Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.06.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06   

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https://dejure.org/2007,2603
BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06 (https://dejure.org/2007,2603)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2007 - 7 C 7.06 (https://dejure.org/2007,2603)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2007 - 7 C 7.06 (https://dejure.org/2007,2603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    KrW-/AbfG § 4 Abs. 4 Satz 2, Satz 3; Richtlinie 75/442/EWG Art. 1 Buchst. e, Buchst. f; Anhang II A, II B
    Sonderabfall; Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallgemisch; Verbrennung; Hauptzweck; Energieerzeugung; Stützfeuerung; Primärenergie; Substitution; Ressourcenschonung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    KrW-/AbfG § 4 Abs. 4 Satz 2, Satz 3
    Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallgemisch; Energieerzeugung; Hauptzweck; Primärenergie; Ressourcenschonung; Sonderabfall; Stützfeuerung; Substitution; Verbrennung

  • Wolters Kluwer

    Hauptzweck einer Verbrennung als Kriterium zur Abgrenzung zwischen einer Abfallverbrennung als Beseitigungsmaßnahme und einer Abfallverbrennung als Verwertungsmaßnahme - Einsatz heizwertreichen Abfalls zur Stützfeuerung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage als ...

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 4 Abs. 4 Satz 2; ; KrW-/AbfG § ... 4 Abs. 4 Satz 3; ; Richtlinie 75/442/EWG Art. 1 Buchst. e; ; Richtlinie 75/442/EWG Art. 1 Buchst. f; ; Richtlinie 75/442/EWG Anhang II A; ; Richtlinie 75/442/EWG Anhang II B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht - Sonderabfall; Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallgemisch; Verbrennung; Hauptzweck; Energieerzeugung; Stützfeuerung; Primärenergie; Substitution; Ressourcenschonung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • idur.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Abfall in einer Abfallverbrennungsanlage als Ersatzbrennstoff eingesetzt werden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 1
  • NVwZ 2007, 1083
  • DVBl 2007, 980 (Ls.)
  • DÖV 2007, 878
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.02.2003 - C-458/00

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
    Die Abgrenzung nach dem Hauptzweck wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konkretisiert (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-228/00, Belgische Zementwerke - NVwZ 2003, 455; Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457; Urteil vom 3. April 2003 - Rs. C-116/01, SITA - NVwZ 2003, 585; ebenso Urteil vom 6. November 2003 - BVerwG 7 C 2.03 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 11).

    Wenn die Rückgewinnung der durch die Verbrennung erzeugten Wärme nur einen Nebeneffekt einer Maßnahme darstellt, deren Hauptzweck die Abfallbeseitigung ist, steht sie der Einstufung dieser Maßnahme als Beseitigungsmaßnahme nicht entgegen (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457 Rn. 41, 43).

    Das widerspricht der Prämisse des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Abfallverwertung grundsätzlich auch in einer Abfallverbrennungsanlage möglich sein kann (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457 Rn. 44).

    Dass eine vollständige Austauschbarkeit sämtlicher Abfälle mit Primärenergieträgern nicht erforderlich ist, wird durch die vom Europäischen Gerichtshof für maßgebend erachteten Anhänge II A und II B zur Abfallrahmenrichtlinie bestätigt (EuGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457 Rn. 24, 26).

    Eine derart "maßnahmenbezogene" Betrachtungsweise liegt auch den Schlussanträgen des Generalanwalts Jacobs im Verfahren MVA Straßburg zugrunde, indem er die Kontrollfrage stellt, ob dann, "wenn die Abfälle für eine bestimmte Maßnahme nicht verfügbar wären, ... diese Maßnahme gleichwohl mit anderem Material durchgeführt werden" würde (Schlussanträge, Rs. C-458/00 Rn. 42).

    Das widerspräche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der in der selbstgängigen Verbrennung regelmäßig heizwertreichen Hausmülls grundsätzlich einen Vorgang der Abfallbeseitigung sieht (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457 Rn. 44).

  • BVerwG, 27.09.2001 - 3 B 82.01

    Pflicht zur Überlassung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
    § 4 Abs. 4 Satz 3 KrW-/AbfG ist europarechtskonform dahin auszulegen, dass als "einzelner Abfall" auch ein Abfallgemisch zu verstehen ist, gleichgültig ob es bereits vermischt angefallen ist oder nachträglich hergestellt wurde (Beschluss vom 27. September 2001 - BVerwG 3 B 82.01 - Buchholz 451.221 § 4 KrW-/AbfG Nr. 2).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00

    Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung,

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
    Ein Abfallgemisch ist Abfall zur Verwertung, wenn es als solches überwiegend verwertbar ist und der Verwertung zugeführt wird (Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 4.00 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 6).
  • EuGH, 03.04.2003 - C-116/01

    SITA

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
    Die Abgrenzung nach dem Hauptzweck wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konkretisiert (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-228/00, Belgische Zementwerke - NVwZ 2003, 455; Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457; Urteil vom 3. April 2003 - Rs. C-116/01, SITA - NVwZ 2003, 585; ebenso Urteil vom 6. November 2003 - BVerwG 7 C 2.03 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 11).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 CN 1.02

    Andienungspflicht; besonders überwachungsbedürftiger Abfall; Beseitigungs-Abfall;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
    Die Annahme des Verwaltungsgerichtshofs, dass der Abfall der Klägerin als Abfall zur Beseitigung einzustufen ist und damit der bei innerstaatlichen Entsorgungsvorgängen auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht unbedenklichen Andienungspflicht unterliegt (§ 9 Abs. 2 Satz 2 LAbfG, § 4 Abs. 1 SAbfVO; vgl. Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 CN 1.02 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 191), ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06

    Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
    Die Vermischung der Abfälle stellt nur einen Zwischenschritt auf dem Weg zu ihrer umweltverträglichen Entsorgung dar (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 4.06 - NVwZ 2007, 338).
  • BVerwG, 06.11.2003 - 7 C 2.03

    Abfallverbringung; Ölschlamm; Einwand; Rechtsbehelf, aufschiebende Wirkung;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
    Die Abgrenzung nach dem Hauptzweck wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konkretisiert (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-228/00, Belgische Zementwerke - NVwZ 2003, 455; Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457; Urteil vom 3. April 2003 - Rs. C-116/01, SITA - NVwZ 2003, 585; ebenso Urteil vom 6. November 2003 - BVerwG 7 C 2.03 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 11).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-228/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
    Die Abgrenzung nach dem Hauptzweck wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konkretisiert (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-228/00, Belgische Zementwerke - NVwZ 2003, 455; Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457; Urteil vom 3. April 2003 - Rs. C-116/01, SITA - NVwZ 2003, 585; ebenso Urteil vom 6. November 2003 - BVerwG 7 C 2.03 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 11).
  • VGH Hessen, 22.10.2008 - 6 UE 2250/07

    Die Verbrennung eines Reststoffgemischs zur Energiegewinnung stellt keine

    § 4 Abs. 4 Satz 3 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG -) benennt zwar den Vorrang der einzelnen (Abfall-) Fraktionen, ist europarechtskonform aber dahin auszulegen, dass als "einzelner Abfall" auch ein Abfallgemisch zu verstehen ist, gleichgültig ob es bereits vermischt angefallen ist oder nachträglich hergestellt wurde (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2001 - BVerwG 3 B 82.01 -, NVwZ-RR 2002, 182; Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 7 C 7.06 -, BVerwGE 129, 1 = NVwZ 2007, 1083 = ZUR 2007, 476).

    Eine Verbrennung muss als Verwertungsvorgang erkannt werden, wenn die Stoffe hauptsächlich als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung verwendet werden und damit Primärenergie ersetzen, die sonst für diesen Zweck hätte eingesetzt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 7 C 7.06 -, a.a.O.).

    Die Stoffe müssen - drittens - hauptsächlich als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung Verwendung finden, also Primärenergie ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 B 07.1721

    Abfallbeseitigungsrecht: Grenzüberschreitende Verbringung von Tiermehl //

    Das Tiermehl war im Sommer/Herbst 2003 angesichts aller tatsächlicher und rechtlicher Gegebenheiten durch SRM in einem Ausmaß kontaminiert anzusehen, dass es nicht mehr der Grünen Liste (Anhang II GM 130 zur VO (EWG) 259/93) unterfiel mit der Folge, dass es als Abfall beseitigt werden musste (zur Beseitigung von Abfall vgl. nunmehr auch BVerwG vom 26.4.2007, NVwZ 2007, 1083).

    Das Tiermehl war im Sommer/Herbst 2003 angesichts aller tatsächlicher und rechtlicher Gegebenheiten durch SRM in einem Ausmaß kontaminiert anzusehen, dass es nicht mehr der Grünen Liste (Anhang II GM 130 zur VO (EWG) 259/93) unterfiel mit der Folge, dass es als Abfall beseitigt werden musste (zur Beseitigung von Abfall vgl. nunmehr auch BVerwG vom 26.4.2007, NVwZ 2007, 1083).

    Das Tiermehl war im Sommer/Herbst 2003 angesichts aller tatsächlicher und rechtlicher Gegebenheiten durch SRM in einem Ausmaß kontaminiert anzusehen, dass es nicht mehr der Grünen Liste (Anhang II GM 130 zur VO (EWG) 259/93) unterfiel mit der Folge, dass es als Abfall beseitigt werden musste (zur Beseitigung von Abfall vgl. nunmehr auch BVerwG vom 26.4.2007, NVwZ 2007, 1083).

  • BVerwG, 12.01.2010 - 7 B 34.09

    Aufschüttung einer Sandgrube mit schadstoffbehaftetem Verfüllmaterial

    Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 KrW-/AbfG liegt eine Verwertung von Abfällen auch in der Nutzung von Abfällen zu ihrem ursprünglichen Zweck, also zum Wiedereinbau zuvor aus- oder abgebauten Materials (Aushub) oder hieraus gewonnener Produkte (Bauschutt), wenn der Hauptzweck der Maßnahme auf die Substitution von Rohstoffen gerichtet ist (Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 7 C 7.06 - BVerwGE 129, 1 ).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2014 - 5 U 6/13

    Auslegung eines Vertrages über die Anlieferung und Verwertung von Abfällen

    Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, dass der Klägerin die Erbringung der von ihr geschuldeten Leistung (Verwertung des Abfalls in der Müllverbrennungsanlage .../O1) aufgrund einer Änderung der maßgeblichen Rechtsprechung, insbesondere aufgrund der Urteile des VGH Baden-Württemberg vom 27.03.2007 (10 S 2221/05) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2007 (7 C 7/06), gemäß § 275 Abs. 1 BGB unmöglich geworden sei.

    In seinem Urteil vom 26.04.2007 (7 C 7/06, NVwZ 2007, S. 1081 ff., Rdnr. 12) hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des EuGH festgestellt, dass Abfälle in einer Verbrennungsanlage verwertet werden, "wenn deren Betrieb mangels Versorgung mit Abfällen unter Verwendung eines Primärenergieträgers oder durch Zukauf von Abfällen fortgesetzt werden müsste.

  • BVerwG, 04.09.2009 - 7 B 8.09

    Wegfall der Abfalleigenschaft von Harzöl mit der Beendigung des konkreten

    Diese Rechtsprechung betrifft den Abfallbegriff des Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 75/442/EWG und ist daher auch für die Auslegung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, durch das die Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt wurde, maßgebend (vgl. Urteil vom 26. April 2007 BVerwG 7 C 7.06 Buchholz 451.221 § 4 KrW-/AbfG Nr. 4 Rn. 8 = BVerwGE 129, 1 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 20 A 4971/05

    Reichweite einer Genehmigungspflicht für Abgrabungen; Legalisierung eines nach

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 7 C 7.06 -, BVerwGE 129, 1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2014 - 20 A 2013/12

    Fehlerhafte Abwägung der Belange der gemeindlichen Planungshoheit und der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 7 C 7.06 -, BVerwGE 129, 1.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2022 - 11 A 18.20

    Abfalllagerungs- und Abfallbehandlungsanlage - öffentlich zugängliche

    Soweit eine Anlage danach sowohl der Abfallverwertung als auch der Abfallbeseitigung dient, ist für die Einordnung als Abfallbeseitigungsanlage der Hauptzweck der Anlage maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 7 C 7.06 -, juris Rn.8 mit Hinweis auf die Abfallrahmenrichtlinie [RL 75/442/EWG] und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 2 KrWG).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2016 - 5 U 6/13

    Zur Unterscheidung zwischen "Verwertung" und "Beseitigung" von Abfällen

    In seinem Urteil vom 26.04.2007 (7 C 7/06, NVwZ 2007, S. 1081 ff., Rdnr. 12) hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des EuGH festgestellt, dass Abfälle in einer Verbrennungsanlage verwertet werden, "wenn deren Betrieb mangels Versorgung mit Abfällen unter Verwendung eines Primärenergieträgers oder durch Zukauf von Abfällen fortgesetzt werden müsste.
  • VG Aachen, 29.06.2012 - 9 K 855/11

    Anspruch auf eine insgesamt rechtmäßige Planungsentscheidung bzgl. einer

    vgl. für den Fall der Ersetzung von Primärenergie in einer Sonderabfallverbrennungsanlage: BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 7 C 7/06 -, BVerwGE 129, 1.
  • VG Halle, 26.02.2008 - 2 A 424/06

    Genehmigungserfordernis der Renaturierung eines ehemaligen Kupferhüttengeländes

  • VG Potsdam, 21.10.2022 - 14 K 2060/18
  • LG Wiesbaden, 12.12.2012 - 11 O 12/10

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages über die Anlieferung von

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 1 KS 3/07
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2006 - 7 C 7.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31096
BVerwG, 21.06.2006 - 7 C 7.06 (https://dejure.org/2006,31096)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 7 C 7.06 (https://dejure.org/2006,31096)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 7 C 7.06 (https://dejure.org/2006,31096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Streitwertfestsetzung des Revisionsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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