Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.03.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 80.79   

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https://dejure.org/1982,2711
BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 80.79 (https://dejure.org/1982,2711)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1982 - 7 C 80.79 (https://dejure.org/1982,2711)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1982 - 7 C 80.79 (https://dejure.org/1982,2711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Luftfrachtführer - Trunkenheit im Verkehr - Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77

    Anforderungen an das Vorliegen einer Erledigung - Vorlage an den Gemeinsamen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 80.79
    Ist ein den ursprünglichen Klageantrag objektiv erledigendes Ereignis nicht eingetreten, unterliegt der Kläger und seine Klage ist abzuweisen (BVerwGE 20, 146; 31, 318; 34, 159; Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - in Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 80.79
    Ist ein den ursprünglichen Klageantrag objektiv erledigendes Ereignis nicht eingetreten, unterliegt der Kläger und seine Klage ist abzuweisen (BVerwGE 20, 146; 31, 318; 34, 159; Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - in Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17).
  • BVerwG, 24.08.1982 - 7 B 148.81

    Beschränkung von Berechtigungen für die Tätigkeit als Berufsflugzeugführer 2.

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 80.79
    Entsprechend dem Zweck der Befristung nach § 5 Abs. 1 LuftVZO, den Luftfahrer in bestimmten Zeitabständen zum Nachweis der Fortdauer seiner Befähigung (fliegerischen Könnens) und körperlichen Tauglichkeit zu veranlassen (Beschluß vom 24. August 1982 - BVerwG 7 B 148.81 -), behält der Inhaber der zeitlich abgelaufenen Erlaubnis das Recht auf Erneuerung, das § 5 Abs. 3 LuftPersV ausdrücklich vorsieht.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 80.79
    Ist ein den ursprünglichen Klageantrag objektiv erledigendes Ereignis nicht eingetreten, unterliegt der Kläger und seine Klage ist abzuweisen (BVerwGE 20, 146; 31, 318; 34, 159; Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - in Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 80.79
    Ist ein den ursprünglichen Klageantrag objektiv erledigendes Ereignis nicht eingetreten, unterliegt der Kläger und seine Klage ist abzuweisen (BVerwGE 20, 146; 31, 318; 34, 159; Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - in Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17).
  • VG Braunschweig, 08.11.2006 - 2 B 391/06

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit durch § 128 Abs. 7

    Zwar erlischt die Erlaubnis nicht in dem Sinne, dass sie bei Ablauf ihrer Befristung als nicht mehr existent zu gelten hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22.10.1982 - 7 C 80/79 -, zitiert nach Juris), doch ist auch zu beachten, dass § 128 Abs. 7 nicht in einen bereits abgeschlossenen Erlaubnissachverhalt eingreift, sondern lediglich für die Zukunft wirkt.
  • VG Aachen, 18.06.2010 - 2 L 516/09

    Nachweis der Flugstunden für den erforderlichen Nachweis der Flugpraxis zur

    Im Übrigen erlischt auch eine zeitlich abgelaufene Lizenz nicht, sondern kann gemäß § 4 Abs. 3 der Verordnung über Luftpersonal (LuftPersV) i.V.m. § 26 LuftVZO erneuert werden, vgl. zu dazu auch BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 80/79 -, juris; vorliegend ist darüber hinaus zu bedenken, dass noch vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ein Verlängerungsantrag gestellt worden ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1920
BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79 (https://dejure.org/1982,1920)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1982 - 7 C 70.79 (https://dejure.org/1982,1920)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1982 - 7 C 70.79 (https://dejure.org/1982,1920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Weigerung der Einholung eines Gutachtens über die theoretischen Kenntnisse von Verkehrsvorschriften - Mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen - Grundvoraussetzungen für die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Zudem hat der Senat wiederholt (zuletzt in BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] [376]) ausgesprochen, daß der Begriff der Eignung im Sinne des § 4 Abs. 1 StVG nach dem Sinngehalt und Zweck dieser Vorschrift zu bestimmen ist.

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist die bei Beendigung des Verwaltungsverfahrens - hier bei Erlaß des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 13. Dezember 1977 - gegebene Sach- und Rechtslage maßgebend (BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] [361]).

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]; Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG 7 B 103.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 45) kann die Behörde auf die Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen, wenn er sich weigert, das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen beizubringen, das die Behörde mit Recht gefordert hat, um begründete Zweifel, die gegen seine Fahreignung bestehen, zu klären.

    Das hat der Senat für den Fall der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 15 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO ausgesprochen (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [276]).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]; Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG 7 B 103.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 45) kann die Behörde auf die Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen, wenn er sich weigert, das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen beizubringen, das die Behörde mit Recht gefordert hat, um begründete Zweifel, die gegen seine Fahreignung bestehen, zu klären.
  • OVG Bremen, 09.01.1979 - II BA 54/78

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Theoretische Prüfung; Bestehen; Durchfallen;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Entgegen der Ansicht der Revision (ebenso OVG Bremen, Urteil vom 9. Januar 1979 in VRS 56, 219, DAR 1979, 338 ff. und BayVGH, Urteil vom 15. April 1981 in VRS 61, 230 f.) ist die Anordnung einer solchen Begutachtung im Verfahren über die Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 1 StVG nicht deshalb unberechtigt, weil das Fehlen theoretischer Kenntnisse den Kraftfahrer nicht "ungeeignet" im Sinne dieser Vorschrift mache und daher zum Nachweis der mangelnden Eignung des Kraftfahrers untauglich sei.
  • BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 185.76

    Verwaltungsbehörden - Verwaltungsgerichte - Entziehung der Fahrerlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Kraftfahrer die Feststellungen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen oder bestandskräftiger Bußgeldbescheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen oder die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung ergeben (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 190.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51; Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 185.76 - in Buchholz a.a.O. Nr. 50; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 39.75 - in Buchholz a.a.O. Nr. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1979 - XII A 816/79
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen theoretischen Kenntnisse schließen somit das Wissen um die Notwendigkeit der Beachtung der Verkehrsvorschriften sowie die Fähigkeit ein, dieses Wissen richtig anzuwenden (ebenso OVG Münster in VRS 58, 300 [301]; Bouska, Verkehrsdienst 1979, 77 [81, 82]).
  • BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76

    Unbeachtlichkeit eines nachträglichen Wohlverhaltens im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Kraftfahrer die Feststellungen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen oder bestandskräftiger Bußgeldbescheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen oder die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung ergeben (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 190.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51; Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 185.76 - in Buchholz a.a.O. Nr. 50; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 39.75 - in Buchholz a.a.O. Nr. 41).
  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 39.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Kraftfahrer die Feststellungen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen oder bestandskräftiger Bußgeldbescheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen oder die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung ergeben (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 190.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51; Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 185.76 - in Buchholz a.a.O. Nr. 50; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 39.75 - in Buchholz a.a.O. Nr. 41).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 56.76

    Ruhen der Wehrpflicht - Anfechtung eines Musterungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Diese Verwaltungsvorschrift bindet zwar als interne, normauslegende Anweisung für die Verkehrsbehörden das Gericht nicht, sie kann aber einen Anhalt und demgemäß eine Entscheidungshilfe bieten (BVerwGE 51, 353 [BVerwG 15.12.1976 - VIII C 56/76] [376]).
  • BVerwG, 30.11.1976 - 7 B 103.76

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Übergehen eines Beweisantrages - Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]; Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG 7 B 103.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 45) kann die Behörde auf die Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen, wenn er sich weigert, das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen beizubringen, das die Behörde mit Recht gefordert hat, um begründete Zweifel, die gegen seine Fahreignung bestehen, zu klären.
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.01.1974 - VII CB 34.73

    Beeinträchtigung des Rechtsschutzes gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Das Berufungsgericht ist zunächst zutreffend von der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59]; 34, 248 [BVerwG 28.11.1969 - VII C 67/68]; zuletzt Urteil vom 18.März 1982 - BVerwG 7 C 70.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 65) ausgegangen.
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 11 B 22.1153

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei vorangegangener Entziehung wegen

    Gleichwohl schafft § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV keinen gesonderten Tatbestand fehlender Fahreignung, sondern beinhaltet der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel, der zufolge bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, die behauptete bzw. als möglicher Fahreignungsmangel im Raum stehende und daher aufzuklärende Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 12; B.v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 18.3.1982 - 7 C 70.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63 = juris Rn. 26; VG Berlin, U.v. 4.3.2021 - 4 K 125/20 - Blutalkohol 58, 180 = juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19

    Cannabiskonsum, gelegentlicher; Fahreignung; Fahrerlaubnisentziehung

    Die Vorschrift des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV beinhaltet daher der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris, Rn. 16, m. w. N.), gemäß der bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, eine Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63, hier zitiert nach juris, Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 04.07.2019 - 6 L 1288/19

    Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr

    vgl. zur Anordnung im Beamtenrecht, sich ärztlich untersuchen zu lassen: BVerwG, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 B 60/13 -, juris Rn. 9, vom 21. Februar 2014 - 2 B 24/12 -, juris Rn. 7, 11 und vom 19. Juni 2000 - 1 DB 13/00 -, juris Rn. 16; zur Kraftfahreignung vor der Einfügung des § 11 Abs. 8 FeV: BVerwG, Urteil vom 28. November 1969 - VII C 18/69 - NJW 1970, 1989, vom 12. März 1985 - 7 C 26/83 -, NJW 1985, 2490; vom 18. März 1982 - 7 C 70.79 -, Buchholz 44 2.10 § 4 StVG Nr. 65; vom 11. Juli 1985 - 7 C 33.83 -, VRS 70, 231; Beschluss vom 30. November 1976 - VV B 103.76 -, Buchholz 44 2.10 § 4 Nr. 45; zum Prüfungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 -, juris Rn. 6; vgl. zudem: BFH, Urteil vom 15. Februar 1989 - X R 16/86 -, juris Rn. 18 ff.
  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Dieser beinhaltet der Sache nach eine Beweisregel, der zufolge bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, die behauptete bzw. als möglicher Fahreignungsmangel im Raum stehende und daher aufzuklärende Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 18.1.2023 - 11 B 22.1153 - juris Rn. 25; NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 12; BVerwG, U.v. 18.3.1982 - 7 C 70.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63 = juris Rn. 26).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 124.85

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Danach muß ein Kraftfahrer die Feststellungen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen oder bestandskräftiger Bußgeldbescheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen oder für die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung ergeben (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 190.76 -, in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51; Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 65).

    Schließlich hat der Senat entschieden, daß die wiederholte Mißachtung gerade solcher Verkehrsvorschriften, die andere vor Verkehrsgefährdung schützen sollen, auch bei einem Kraftfahrer, der jährlich große Fahrstrecken zurücklegt, den Schluß auf seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigen könne (Urteil vom 18. März 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 33.83

    Berufungsgericht - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fehlende Fahreignung -

    Dies ist für die Nichtbefolgung der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, die gemäß § 15 b Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ergangen ist, anerkannt (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]; Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 70.79 in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 65).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 7 B 144.82

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fehlende Beibringung eines Gutachtens einer

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 70.79 in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 65), für die das Beschwerdevorbringen keinen Anlaß zu weiterer Klärung gibt, kann die Behörde auf die Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen, wenn er sich weigert, das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen beizubringen, das die Behörde mit Recht gefordert hat, um begründete Zweifel, die gegen seine Fahreignung bestehen, zu klären.

    Wie der Senat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteil vom 18. März 1982, a.a.O.; Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 185.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 50) muß ein Kraftfahrer die Feststellungen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen oder bestandskräftige Bußgeldbescheide grundsätzlich gegen sich gelten lassen.

  • VGH Hessen, 22.01.2019 - 2 B 1641/18

    Die Unschuldsvermutung gilt auch für Führerscheininhaber

    Entsprechend der bis zum Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.: Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 70.79 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 65; Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, BVerwGE 71, 93 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 71) ist diese Schlussfolgerung auf die Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV nicht von einer Ermessensbestätigung der Behörde, sondern allein davon abhängig, dass sich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber - ohne ausreichenden Grund - weigert, sich auf seine Eignung als Kraftfahrer untersuchen zu lassen, oder dass er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Fahreignungsgutachten nicht beibringt.
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16

    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum;

    Der § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV beinhaltet deshalb der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel, gemäß der bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, Tatsachen (hier: ein Konsumverhalten im Sinne von Nr. 9.2 der Anlage zu den §§ 11, 13 und 14 FeV, das die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet) als erwiesen angesehen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63, hier zitiert nach juris, Rn. 26 und Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 123.85

    Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 19 A 2549/99

    Ausgestaltung des maßgeblichen Zeitpunktes einer gerichtlichen Beurteilung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94

    Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische

  • VG Düsseldorf, 08.04.2022 - 6 L 226/22
  • BVerwG, 04.03.1983 - 7 C 33.82

    Entziehung einer Fahrerlaubnis nach wiederholten Verstößen gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 2246/12

    Anwendungsbereich des § 11 Abs. 8 S. 1 FeV

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