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   BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87   

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https://dejure.org/1990,689
BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87 (https://dejure.org/1990,689)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1990 - 7 C 74.87 (https://dejure.org/1990,689)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1990 - 7 C 74.87 (https://dejure.org/1990,689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hochschulzulassungsrecht - Aufnahmekapazitäten der Hochschulen - Kapazitätsermittlung - Personal-Studenten-Relation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Die Länder sind nicht durch das verfassungsrechtlich begründete Kapazitätserschöpfungsgebot (Art. 12 Abs. 1 GG) verpflichtet, die Stellenstruktur an ihren Hochschulen mit dem Ziel einer möglichst hohen Aufnahmekapazität zu vereinheitlichen, weil dieses Gebot ihre gleichfalls in der Verfassung garantierte Eigenständigkeit in der Verwaltung der Hochschulen und in der näheren Ausgestaltung der stellenplanmäßigen Verhältnisse im Ausbildungs- und Wissenschaftsbetrieb nicht aufhebt (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 10.86 u.a. - Buchholz a.a.O. Nr. 34 S. 32 f.).

    Wenn auch das Hochschulrahmengesetz in seiner Vorschrift über die wissenschaftlichen Mitarbeiter (§ 53) - Entsprechendes gilt für § 23 des Hamburgischen Hochschulgesetzes - HmbHG - vom 22. Mai 1978 (GVBl. I S. 109) - eine im Hinblick auf die gemeinsame Aufgabenstellung homogene Kategorie des Hochschulpersonals geschaffen hat, so schließt dies eine entsprechend dem Umfang der übertragenen Dienstaufgaben differenzierende Bildung von Gruppen mit unterschiedlichen Lehrbelastungen innerhalb der einheitlichen Funktionsgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 10.86 u.a. - a.a.O. S. 22).

    Dieser Umstand nötigt zwar nicht dazu, unter vollständiger Aufgabe des Stellenprinzips die tatsächliche Lehrleistung eines jeden einzelnen wissenschaftlichen Mitarbeiters zu erfassen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 10.86 u.a. - a.a.O. S. 25 f.).

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 70.85

    Hochschulpersonal - Umstrukturierung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Bundesrecht gebietet nicht, die Aufnahmekapazitäten der Hochschulen nach Maßgabe der Personal-Studenten-Relation zu ermitteln (im Anschluß an dasUrteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 70.85 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 33).

    Aus diesen Gründen hat der Senat die von der Revision geforderte Ersetzung der bestehenden Vorschriften durch eine Kapazitätsermittlung nach der Personal-Studenten-Relation bereits in seinen Urteilen vom 18. März 1987 - BVerwG 7 C 62.84 - und vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 70.85 - (Buchholz a.a.O. Nrn. 31 und 33) abgelehnt.

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 62.84

    Zur Aufteilung des vorklinischen Normwerts in Eigen- und Fremdenteil

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Aus diesen Gründen hat der Senat die von der Revision geforderte Ersetzung der bestehenden Vorschriften durch eine Kapazitätsermittlung nach der Personal-Studenten-Relation bereits in seinen Urteilen vom 18. März 1987 - BVerwG 7 C 62.84 - und vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 70.85 - (Buchholz a.a.O. Nrn. 31 und 33) abgelehnt.
  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Auch das im Kapazitätserschöpfungsgebot mitenthaltene Gebot der gleichmäßigen Belastung der Hochschulen (BVerfGE 33, 303 ; BVerwGE 64, 77 ) verlangt keine bundesweit einheitlichen Stellenverhältnisse an den Hochschulen.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 45.81

    Akademische Räte - Lehrverpflichtung - Überwiegende Dienstleistungsaufgaben -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Unter diesen Umständen erscheint es naheliegend, wenn nicht sogar unter dem Gesichtspunkt der erschöpfenden Kapazitätsnutzung geboten, die nachteiligen Folgen einer Stellenvakanz nicht den Studienbewerbern, sondern der Hochschule aufzubürden, weil diese - jedenfalls im allgemeinen - solche Folgen durch die zügige Neubesetzung freiwerdender Stellen vermeiden kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 45.81 u.a. - Buchholz a.a.O. Nr. 7 S. 36).
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85

    Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Das in allen Bundesländern einheitlich geltende Regelungswerk der KapVO, wonach sich die Zahl der zum Studium zuzulassenen Studenten aus einer Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage ergibt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 64.85 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 32 S. 9 sowie zuletzt Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 15.88 -) ein geeignetes und daher verfassungsgemäßes Instrument zur Erfassung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Auch das im Kapazitätserschöpfungsgebot mitenthaltene Gebot der gleichmäßigen Belastung der Hochschulen (BVerfGE 33, 303 ; BVerwGE 64, 77 ) verlangt keine bundesweit einheitlichen Stellenverhältnisse an den Hochschulen.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Das in allen Bundesländern einheitlich geltende Regelungswerk der KapVO, wonach sich die Zahl der zum Studium zuzulassenen Studenten aus einer Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage ergibt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 64.85 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 32 S. 9 sowie zuletzt Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 15.88 -) ein geeignetes und daher verfassungsgemäßes Instrument zur Erfassung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen.
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 71.87

    Erfordernis der Erhöhung des Lehrdeputats von wissenschaftlichen Mitarbeitern

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Im Gegenteil ergibt sich, wie der Senat in seinem von der Beklagten erstrittenen Urteil vom heutigen Tag in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 7 C 71.87 im einzelnen dargelegt hat, bei bundesrechtlich zutreffender Kapazitätsermittlung statt der vom Oberverwaltungsgericht angenommenen 297 Studienplätze lediglich eine Aufnahmekapazität von (höchstens) 266 bzw. 268 Studienplätzen.
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
    Denn unter dieser Voraussetzung müßte die Klägerin sich entgegenhalten lassen, daß sie nach der vom Oberverwaltungsgericht in Anwendung irrevisiblen Landesrechts (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 93.77 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 81 S. 234 f.) gewonnenen Rangfolge unter den vorläufig zugelassenen Studienbewerbern an der vorhandenen Restkapazität nicht zu beteiligen ist.
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