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   BVerwG, 11.10.1968 - VII C 64.67   

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BVerwG, 11.10.1968 - VII C 64.67 (https://dejure.org/1968,244)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1968 - VII C 64.67 (https://dejure.org/1968,244)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1968 - VII C 64.67 (https://dejure.org/1968,244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Linienverkehrs - Befriedigende Bedienung durch das vorhandene Verkehrsangebot auf Schiene und Straße - Ausgestaltung des Verkehrs auf Schiene und Straße durch Verdichtung der Zugfolge - Beeinträchtigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 257
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Die Ausgestaltung muss daher stets im Rahmen des vorhandenen Verkehrs bleiben (Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 64.67 - BVerwGE 30, 257 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 12 S. 5); das Vorhandene muss im Wesentlichen erhalten bleiben (Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 12.67 - BVerwGE 30, 352 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 17 S. 34).

    Dagegen liegt beispielsweise eine Umgestaltung vor, wenn die Änderung dazu führt, dass der Verkehr partiell den Charakter eines Fern- oder Mittelstreckenverkehrs verliert und stattdessen den eines Ortsnahverkehrs gewinnt (Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 64.67 - a.a.O.), eine dem allgemeinen Verkehr dienende Linie, wenn auch nur teilweise, in einen reinen Berufsverkehr umgewandelt wird oder es zu einer wesentlichen Änderung der Linienführung kommt (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 7 C 73.67 - BVerwGE 31, 133 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 18 S. 41).

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung eines Linienverkehrs oder auf erneute Bescheidung des Genehmigungsantrags ist auch für die Frage der befriedigenden Verkehrsbedienung (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a PBefG) grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend (Klarstellung zu BVerwGE 30, 257 ; 55, 159 ).

    Der Senat hat ausgesprochen, für die Frage der befriedigenden Verkehrsbedienung im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a PBefG komme es auf den Zeitpunkt der Antragstellung für einen neuen Verkehr an (Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 64.67 - BVerwGE 30, 257 ; Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 ; Urteil vom 16. Juli 1980 - BVerwG 7 C 25.78 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25).

  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01

    Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs

    Seit den grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1964 (Az.: VII C 79.61, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 9) und vom 11. Oktober 1968 (Az.: VII C 64.67 und 111.66 - BVerwGE 30, S. 251 und 257 -) dürfen bei der Frage, ob eine befriedigende Verkehrsbedienung vorliegt, die Ausgestaltungsmöglichkeiten der vorhandenen Unternehmer nicht berücksichtigt werden.

    "Die Ausgestaltung setzt etwas Vorhandenes voraus, das durch eine Änderung verbessert werden soll" (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwGE 30, 257; Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwGE 30, 352).

  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 32.68

    Rechtsmittel

    Der Begriff der benachbarten Orte in § 48 Abs. 3 PBefG ist mit dem Begriff der Nachbarorte in § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e) Satz 4 PBefG gleichbedeutend (vgl. BVerwGE 30, 257).

    Dasselbe gilt, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VII C 64.67 - (BVerwGE 30, 257) ausgesprochen hat, auch für den Nachbarortslinienverkehr.

  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Die Frage, ob der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln auf einer bestimmten Strecke befriedigend bedient werden kann, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Stellung des Antrages auf Genehmigung eines Linienverkehrs auf dieser Strecke (Bestätigung und Weiterführung von BVerwGE 30, 257).
  • BVerwG, 02.06.1977 - 7 B 141.75

    Voraussetzungen der Einbeziehung von Umlandgemeinden in das städtische

    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VII C 64.67 - (BVerwGE 30, 257 - Fall Hameln -) hat es der Senat vielmehr für entscheidend gehalten, daß für die Einbeziehung stadtnaher Orte in das städtische Verkehrsnetz eine enge vielfältige Verflechtung zwischen ihnen und der Stadt notwendig sei, die besonders darin ihren Ausdruck finde, daß sie einen gemeinsamen Wirtschaftsraum bildeten.

    Im übrigen hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 11. Oktober 1968 - a.a.O. - das Ausgestaltungsrecht zutreffend deshalb abgelehnt, weil die Klägerin durch Ausgestaltung den von ihr betriebenen Linienverkehr nicht in das städtische Verkehrsnetz einbeziehen könne und die von der Klägerin beabsichtigte "Ausgestaltung" in Wirklichkeit zu einer teilweisen Umwandlung einer Überlandlinie in einen Ortsverkehr führen würde.

  • BVerwG, 20.02.1969 - VII B 35.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verkehrsmäßige Erschließung

    Die vom Berufungsgericht behandelten Rechtsfragen sind inzwischen durch das Urteil des Senats vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VII C 64.67 - geklärt worden.

    Mit diesen Fragen hat sich der Senat in mehreren Entscheidungen befaßt (Urteile vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VII C 64.67 -, vom 25. Oktober 1968 - BVerwG VII C 12.67 - und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 73.67 -).

  • VG Frankfurt/Main, 13.03.2007 - 12 E 5424/05

    Konkurrentenklage eines Eisenbahnunternehmens gegen Genehmigung im Linienverkehr.

    Eine Ausgestaltung setzt voraus, dass sie die Einrichtung des neuen Verkehrs überflüssig macht; alle wesentlichen Vorteile des beantragten Verkehrs müssen geboten werden (BVerwG, Urt. v. 11.10.1968, BVerwGE 30, 257; Urt. v. 16.12.1977, BVerwGE 55, 159; HessVGH, Urt. v. 15.10.2002, 2 UE 2948/01, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 93.85

    Wohnungsbau - Fehlbelegung - Wirtschaftsraum - Begriff

    Ein solcher nicht notwendigerweise unmittelbarer geographischer Zusammenhang eines Wirtschaftsraumes kann sowohl durch Industrie- und Wirtschaftsbetriebsansiedlungen, Pendlerströme und die Region beeinflussende Verkehrserschließungen (vgl. auch Urteile vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VII C 64.67 - BVerwGE 30, 257 [BVerwG 11.10.1968 - VII C 64/67] und vom 20. Juni 1969 - BVerwG VII C 32.68 - BVerwGE 32, 209 [BVerwG 20.06.1969 - VII C 32/68]) als auch - großräumig - durch die vorherrschende strukturell gleichartige wirtschaftliche Prägung einer ganzen landschaftlichen Region begründet werden.
  • BVerwG, 13.03.1987 - 7 B 150.86

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sachlage und

    Das Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit geben, in Ergänzung seiner Entscheidungen in BVerwGE 30, 257 und 55, 159 die Frage zu klären, von welchem Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage auszugehen ist, wenn die Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen wegen Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG versagt worden ist.
  • BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 25.78

    Stadtverkehrsunternehmer - Überörtlicher Linienverkehr - Überlandverkehr -

  • BVerwG, 01.12.1976 - 7 B 100.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schutz des Altunternehmers

  • OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96

    Genehmigung für den; Linienverkehr, grenzüberschreitender; Verkehrsbedürfnisse;

  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 B 103.86

    Genehmigung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen - Übergang von einem

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII B 74.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 12.03.1969 - VII B 87.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73

    Genehmigung von Haltestellen für den Berufsverkehr - Berücksichtigung

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