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   BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74   

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https://dejure.org/1975,264
BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74 (https://dejure.org/1975,264)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1975 - VII C 64.74 (https://dejure.org/1975,264)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1975 - VII C 64.74 (https://dejure.org/1975,264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe eines Kanalausschlussbeitrags - Zulässige Geschossflächenzahl als Grundlage für die Bemessung eines Kanalausschlussbeitrags - Zugrundelegung einer Geschossflächenzahl für Grundstücke im nicht beplanten Innenbereich zur Bemessung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 227
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Bei der verfassungsrechtlichen Nachprüfung der Beitragsregelung unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG kommt es jedoch nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; BVerwGE 26, 317 [320]).

    Der Gleichheitssatz bietet dem Gericht keine Möglichkeit, seine Auffassung von Gerechtigkeit derjenigen des Gesetzgebers zu substituieren (BVerfGE 3, 162 [182]).

  • BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72

    Heranziehung zu Vorausleistungen auf einen Entwässerungsbeitrag für den

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Daß die zulässige Geschoßflächenzahl für die Bemessung von Entwässerungsbeiträgen ein zulässiger Maßstab ist, hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4 = VerwRSpr. 25, 488 = GemTg. 1973, 342 = DGStZ 1974, 38) und vom 23. April 1974 - BVerwG VII B 90.73 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 5 = VerwRSpr. 26, 345 = KStZ 1974, 131 = DGStZ 1975, 85) bejaht.

    Die Vernachlässigung von Einzelfällen wird aber durch die Gesichtspunkte der Praktikabilität und der Pauschalierung der Abgabenregelung sachlich gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Der Bürger kann nicht darauf vertrauen, daß eine ihm günstige Gesetzeslage unverändert bleibt (BVerfGE 38, 61 [83]).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Das Verfahren, die im Bebauungsplan in Verbindung mit § 17 BauNVO festgelegte zulässige Geschoßflächenzahl zugrunde zu legen, läßt sich auf den nicht beplanten Bereich nicht anwenden; andererseits schließen die praktischen Erfordernisse der Verwaltung es aus, für die Beitragsbemessung im nicht beplanten Bereich in jedem einzelnen Falle die nach § 34 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - zulässige bauliche Nutzung festzustellen, was außerordentlich schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist (vgl. BVerwGE 38, 147 [149]).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Art. 3 Abs. 1 GG läßt dem Gesetzgeber die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Sachverhalte er im Rechtssinne als "gleich" behandeln will; die getroffene Regelung muß nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 6, 273 [280]; 21, 12 [26 f.]; 26, 1 [8]), was hier zutrifft.
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Art. 3 Abs. 1 GG läßt dem Gesetzgeber die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Sachverhalte er im Rechtssinne als "gleich" behandeln will; die getroffene Regelung muß nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 6, 273 [280]; 21, 12 [26 f.]; 26, 1 [8]), was hier zutrifft.
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht auch der abgabenrechtliche Grundsatz der "Typengerechtigkeit" (vgl. hierzu BVerfGE 9, 3 [13]; 14, 76 [102]; BVerwGE 25, 147 [148]) der unterschiedlichen Regelung in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 der Kanalabgabensatzung nicht entgegen, da die unterschiedliche Methode der Ermittlung der Geschoßfläche im beplanten und im unbeplanten Bereich systemgerecht bleibt und von sachgerechten Erwägungen getragen wird.
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht auch der abgabenrechtliche Grundsatz der "Typengerechtigkeit" (vgl. hierzu BVerfGE 9, 3 [13]; 14, 76 [102]; BVerwGE 25, 147 [148]) der unterschiedlichen Regelung in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 der Kanalabgabensatzung nicht entgegen, da die unterschiedliche Methode der Ermittlung der Geschoßfläche im beplanten und im unbeplanten Bereich systemgerecht bleibt und von sachgerechten Erwägungen getragen wird.
  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Art. 3 Abs. 1 GG läßt dem Gesetzgeber die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Sachverhalte er im Rechtssinne als "gleich" behandeln will; die getroffene Regelung muß nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 6, 273 [280]; 21, 12 [26 f.]; 26, 1 [8]), was hier zutrifft.
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht auch der abgabenrechtliche Grundsatz der "Typengerechtigkeit" (vgl. hierzu BVerfGE 9, 3 [13]; 14, 76 [102]; BVerwGE 25, 147 [148]) der unterschiedlichen Regelung in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 der Kanalabgabensatzung nicht entgegen, da die unterschiedliche Methode der Ermittlung der Geschoßfläche im beplanten und im unbeplanten Bereich systemgerecht bleibt und von sachgerechten Erwägungen getragen wird.
  • BVerwG, 23.04.1974 - VII B 90.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Herstellung eines

  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 2.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Auskunft der gerichtlichen

    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 64.74 - [BVerwGE 49, 227]).

    Wirtschaftliche Vorteile durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen werden auch den Eigentümern unbebauter, aber bebaubarer Grundstücke geboten; auf die tatsächliche Benutzung der öffentlichen Einrichtungen kommt es für die Beitragspflicht nicht an (vgl. BVerwGE 49, 227 [229]).

    Diese Maßstabskombination ist unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten eine geeignete Grundlage, den Herstellungsaufwand für die Kläranlage unter die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer annähernd gerecht zu verteilen (zur Bemessung des Entwässerungsbeitrags nach der zulässigen Geschoßfläche vgl. Urteil des Senats vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 64.74 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG 7 B 68.72 - [Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4] und vom 23. April 1974 - BVerwG 7 B 90.73 - [Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 5 = KStZ 1974, 131]).

    Bei der verfassungsrechtlichen Nachprüfung der Beitragsregelung kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwGE 49, 227 [232] mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

    Auch in dem von ihr zitierten Urteil vom 10. Oktober 1975 - 7 C 64.74 -, BVerwGE 49, 227 = KStZ 1976, 13, ist der nach Auffassung des Senates entscheidende Vorbehalt enthalten, dass die Maßstabsregelung die besonderen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen hat.

    Zutreffend ist zwar, dass Art. 3 Abs. 1 GG dem Ortsgesetzgeber die Freiheit lässt, selbst zu entscheiden, welche Sachverhalte er im Rechtssinne als gleich behandeln will; die getroffene Regelung muss nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1975 - 7 C 64.74 -, BVerwGE 49, 227 = KStZ 1976, 13, mit weiteren Nachweisen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).

  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 3.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 64.74 - [BVerwGE 49, 227]).

    Wirtschaftliche Vorteile durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen werden auch den Eigentümern unbebauter, aber bebaubarer Grundstücke geboten; auf die tatsächliche Benutzung der öffentlichen Einrichtungen kommt es für die Beitragspflicht nicht an (vgl. BVerwGE 49, 227 [229]).

    Diese Maßstabskombination ist unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten - zumal im Hinblick auf die im Berufungsurteil festgestellten im wesentlichen gleichartigen Verhältnisse bezüglich Grundstücksgröße und zulässiger baulicher und sonstiger Nutzung in der beklagten Gemeinde - eine geeignete Grundlage, den Herstellungsaufwand für die Kläranlage unter die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer annähernd gerecht zu verteilen (zur Bemessung des Entwässerungsbeitrags nach der zulässigen Geschoßfläche vgl. Urteil des Senats vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 64.74 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG 7 B 68.72 - [Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4] und vom 23. April 1974 - BVerwG 7 B 90.73 - [Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 5 = KStZ 1974, 131]).

    Bei der verfassungsrechtlichen Nachprüfung der Beitragsregelung kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwGE 49, 227 [232] mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    Darauf, ob der Gesetzgeber mit der in § 23 Abs. 2 KAG getroffenen Regelung im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, kommt es wie auch sonst bei der Überprüfung beitragsrechtlichen Bestimmungen nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1975 - VII C 64.74 - BVerwGE 49, 227; Beschl. v. 27.11.1978 - 7 B 2.78 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 16; Beschl. v. 30.4.1996 - 8 B 31.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37).
  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ

    Wenn sich der Satzungsgeber dennoch entschließt, das Erhebungsgebiet in Beitragszonen aufzuteilen, verleiht Art. 3 Abs. 1 GG dem Gericht nicht die Befugnis, an dessen Stelle eine andere Vorstellung von einer vernünftigen und gerechten Lösung durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 64.74 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 6, S. 5; Beschluss vom 27. Februar 1987 - BVerwG 8 B 106.86 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28, S. 1; OVG Rhld-Pf., Urteil vom 2. Dezember 1987 - 10 C 10/87 - a.a.O., S. 170).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von

    Darauf, ob der Gesetzgeber mit der in § 23 Abs. 2 KAG getroffenen Regelung im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, kommt es wie auch sonst bei der Überprüfung beitragsrechtlichen Bestimmungen nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1975 - VII C 64.74 - BVerwGE 49, 227; Beschl. v. 27.11.1978 - 7 B 2.78 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 16; Beschl. v. 30.4.1996 - 8 B 31.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37).
  • BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 124.84

    Voraussetzungen der Erhebung des vollen Anschlussbeitrages für eine

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Gebiet des Steuerrechts (Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] und Beschluß vom 17. Juli 1974 - 1 BvR 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72 - BVerfGE 38, 61 ) wiederholt entschieden, daß die Verfassung die bloße Erwartung, das geltende Recht werde mit seinem (jeweils) gegebenen Inhalt ungeändert fortbestehen, im Gebühren- und Beitragsrecht ebensowenig schützt wie im Steuerrecht (Beschluß vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - VerwRspr 24, 222 und Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG VII C 64.74 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 6 S. 1 ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß die Bemessung des Kanalanschlußbeitrags auf der Grundlage der mit der Geschoßflächenzahl vervielfältigten Grundstücksfläche den Gleichheitssatz nicht verletzt (vgl. z.B. Urteil vom 10. Oktober 1975 a.a.O. S. 3 f.).

  • BVerwG, 18.10.1977 - 7 B 81.77

    Entwässerungsbeitrag - Kläranlage - Grundstückseigentümer

    Durch diese und die weitere Rechtsprechung des Senats zum landesrechtlich geregelten Entwässerungsbeitragsrecht (vgl. Beschluß vom 23. April 1974 - BVerwG VII B 90.73 - [KStZ 1974, 131]; Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG VII C 64.74 - [BVerwGE 49, 227]) ist auch hinreichend geklärt, daß die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung von Kläranlagen nur von den Grundstückseigentümern nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, der den Grundstückseigentümern zuwachsende Vorteil bestehe in der mit der Anschlußmöglichkeit an das Kanalnetz und an die Kläranlage verbundenen Werterhöhung des Grundstücks, die sich daraus ergebe, daß ein Grundstück im allgemeinen erst mit der Schaffung der Anschlußmöglichkeit bebaubar werde, und die bei bebauten Grundstücken darin liege, daß dem Grundstückseigentümer die ihm nach Landesrecht obliegende Verpflichtung, für die schadlose Beseitigung der Abwässer auf seinem Grundstück zu sorgen, von der Gemeinde abgenommen werde, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerwGE 49, 227 [228 f.]).

  • VGH Hessen, 15.12.2004 - 5 UE 1297/03

    Abgabengerechtigkeit bei Verteilung des Erschließungsaufwandes für

    Das Bundesverwaltungsgericht hat vergleichbare Satzungsregelungen zur Bestimmung der Geschossfläche für den unbeplanten Innenbereich im Erschließungsbeitrags- und Anschlussbeitragsrecht für zulässig angesehen (vgl. z.B. Urteile vom 10. Oktober 1975 - 7 C 64.74 -, BVerwGE 49, 227, und vom 10. Juni 1981 - 8 C 20.81 -, BVerwGE 62, 308), hat aber bereits in seinem Urteil vom 10. Juni 1981 hinzugefügt, dass Vorteilsprinzip und Abgabengerechtigkeit einer derartigen Regelung dann nicht entgegenstehen, wenn das der Verteilung zugrunde zu legende Nutzungsmaß sich von dem zulässigen Nutzungsmaß nicht zu weit entfernt (a.a.O., S. 313; so auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. Juni 2004 - 4 K 38/02 -, Juris).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 8 B 162.86

    Verjährung eines Anpruches auf Kanalanschlussbeiträge als den Inhalt irrevisiblen

    Die Verfassung schützt die bloße Erwartung, das geltende Recht werde mit seinem jeweils gegebenen Inhalt ungeändert fortbestehen, im Gebühren- und Beitragsrecht ebensowenig wie im Steuerrecht (Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG VII C 64.74 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 6 S. 1 und Beschluß vom 22. Januar 1986 - BVerwG 8 B 123.84 - a.a.O.).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß die Bemessung der Kanalanschlußbeiträge nach einer Maßstabskombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschoßfläche den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt (Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG VII C 64.74 - a.a.O. S. 2 f.).

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86

    Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

  • VG Greifswald, 21.06.2006 - 3 A 561/04
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 46.81

    Umsatzsteuer - Wasseranschlussbeitrag

  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 68.87

    Anwendbarkeit landesrechtlicher Vorschriften über die Zuständigkeit von

  • BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86

    Sielbaubeitrag - Frontlänge - Anzahl der zulässigen Vollgeschosse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1985 - 2 A 2499/83
  • BVerwG, 03.09.1981 - 7 B 208.80

    Gnadenentscheidung im Strafvollzug - Nichtzulassung der Revision mangels

  • VG Schwerin, 01.02.2019 - 4 A 511/18

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeiträgen; Umgriffsflächen- und Vollgeschossmaßstab;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.1998 - 2 S 39/98
  • BVerwG, 04.04.1978 - 4 B 39.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.11.1978 - 7 B 204.78

    Deckung des Aufwands für die Herstellung öffentlicher Entwässerungsanlagen

  • BVerwG, 03.03.1987 - 8 B 148.86

    Erhebung einer Sielabgabe - Vereinbarkeit der Bemessung der Sielbaubeiträge nach

  • BVerwG, 09.02.1978 - 7 B 24.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zu einem

  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 1401/05

    Heranziehung zum Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung

  • BVerwG, 10.03.1977 - 7 B 131.75

    Erhebliche Erhöhung eines Klärbeitrags für dieselbe Anlage

  • VG Greifswald, 26.07.2012 - 3 A 1424/09

    Anschlussbeitrag: Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe

  • VG Schwerin, 13.05.2008 - 4 A 757/05

    Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag

  • VG Köln, 15.02.2000 - 17 K 9701/98

    Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen durch Abweichungen von

  • BVerwG, 04.04.1978 - 4 B 40.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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