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   BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61   

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https://dejure.org/1962,42
BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61 (https://dejure.org/1962,42)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.1962 - VII C 78.61 (https://dejure.org/1962,42)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 1962 - VII C 78.61 (https://dejure.org/1962,42)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Falle einer Vereinbarung bzgl. der Dauer von Lehrzeiten in Lehrverträgen - Verlängerung der festgesetzen Lehrzeiten durch Vereinbahrung in dem der Handwerkskammer zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 235
  • NJW 1962, 1690
  • MDR 1962, 848
  • DVBl 1962, 536
  • DVBl 1962, 566
  • DÖV 1967, 702
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.04.1956 - I C 167.54
    Auszug aus BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61
    Die Feststellungsklage kann vielmehr nur zur Klärung eines konkreten Rechtsverhältnisses, d.h. nur unter der Voraussetzung erhoben werden, daß die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 - [DÖV 1957 S. 426 [BVerwG 12.04.1956 - I C 167/54]] mit den dort angeführten Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum; ebenso die Kommentare zur Verwaltungsgerichtsordnung von Eyermann-Fröhler, 3. Aufl. Nr. 3 zu § 43; Ule, Anm. 2a zu § 43; Koehler, Anm. VI zu § 43).

    Damit ist die rechtliche Einstellung der Parteien in bezug auf einen bestimmten - nicht nur erdachten, sondern tatsächlich bestehenden - Sachverhalt so eindeutig klargestellt und beiderseits kundgetan, daß das Vorliegen eines konkreten Rechtsverhältnisses, das allein Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann, nicht geleugnet werden kann (so Eyermann-Fröhler, a.a.O. zu § 43 Nr. 5 S. 252 und die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 - sowie die Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. Mai 1961 - BVerwGE 12, 261 [BVerwG 26.05.1961 - VII C 7/61] -).

  • BVerwG, 26.05.1961 - VII C 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61
    Damit ist die rechtliche Einstellung der Parteien in bezug auf einen bestimmten - nicht nur erdachten, sondern tatsächlich bestehenden - Sachverhalt so eindeutig klargestellt und beiderseits kundgetan, daß das Vorliegen eines konkreten Rechtsverhältnisses, das allein Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann, nicht geleugnet werden kann (so Eyermann-Fröhler, a.a.O. zu § 43 Nr. 5 S. 252 und die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 - sowie die Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. Mai 1961 - BVerwGE 12, 261 [BVerwG 26.05.1961 - VII C 7/61] -).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    2.1 Das Rechtsverhältnis zwischen den Klägerinnen und dem Beklagten ist auch hinreichend konkret, es bezieht sich auf einen bestimmten, überschaubaren Sachverhalt (vgl. Urteile vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 78.61 - BVerwGE 14, 235 , vom 30. Mai 1985 - BVerwG 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318 und vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 ).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    2.1 Das Rechtsverhältnis zwischen den Klägerinnen und der Beklagten ist auch hinreichend konkret; es bezieht sich auf einen bestimmten, überschaubaren Sachverhalt (vgl. Urteile vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 78.61 - BVerwGE 14, 235 , vom 30. Mai 1985 - BVerwG 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318 und vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 ).
  • VG Freiburg, 10.12.2019 - 8 K 6149/18

    Irreführung bei Kennzeichnung eines Fruchtgummiprodukts

    Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses ist erforderlich, dass ein bestimmter, bereits überschaubarer Sachverhalt vorliegt, dessen Rechtsfolgen festgestellt werden sollen, und dass dieses Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten streitig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 08.06.1962 - VII C 78.61 - NJW 1962, 1690 ; vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 - juris, Rn. 24; vom 23.01.1992 - 3 C 50.89 - juris, Rn. 30 f.; Hessischer VGH, Urteil vom 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 - juris, Rn. 53; kritisch zum Erfordernis des Meinungsstreits Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl., 2019, § 43 Rn. 25).

    Durch dieses Erfordernis der "Verdichtung" soll der Missbrauch der Feststellungsklage als "allgemeine Auskunftsklage über die Rechtslage" verhindert werden, da die rechtstheoretische Lösung von Rechtsfragen nur um ihrer selbst willen nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist (vgl. dazu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 08.06.1962 - VII C 78.61 - NJW 1962, 1690 ; Engels, NVwZ 2018, 1001 m.w.N. aus der Literatur).

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