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   BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96   

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BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96 (https://dejure.org/1997,1823)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 7 C 64.96 (https://dejure.org/1997,1823)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 7 C 64.96 (https://dejure.org/1997,1823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung - Erbengemeinschaft als Rechtsnachfolgerin eines Mitglieds der geschädigten Gesellschaft - Unternehmensrückgabeantrag durch das Mitglied einer Erbengemeinschaft - Notgeschäftsführungsrecht - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Quorum; Unternehmensrückgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1853
  • NJ 1998, 48
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96
    Die Einbeziehung des auf die Erbengemeinschaft entfallenden Gesellschaftsanteils in die Berechnung des Quorums ginge daher über den Anwendungsbereich des § 2039 BGB hinaus; denn diese Vorschrift erfaßt nicht die Ausübung von Gestaltungsrechten (BGHZ 14, 251 (254) [BGH 13.07.1954 - V ZR 56/50]; Staudinger/Werner (1996), Rn. 14 zu § 2039 BGB m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1956 - II ZR 222/55

    Erbrecht bei offener Handelsgesellschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96
    Die Zweifel an der Anwendbarkeit des § 2039 BGB ergeben sich nicht schon daraus, daß - wie die Klägerinnen meinen - die Erben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGHZ 22, 186 ff.) im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklausel - hier § 19 des Gesellschaftsvertrages - im Wege der Sondererbfolge unmittelbar Gesellschafter werden und daher die §§ 2033 ff. BGB gar nicht einschlägig sind; denn diese Rechtsprechung gilt nicht für Liquidationsgesellschaften.
  • BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79

    Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96
    Da diese - wie Erbengemeinschaften - auf Auseinandersetzung hin angelegt sind, wird bei ihnen die Erbengemeinschaft selbst Gesellschafterin (BGH, NJW 1982, 170 (171) [BGH 20.05.1981 - V ZB 25/79]; Ulmer, in: Münchener Kommentar, 2. Aufl. Rn. 10 zu § 727 BGB).
  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93

    Umfang der Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Ausschluß der

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96
    Das bedeutet aber nicht, daß die jeweiligen Anmeldungen unabhängig von dem Erreichen des Quorums als wirksame Unternehmensrückgabeanträge angesehen werden müssen; denn die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG wird bereits dann ausgelöst, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, Beschluß vom 7. November 1995 - BVerwG 7 C 71.94 - Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; BGH, NJW 1994, 1723, 1725) [BGH 15.04.1994 - V ZR 79/93], also auch dann, wenn die Erfüllung des Quorums noch in der Schwebe ist.
  • BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96
    aa) Zwar hat der Senat bereits entschieden, daß zum Nachlaß gehörende Restitutionsansprüche nach § 2039 BGB von jedem Miterben geltend gemacht werden können (Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94

    Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96
    Das bedeutet aber nicht, daß die jeweiligen Anmeldungen unabhängig von dem Erreichen des Quorums als wirksame Unternehmensrückgabeanträge angesehen werden müssen; denn die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG wird bereits dann ausgelöst, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, Beschluß vom 7. November 1995 - BVerwG 7 C 71.94 - Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; BGH, NJW 1994, 1723, 1725) [BGH 15.04.1994 - V ZR 79/93], also auch dann, wenn die Erfüllung des Quorums noch in der Schwebe ist.
  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96
    Der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - (VIZ 1997, 447) davon ausgegangen, daß die Erfüllung des Quorums Anmelde- und nicht bloße Rückgabevoraussetzung ist.
  • VG Dresden, 04.04.1995 - 1 K 1455/93
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, welches das Quorum als bloße Rückgabevoraussetzung begreift, vernachlässigt diesen Gesetzeszweck und hat überdies die für die Praxis schwer erträgliche Konsequenz, daß nicht nur während des Verwaltungsverfahrens, sondern auch noch im Gerichtsverfahren die für die Rückgabe des Unternehmens erforderlichen Mehrheiten gewonnen werden könnten und damit bis zum Abschluß der Tatsacheninstanz - möglicherweise sogar darüber hinaus (vgl. VG Dresden, Urteil vom 4. April 1995 - 1 K 1455/93 - RGV, G 91) - offenbliebe, ob der Berechtigte fortbesteht oder nicht.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Danach ist das erforderliche Quorum Wirksamkeitsvoraussetzung der Anmeldung, die nur erfüllt ist, wenn die Unternehmensrückgabe dem erklärten Willen der Anteilseigner entspricht (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5).

    Ist diese Frist abgelaufen, muß das Interesse des Berechtigten, eine ohne Vertretungsmacht in seinem Namen vorgenommene Anmeldung noch genehmigen zu können, zurücktreten hinter dem öffentlichen Interesse an einer beschleunigten Klärung der Eigentumsverhältnisse und dem Interesse des Verfügungsberechtigten an der Gewißheit, daß sein Vermögenswert nicht mehr der - bereits durch eine schwebend unwirksame Anmeldung ausgelösten (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - a.a.O.) - Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG unterliegt.

  • BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 27.02

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes Enteignungsverbot;

    Sollte die 1932 von der Mutter Martha T. und ihren beiden Söhnen gegründete GmbH als Unternehmensträger noch zum Zeitpunkt der Schädigung existiert haben, so bestünde sie nach § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG nur dann unter ihrer früheren Firma als in Auflösung befindlich fort, wenn die im Zeitpunkt der Schädigung vorhandenen Gesellschafter oder Mitglieder oder Rechtsnachfolger dieser Personen das notwendige Quorum von mehr als 50 v.H. der Anteile oder Mitgliedschaftsrechte auf sich vereinen und namentlich bekannt sein würden und einen Anspruch auf Rückgabe des Unternehmens oder von Anteilen oder Mitgliedschaftsrechten des Rückgabeberechtigten angemeldet hätten (vgl. hierzu Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 64.96 Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 29.10.2003 - 8 C 29.02

    Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Quorum; Anmeldung,

    Denn es soll mit Blick auf mögliche divergierende Interessen der Gesellschafter oder Mitglieder (Rückgabe oder Entschädigung, § 6 Abs. 7, § 8 VermG) innerhalb der Anmeldefrist Klarheit geschaffen werden, ob der Antrag auf Rückübertragung sich auf die erforderliche Mehrheit stützen kann (vgl. Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 S. 6 und vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51 S. 80; s.a. Urteil vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 36 S. 16).

    Dem würde es nicht entsprechen, wenn nicht nur während des Verwaltungsverfahrens, sondern auch noch im Gerichtsverfahren die für die Rückgabe des Unternehmens erforderlichen Mehrheiten gewonnen oder spezifiziert werden können und damit bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz - möglicherweise sogar darüber hinaus - offen bliebe, ob der Berechtigte fortbesteht oder nicht (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Auch trifft der Regelungszweck des Quorums, der der Restitution nach § 6 Abs. 6 a VermG zugrunde liegt, in gleicher Weise für die Singularrestitution zu: Es soll mit Blick auf mögliche divergierende Interessen der Gesellschafter (Rückgabe oder Entschädigung, § 6 Abs. 7, § 8 VermG) innerhalb der Anmeldefrist Klarheit geschaffen werden, ob der Antrag auf Rückübertragung sich auf die erforderliche Mehrheit stützen kann (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 S. 6; Urteil vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 36 S. 16).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 6.11

    Früher Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; isolierte

    Dann wird die "Verfügungssperre" des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG nicht ausgelöst (BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - BGHZ 126, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 7. November 1995 a.a.O. und Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Auch trifft der Regelungszweck des Quorums, der der Restitution nach § 6 Abs. 6 a VermG zugrunde liegt, in gleicher Weise für die Singularrestitution zu: Es soll mit Blick auf mögliche divergierende Interessen der Gesellschafter (Rückgabe oder Entschädigung, § 6 Abs. 7, § 8 VermG) innerhalb der Anmeldefrist Klarheit geschaffen werden, ob der Antrag auf Rückübertragung sich auf die erforderliche Mehrheit stützen kann (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 S. 6; Urteil vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 36 S. 16).
  • BVerwG, 12.02.2010 - 8 B 96.09

    Fristwahrung für Rückübertragungsansprüche

    Eine wirksame Anmeldung setzt auch voraus, dass die als Berechtigte in Betracht kommende Person ihren Willen bekundet hat, den Anspruch anzumelden (Urteil vom 24. Juni 1999 a.a.O. mit Hinweis auf das Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96

    Voraussetzungen für die Schädigung eines Unternehmens im Sinne des

    Diese Vorschriften sollen nämlich nicht nur im Interesse eines reibungslosen Rückgabeverfahrens sicherstellen, daß die Mehrheit der Anteilseigner hinter dem Rückgabeantrag steht (vgl. Urteil des Senats vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 -).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13

    Zurechnung der Anteile der übrigen Anmeldeberechtigten bei der

    Insbesondere ist geklärt, dass die Fiktionsregelung des § 6 Abs. 6 Satz 2 VermG nicht zur Folge hat, dass dem Unternehmensrückgabeantrag eines Anmeldeberechtigten, hier der Erben eines Gesellschafters, bei der Ermittlung des Quorums gemäß § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG die Anteile der übrigen Anmeldeberechtigten zuzurechnen wären (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Ferner dient das Quorum in sachgerechter Weise dem Anliegen der Verwaltungspraktikabilität und der Verfahrensbeschleunigung, sich nicht unnötigerweise mit divergierenden Anträgen einzelner Gesellschafter befassen zu müssen (vgl. Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 S. 3 und vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 3 S. 3 ; BTDrucks 12/449, S. 10; Messerschmidt in Fieberg/ Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 6 Rn. 158).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 20.97

    PGH; Genossenschaft, sozialistische; Verstaatlichung; Rückübertragung;

  • VG Magdeburg, 31.08.2010 - 7 A 393/09
  • BVerwG, 09.07.1998 - 7 B 90.98

    Offene Vermögensfragen - Ermittlung des Quorums nach § 6 VermG

  • BVerwG, 08.12.2005 - 7 B 49.05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Anmeldung von

  • VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 166/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Verhältnis von Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • VG Weimar, 08.10.2002 - 1 K 280/01

    Recht der offenen Vermögensfragen; Rücknahme eines

  • OVG Brandenburg, 10.09.2001 - 4 B 42/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine sofort

  • BVerwG, 17.07.1998 - 7 B 92.98

    Eigentumsverschiebungen innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors -

  • BVerwG, 17.07.1998 - 7 B 93.98

    Eigentumsverschiebungen innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors -

  • VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16
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