Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,87
BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68 (https://dejure.org/1969,87)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1969 - VII C 65.68 (https://dejure.org/1969,87)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1969 - VII C 65.68 (https://dejure.org/1969,87)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,87) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe politischer Erklärungen durch den Allgemeinen Studentenausschuss - Erhebung einer allgemeinen Unterlassungsklage - Erledigung des Rechtsstreits - Bestimmtheit des Klageantrags - Beschränkung eines Verbandes auf die ihm zugewiesenen Aufgaben - Beteiligung an der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1, 3, Art. 19 Abs. 3; VwGO § 40
    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 69
  • NJW 1970, 292
  • MDR 1970, 173
  • DVBl 1970, 280
  • DVBl 1970, 286
  • DÖV 1970, 146
  • DÖV 1970, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68
    Wie sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergibt, dürfen öffentlich-rechtliche Verbände nur gegründet werden, um solche öffentlichen Aufgaben wahrzunehmen, die der Gesetzgeber bestimmt (vgl. BVerfGE 10, 89 [102]).

    Das muß einleuchten wenn man an öffentlich-rechtliche Verbände, wie einen Wasserverband oder eine Anstalt zur Ärzteversorgung denkt, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht befaßte (BVerfGE 10, 89; 10, 354) [BVerfG 25.02.1960 - 1 BvL 8/55].

  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68

    Anspruch auf Bereitstellung von Förderungsmitteln aus dem Bundesjugendplan -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68
    Einer solchen Vereinigung hat der erkennende Senat mit dem Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG VII C 73.68 - das Recht der freien Meinungsäußerung zuerkannt (NJW 1969, 1784, zum Abdruck in BVerwGE bestimmt).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68
    Deshalb müßte, wenn man der Beklagten als einer juristischen Person das Grundrecht der freien Meinungsäußerung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG zugestehen wollte, dieses doch durch die Rechte, und zwar gerade das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, ihrer Mitglieder begrenzt werden (vgl. BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; 7, 198 [BVerfG 12.12.1957 - 1 BvR 678/57][208]; 25, 256 [264]).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Das allgemeinpolitische Mandat der Studentenschaft, verstanden als nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nichthochschulbezogener, allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen, verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 GG (Fortführung von BVerwGE 34, 69).

    Der einzelne Student kann von der Studentenschaft durch Unterlassungsklage fordern, daß sie von der Wahrnehmung des allgemeinpolitischen Mandats abläßt (wie BVerwGE 34, 69).

    An der den angegriffenen Urteilen zugrundeliegenden Rechtsprechung des Senats zum "allgemeinpolitischen Mandat" (BVerwGE 34, 69) ist - in ihren tragenden Erwägungen wie im Ergebnis - festzuhalten.

    Mit dem aus Art. 2 Abs. 1 GG gerechtfertigten Begehren des Klägers, der Beklagten nichthochschulbezogene politische Erklärungen, Forderungen und Stellungnahmen zu untersagen, wird das Begehren der Klage und damit die Grundlage der Sachentscheidung genügend bestimmt (so auch schon BVerwGE 34, 69 [73 f.]).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 29.99

    Flugplatz; Flugplatz-Betriebsgesellschaft; gewerbliche Wirtschaft; Industrie- und

    Entgegen der Ansicht der Revision sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine weiteren Voraussetzungen entwickelt worden, unter denen das Mitglied von einem Zwangsverband verlangen kann, sich nicht mit Aufgaben zu befassen, die ihm der Gesetzgeber nicht zugewiesen hat (vgl. BVerwGE 34, 69 ; 59, 231; 59, 242 ; 64, 115 ; 64, 298 ).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Dadurch wird aber die Bedeutung eines solchen Urteils für die Mehrzahl der klaren Fälle nicht berührt, zumal sich die Bedeutung einer solchen Entscheidung nicht in der Vollstreckung erschöpft (vgl. BVerwGE 34, 69 [73/74]; 59, 231 [240/241]).

    Wenn weitere Rechtsverletzungen zu besorgen sind, ist eine vorbeugende Unterlassungsklage gegeben (BVerwGE 34, 69 [73]).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände mit Pflichtmitgliedschaft, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 231 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78][238]; 59, 242 [245]; a.A. Fröhler/Oberndorfer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung, 1974, S. 77).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht