Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.01.1995

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   BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94   

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BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94 (https://dejure.org/1996,296)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1996 - 7 C 61.94 (https://dejure.org/1996,296)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1996 - 7 C 61.94 (https://dejure.org/1996,296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Rückübertragung von Grundstücken nach dem Vermögensgesetz (VermG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Zwangsaussiedlung; Einzelfallunrecht; Wiedergutmachung im Wege der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Rehabilitierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine unlautere Machenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 89
  • ZIP 1996, 2042
  • NJ 1997, 100
  • DÖV 1997, 209
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94
    Er betrifft nur solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (vgl. Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -, BVerwGE 99, 82 [84 f.] m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 -, zum Abdruck in BVerwGE bestimmt).
  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94
    Die Regelungen des Vierten Abschnitts dieses Gesetzes wurden im Einigungsvertrag zwar nicht als Bundesrecht übergeleitet (vgl. Art. 3 Nr. 6 Buchst. a der Vereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18. September 1990 [BGBl II S. 1239]), doch wurde im Rahmen des Einigungsvertrags ein entsprechender Prüfungsauftrag erteilt, um u.a. die Verträglichkeit der Regelungen über die vermögensrechtlichen Folgeansprüche mit dem Vermögensgesetz sicherzustellen (vgl. die Denkschrift zum Einigungsvertrag zu Art. 17 [BTDrucks 11/7760, S. 363] sowie den Bericht des Ausschusses Deutsche Einheit [BTDrucks 11/7931, S. 18]).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94
    Er betrifft nur solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (vgl. Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -, BVerwGE 99, 82 [84 f.] m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 -, zum Abdruck in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

    Sie unterliegen mithin der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 26. September 1996 - 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 und vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 Rn. 13).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Die Tatsache, dass es sich bei der vermögensrechtlichen Restitution und der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung nebst vermögensrechtlichen Folgeansprüchen um zwei getrennte Sach- und Normbereiche handelt (vgl. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 ), steht der angeführten Gemeinsamkeit nicht entgegen.
  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00

    verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beschluss der Rehabilitierung; Willkürakt

    Demgegenüber zielten die in § 1 VwRehaG vorausgesetzten Unrechtsmaßnahmen auf andere Zwecke und sind durch grob rechtsstaatswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Geschädigten gekennzeichnet (vgl. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89, 93).

    In Verfolg dieser Unterscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht Ansprüche nach dem Vermögensgesetz stets verneint, wenn sich die inkriminierte Maßnahme nicht als zielgerichteter Zugriff auf den Vermögenswert, sondern als primär personenbezogener Unrechtsakt erwies (vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89, 90).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.01.1995 - 7 C 61.94, 7 PKH 14.94   

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BVerwG, 02.01.1995 - 7 C 61.94, 7 PKH 14.94 (https://dejure.org/1995,19866)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.1995 - 7 C 61.94, 7 PKH 14.94 (https://dejure.org/1995,19866)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 1995 - 7 C 61.94, 7 PKH 14.94 (https://dejure.org/1995,19866)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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