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   BVerwG, 01.12.1978 - VII C 68.77   

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BVerwG, 01.12.1978 - VII C 68.77 (https://dejure.org/1978,31)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1978 - VII C 68.77 (https://dejure.org/1978,31)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1978 - VII C 68.77 (https://dejure.org/1978,31)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notenbildung - Anrechnung von Vornoten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung - Arithmetische Ermittlung - Allgemeine Bewertungsgrundsätze - Juristenausbildungsrecht Berlin - Ausbildungsstationen - Arbeitsgemeinschaften - Widerspruchsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 130
  • NJW 1979, 2417
  • DVBl 1979, 424
  • DÖV 1979, 413
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74

    Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    Mag das Examensergebnis für die freiberufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts auch ohne Bedeutung sein, so genügt doch die bloße Möglichkeit des Berufswechsels, für den eine bessere Examensnote günstigere Fortkommenschancen eröffnen würde, um das Klagebegehren nicht als unnütz oder mutwillig erscheinen zu lassen (Urteil vom 27.06.1975 BVerwG 7 C 38.74 [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]).

    Er hat in seiner Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 27.06.1975 BVerwG 7 C 38.74 [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]; BVerfGE 37, 342) bisher die Verfassungsmäßigkeit der Drittelanrechnung in der Form der ungefilterten Verrechnung von Einzelnoten der Stationen und Arbeitsgemeinschaften vorausgesetzt.

  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    Die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids unterliegt insoweit keinen Bedenken (BVerwGE 13, 195 [198]).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78

    Chancengleichheit - Zweite Wiederholungsprüfung - Prüfungsausschuß - Prognose für

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    Allerdings könnte der Landesgesetzgeber eine Beurteilungsermächtigung lediglich zugunsten des Kammergerichtspräsidenten aussprechen (zu einer vergleichbaren Regelung in der irrevisiblen Auslegung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschluß des Senats vom 27.10.1978 BVerwG 7 B 198.78 S. 8 f. zu 3) und damit den Senator für Justiz ähnlich wie es dieser in seinem Widerspruchsbescheid angenommen hat auf die Überprüfung beschränken, ob der Kammergerichtspräsident die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat.
  • StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    Deshalb bilden Ziel und Inhalt der Berufsausbildung letztlich die Gegenstände, die dem Gesetzgeber zur eigenverantwortlichen Normierung durch statusbildende Berufsregelungen (vgl. auch BVerfGE 33, 125 [163]; ferner Staatsgerichtshof Bremen, Urteil vom 23.09.1974 St. 1, 2/73 [NJW 1974, 2223]) anheimgegeben sind; sie muß der parlamentarische Gesetzgeber in den Grundzügen selbst bestimmen.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    Deshalb bilden Ziel und Inhalt der Berufsausbildung letztlich die Gegenstände, die dem Gesetzgeber zur eigenverantwortlichen Normierung durch statusbildende Berufsregelungen (vgl. auch BVerfGE 33, 125 [163]; ferner Staatsgerichtshof Bremen, Urteil vom 23.09.1974 St. 1, 2/73 [NJW 1974, 2223]) anheimgegeben sind; sie muß der parlamentarische Gesetzgeber in den Grundzügen selbst bestimmen.
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    Dieser Vorbehalt ergibt sich aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG) und gilt damit über Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG auch für die Landesgesetzgebung, für die Art. 80 Abs. 1 GG nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. BVerfGE 41, 88 [116]).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    Hiernach muß das Parlament, das einen Regelungsbereich selbst nicht abschließend ordnet, jedenfalls diejenigen Leitentscheidungen treffen, die die Regelungsbefugnis des zur weiteren Rechtsetzung ermächtigten Verordnungsgebers nach Tendenz und Programm umgrenzen und berechenbar machen (BVerfGE 41, 251 [265, 266]).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    Er hat in seiner Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 27.06.1975 BVerwG 7 C 38.74 [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]; BVerfGE 37, 342) bisher die Verfassungsmäßigkeit der Drittelanrechnung in der Form der ungefilterten Verrechnung von Einzelnoten der Stationen und Arbeitsgemeinschaften vorausgesetzt.
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    c) Revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden ist ferner der vom Berufungsgericht eingenommene Standpunkt, daß die die Bildung der Ausbildungsnote regelnden Vorschriften an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sind (vgl. hierzu bereits BVerwGE 38, 105 [113]).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77
    Der Senat ist nicht gehindert, im Rahmen seiner Entscheidung nach § 144 Abs. 3 Nr. 1 VwGO auch irrevisibles Recht anzuwenden (vgl. BVerwGE 19, 204 [211 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Sie ist zur Änderung, Aufhebung und Ersetzung des Ausgangsbescheids einschließlich seiner Begründung und Ermessenserwägungen befugt (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 68.77 - BVerwGE 57, 130 und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 28.98 - BVerwGE 108, 274 ).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Dabei ist jedoch stets zu prüfen, ob diese nicht - wie z.B. bei Prüfungsentscheidungen, prüfungsähnlichen Entscheidungen, dienstlichen Beurteilungen im Beamtenrecht und Eignungsbeurteilungen bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst (dazu BVerfGE 39, 334, 354 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; BVerwGE 8, 272 ff [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 11, 139 ff [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 12, 20, 28; 38, 105, 110 f; 57, 135, 138 f [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77]; 61, 176, 186 ff und 200, 205; 62, 130, 138) - ihrer Eigenart und dem Regelungszusammenhang nach, auch mit Rücksicht auf verfassungsrechtlich gebotene Wertungen, den zu ihrer Handhabung berufenen Stellen einen der gerichtlichen Kontrolle nur begrenzt zugänglichen Beurteilungsspielraum gewähren.
  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Sie ist zur Änderung, Aufhebung und Ersetzung des Ausgangsbescheids einschließlich seiner Begründung und Ermessenserwägungen befugt (BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1978 - 7 C 68.77 - BVerwGE 57, 130 ; vom 11. Februar 1999 - 2 C 28.98 - BVerwGE 108, 274 und vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - BVerwGE 140, 245 Rn. 20).
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