduziert ist, wenn die von der Anlage hervorgerufenen Immissionen das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 BVerwG 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92).

    Für die Bemessung der Zumutbarkeit der mit einem solchen anlagenbezogenen Verkehr verbundenen Lärmbeeinträchtigungen bieten die TA-Lärm und die VDI-Richtlinie 2 058 Bl. 1 brauchbare Anhaltspunkte, auch wenn beide an sich dazu bestimmt sind, die Anforderungen zu konkretisieren, denen Anlagen genügen müssen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163, und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Jedenfalls wird das Ermessen um so mehr eingeschränkt, je mehr die den bauwilligen Nachbarn treffenden Immissionen sich der Grenze nähern, die zur Wohnunverträglichkeit führen würden und damit das Wohnbauvorhaben zum Scheitern bringen müßten (BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92 (94)).
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    Auch das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis ist im öffentlichen Recht eine anerkannte Rechtsfigur (vgl. z.B. BVerwGE 78, 85, 88; 91, 92, 97; BVerwG, BauR 1988, 332, 333; 1991, 597, 598; 2003, 1031, 1032).
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