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   BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94   

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BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94 (https://dejure.org/1995,2186)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1995 - 7 C 71.94 (https://dejure.org/1995,2186)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1995 - 7 C 71.94 (https://dejure.org/1995,2186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen einen Investitionsvorrangbescheid - Anforderungen an einen wirksamen Investitionsvorrangbescheides - Restitutionsberechtigung des Antragstellers als Voraussetzung für einen Rückübertragungsanspruch - Kriterien für die Annahme einer Restitutionsberechtigung im ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsanspruch; Investitionsvorrangbescheid; Investitionsvorrangbehörde; Vorhabenplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93

    Umfang der Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Ausschluß der

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94
    In diesen Fällen wird der Anmelder durch den Investitionsvorrangbescheid in seinem Schutzanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG nicht beeinträchtigt, weil diese Vorschrift von vornherein nicht anwendbar ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1723 [1725]).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 7 B 259.94

    Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheids durch den Anmelder eines

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94
    Seine Klage gegen den Investitionsvorrangbescheid muß mithin schon aus diesem Grunde abgewiesen werden (vgl. Beschluß des Senats vom 27. Juni 1995 - BVerwG 7 B 259.94 - ZOV 1995, 380).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94
    Es gilt bis zu der abschließenden Entscheidung des Vermögensamts über den angemeldeten Anspruch und soll gewährleisten, daß die beantragte Rückgabe nicht durch die Veräußerung des Vermögenswerts vereitelt wird (vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 5 S. 5).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 55.93

    Anwendung des § 3a Vermögensgesetz (VermG) auf bereits eingeleitete Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94
    Daraus folgt, daß der Anmelder durch einen rechtswidrigen Investitionsvorrangbescheid schon dann in seinen Rechten verletzt wird, wenn der Erfolg seines Antrags nur möglich erscheint (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 55.93 - Buchholz 112 § 3 a VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 17.94

    Voraussetzungen für die Veräußerung eines anmeldebelasteten Vermögenswerts -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - (VIZ 1995, 529) näher dargelegt hat, entfällt unter diesen Voraussetzungen das Rechtsschutzinteresse des Anmelders an der gerichtlichen Aufhebung des Investitionsvorrangbescheids.
  • BVerwG, 15.03.1982 - 6 C 56.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung des Rechtsstreits in der

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94
    In Anbetracht des offenen Prozeßausgangs entspricht es der Billigkeit, die Kosten des Verfahrens nach dem in § 155 Abs. 1 S. 2 VwGO aufgestellten Grundsatz zu verteilen (vgl. Beschluß vom 15. März 1982 - BVerwG 6 C 56.81 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 57).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94

    Verfassungsrechtliches Gebot des Vertrauensschutzes

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94
    Denn der Investitionsvorrangbescheid dient dazu, das vom Gesetzgeber in § 3 Abs. 3 VermG zum Schutz des Anmelders verhängte Verfügungsverbot zu durchbrechen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 6.11

    Früher Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; isolierte

    Hiernach bedürfen bestimmte Grundstücksgeschäfte im Beitrittsgebiet der Genehmigung (§ 2 GVO), die nicht erteilt wird, wenn ein fristgerechter Restitutionsantrag vorliegt, der noch nicht (zurückgenommen oder) bestandskräftig abgelehnt wurde (§ 1 Abs. 2 Satz 1 GVO; zur Möglichkeit eines Investitionsvorrangbescheides vgl. etwa Beschluss vom 7. November 1995 - BVerwG 7 C 71.94 - Buchholz 428.1 § 5 InVorG Nr. 3).

    Dann wird die "Verfügungssperre" des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG nicht ausgelöst (BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - BGHZ 126, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 7. November 1995 a.a.O. und Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 = juris Rn. 17).

  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 21.03

    Investive Inanspruchnahme vor Erlass des Investitionsvorrangbescheides;

    Die Frage, ob die Möglichkeit auch ernsthaft ist, gehört zur Prüfung der Rechtsbetroffenheit im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 55.93 - Buchholz 428 § 3 a VermG Nr. 2 sowie Beschluss vom 7. November 1995 - BVerwG 7 C 71.94 - Buchholz 428.1 § 5 InVorG Nr. 3).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

    Das bedeutet aber nicht, daß die jeweiligen Anmeldungen unabhängig von dem Erreichen des Quorums als wirksame Unternehmensrückgabeanträge angesehen werden müssen; denn die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG wird bereits dann ausgelöst, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, Beschluß vom 7. November 1995 - BVerwG 7 C 71.94 - Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; BGH, NJW 1994, 1723, 1725) [BGH 15.04.1994 - V ZR 79/93], also auch dann, wenn die Erfüllung des Quorums noch in der Schwebe ist.
  • BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99

    Kostenerstattung im Verfahren vor den Kartellgerichten

    Das entspricht in seinem Kern der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die eine Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen regelmäßig davon abhängig machen, daß dieser durch die Stellung von Anträgen im Verfahren ein eigenes, die Erstattung von Kosten des Gegners einschließendes Risiko eingegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95, NJW 1995, 2867; Beschl. v. 7.11.1993 - 1 C 8.93; Urt. v. 15.5.1997 - 3 C 16.96, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 245; Beschl. v. 7.11.1995 - 7 C 71.94, Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; Urt. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 8.98

    Investitionsvorrangbescheid; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage des

    Der Gesetzgeber geht mithin davon aus, "daß der Anmelder in Kenntnis dieser Merkmale gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InVorG entscheiden kann, ob er dem Vorhaben des Investors widersprechen und ein eigenes Vorhaben entgegensetzen will oder nicht" (Beschluß vom 7. November 1995 BVerwG 7 C 71.94 Buchholz 428.1 § 5 InVorG Nr. 3 S. 3 ).
  • BVerwG, 17.11.1997 - 7 B 380.97

    Möglichkeit des Übergangs eines Bodenreformgrundstücks auf den Erben im Wege der

    Unter diesen Umständen ist auch kein Raum für die Annahme, daß der Investitionsantrag des Anmelders eines im genannten Sinne offensichtlich unbegründeten Restitutionsanspruchs zumindest im Ermessenwege nach Maßgabe des § 21 InVorG zu prüfen sei; denn diese Vorschrift begünstigt gegenüber anderen Investoren nur diejenigen Anmelder, bei denen das Bestehen eines Restitutionsanspruchs hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Beschluß vom 7. November 1995 - BVerwG 7 C 71.94 - Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 7 B 225.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Vielmehr könnte dieses Verfahren, in dem es nicht um den Restitutionsanspruch der Klägerin selbst, sondern ausschließlich um den Bescheid der Beklagten nach § 3 a VermG a.F. ginge, nur zu der Feststellung führen, daß das Verwaltungsgericht zu Unrecht die Klagebefugnis der Klägerin verneint hat, weil ihr Rückübertragungsanspruch nach Lage der Dinge nicht offensichtlich unbegründet ist (vgl. Beschluß des Senats vom 7. November 1995 - BVerwG 7 C 71.94 - Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3).
  • VG Berlin, 09.11.2001 - 31 A 282.01

    Klage gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Vorliegen einer Klagebefugnis;

    Dieses Verbot knüpft allein an die Tatsache der Anmeldung eines Restitutionsanspruches gemäß § 30 VermG an und schützt demgemäß grundsätzlich jeden Anmelder unabhängig davon, ob der angemeldete Anspruch begründet ist oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1995, VIZ 1996, 93, 94).
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