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   BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67   

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BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67 (https://dejure.org/1969,62)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1969 - VII C 77.67 (https://dejure.org/1969,62)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1969 - VII C 77.67 (https://dejure.org/1969,62)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling - Fehlerhaftes Prüfungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) - Pflicht des Prüflings zur rechtzeitigen Geltendmachung von Mängeln und Behinderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfling (Anrechenbares Fehlverhalten) - Mitwirkungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 190
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67
    Von diesen Feststellungen hat das Revisionsgericht auszugehen, rechtlich stehen sie im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß im Prüfungsrecht möglichst gleichmäßige Voraussetzungen für alle Prüflinge zu schaffen sind (Urteile vom 22. März 1963 - BVerwG VII C 141.61 - [Buchholz BVerwG 421.0, Prüfungsrecht Nr. 17] und vom 3. Mai 1963 - BVerwG VII C 46.62 - [Buchholz ebenda Nr. 19]).
  • BVerwG, 03.05.1963 - VII C 46.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung einer universitären

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67
    Von diesen Feststellungen hat das Revisionsgericht auszugehen, rechtlich stehen sie im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß im Prüfungsrecht möglichst gleichmäßige Voraussetzungen für alle Prüflinge zu schaffen sind (Urteile vom 22. März 1963 - BVerwG VII C 141.61 - [Buchholz BVerwG 421.0, Prüfungsrecht Nr. 17] und vom 3. Mai 1963 - BVerwG VII C 46.62 - [Buchholz ebenda Nr. 19]).
  • BVerwG, 10.07.1964 - VII C 82.64
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67
    Über die Gestaltung des weiteren Prüfungsverfahrens sind der Klägerin erwünscht erscheinende Ausführungen entbehrlich, weil sich der Rechtsstreit darauf nicht erstreckt; der erkennende Senat hat sich damit bisher nur im Hinblick auf die Reifeprüfung befaßt (Urteil vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII C 82.64 - [NJW 1965, 122]).
  • BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20

    Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung

    Zum anderen soll vermieden werden, dass die Berufung auf den Anspruch auf Nachteilsausgleich missbräuchlich erfolgt, um sich unter Verletzung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1969 - 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 , vom 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; ebenso im Falle der Geltendmachung einer nicht für ausreichend erachteten Ausgleichsmaßnahme: Quapp, DVBl 2018, 80 ).
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und

    In diesen Fällen handelte es sich zumeist darum, daß Prüflinge zunächst an der Prüfung teilnahmen, ihnen aber nachträglich Bedenken hinsichtlich ihrer Prüfungsfähigkeit kamen, oder daß sie durch konkret beeinträchtigende Prüfungsbedingungen beeinträchtigt waren und sie nachträglich zweifelten, ob sie noch in der Lage waren, ihr Leistungsvermögen angemessen zu zeigen {vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 ff.; vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C.119.81 - BVerwGE 66, 213; vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die für mündliche Prüfungen geltenden Erkenntnisse (BVerwGE 31, 190) auf schriftliche Prüfungen übertragen worden seien (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 26.70 - und Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 42 und 68), sei nicht überzeugend.

    In seinem Urteil vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - (BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35), in dem es um eine durch Baulärm gestörte mündliche Prüfung ging, hat der erkennende Senat die Überlegung gebilligt, daß sich für den Prüfling aus dem Prüfungsverhältnis nach Treu und Glauben eine Pflicht zur Mitwirkung im Prüfungsverfahren, insbesondere zur rechtzeitigen Geltendmachung von Mängeln und Behinderungen ergeben kann.

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