Weitere Entscheidung unten: AG Dinslaken, 01.10.1996

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   BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 66.96   

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BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 66.96 (https://dejure.org/1997,3462)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 7 C 66.96 (https://dejure.org/1997,3462)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 7 C 66.96 (https://dejure.org/1997,3462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Staatlich finanzierte Baumaßnahmen auf nichtvolkseigenem Grundstück - Volkseigener Miteigentumsanteil - Eigentumserwerb kraft Gesetzes - Vereinbarung über die Höhe des Miteigentumsanteils - Unlautere Machenschaft beim Eigentumserwerb kraft Gesetzes - Unlautere ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Miteigentumsanteile; Gebäudeeigentum; Erweiterungsmaßnahmen; Erhaltungsmaßnahmen; gesetzlicher Eigentumserwerb; Investition; Werterhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 66.96
    Im Falle der Rückgabe wären die Klägerinnen allerdings entsprechend § 7 Abs. 1 VermG zum Wertausgleich für die Kosten der durchgeführten Baumaßnahmen verpflichtet; die Entscheidung darüber müßte mit der Verpflichtung zur Rückgabe des Miteigentumsanteils getroffen werden (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 66.96
    Selbst wenn es zutreffen sollte, daß aufgrund der Einwände der Klägerinnen die Rechtswirksamkeit der seinerzeit geschlossenen Miteigentumsvereinbarung und damit die Richtigkeit des Grundbuchs bezweifelt werden könnfee, würde dies nach der - inzwischen durch den Gesetzgeber ausdrücklich bestätigten - Rechtsprechung beider damit befaßten obersten Bundesgerichte nichts an der Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes ändern, wenn die zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führenden Umstände gleichzeitig den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (grundlegend BGHZ 118, 34 [BGH 03.04.1992 - V ZR 83/91] - die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 875/92 - NJW 1997, 447, zurückgewiesen - BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - VIZ 1997, 348 (349); nunmehr geregelt in Art. 237 § 1 Abs. 3 EGBGB in der Fassung des Gesetzes zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungsicherungsgesetz - WoModSiG) vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823)).
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 66.96
    Selbst wenn es zutreffen sollte, daß aufgrund der Einwände der Klägerinnen die Rechtswirksamkeit der seinerzeit geschlossenen Miteigentumsvereinbarung und damit die Richtigkeit des Grundbuchs bezweifelt werden könnfee, würde dies nach der - inzwischen durch den Gesetzgeber ausdrücklich bestätigten - Rechtsprechung beider damit befaßten obersten Bundesgerichte nichts an der Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes ändern, wenn die zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führenden Umstände gleichzeitig den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (grundlegend BGHZ 118, 34 [BGH 03.04.1992 - V ZR 83/91] - die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 875/92 - NJW 1997, 447, zurückgewiesen - BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - VIZ 1997, 348 (349); nunmehr geregelt in Art. 237 § 1 Abs. 3 EGBGB in der Fassung des Gesetzes zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungsicherungsgesetz - WoModSiG) vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823)).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 66.96
    Selbst wenn es zutreffen sollte, daß aufgrund der Einwände der Klägerinnen die Rechtswirksamkeit der seinerzeit geschlossenen Miteigentumsvereinbarung und damit die Richtigkeit des Grundbuchs bezweifelt werden könnfee, würde dies nach der - inzwischen durch den Gesetzgeber ausdrücklich bestätigten - Rechtsprechung beider damit befaßten obersten Bundesgerichte nichts an der Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes ändern, wenn die zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führenden Umstände gleichzeitig den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (grundlegend BGHZ 118, 34 [BGH 03.04.1992 - V ZR 83/91] - die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 875/92 - NJW 1997, 447, zurückgewiesen - BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - VIZ 1997, 348 (349); nunmehr geregelt in Art. 237 § 1 Abs. 3 EGBGB in der Fassung des Gesetzes zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungsicherungsgesetz - WoModSiG) vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823)).
  • BVerwG, 02.09.1998 - 11 C 4.97

    Anordnung der Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz;

    Da der gesetzliche Eigentumserwerb nach § 459 Abs. 1 ZGB an tatsächliches Handeln anknüpft (vgl. auch Kommentar zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975, a.a.O.), hängt die Entstehung von Sondereigentum nach dieser Vorschrift nicht von der Zustimmung des Grundeigentümers ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 66.96 - ZOV 1997, 435).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 9 C 11.03

    Bodenordnungsverfahren; selbständiges Volkseigentum an Gebäuden;

    Das Flurbereinigungsgericht hat zwar im Ausgangspunkt richtig erkannt, dass die Sicherungsverordnung einzelne Tatbestandsmerkmale des § 459 ZGB konkretisieren soll (so bereits BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 66.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 119).

    Die nach § 8 Abs. 1 SicherungsVO gebotene Eintragung von Volkseigentum an Gebäuden und baulichen Anlagen in das Grundbuch hatte nach DDR-Recht keine konstitutive Wirkung (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 16.06.2003 - F 7 D 14/02
    Die genannte Verordnung konkretisierte einzelne Tatbestandsmerkmale des § 459 ZGB (BVerwG, Urt. v. 28.8.1997, VIZ 1999, 98).

    Die im Urteil vom 2.9.1998 (aaO) enthaltene Verweisung auf die vorangegangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.8.1997 (BVerwG 7 C 66.96 -, ZOV 1997, 435) ändert daran nichts, weil sich dort nur die Aussage findet, dass der gesetzliche Eigentumserwerb an tatsächliches Handeln anknüpfte.

  • OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02

    Anordnung, Antragsbefugnis, Bodenordnung, Gebäudeeigentum, Zusammenführung

    Die im Urteil vom 2.9.1998 (aaO) enthaltene Verweisung auf die vorangegangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.8.1997 (BVerwG 7 C 66.96 -, ZOV 1997, 435) ändert daran nichts, weil sich dort nur die Aussage findet, dass der gesetzliche Eigentumserwerb an tatsächliches Handeln anknüpfte.
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   AG Dinslaken, 01.10.1996 - 7 C 66/96   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 254
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