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   BVerwG, 24.01.1985 - 7 C 78.82   

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https://dejure.org/1985,4352
BVerwG, 24.01.1985 - 7 C 78.82 (https://dejure.org/1985,4352)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1985 - 7 C 78.82 (https://dejure.org/1985,4352)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 7 C 78.82 (https://dejure.org/1985,4352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1979 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3

  • Wolters Kluwer

    Besonders förderungswürdig - Betriebsstätte des Fremdenverkehrs - Überregionale Absetzung - Freizeitpark

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1985, 796
  • BStBl II 1986, 106
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 32.81

    Investitionszulage für Güterverkehrsbetriebe - Artendifferenzierung bei

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 7 C 78.82
    Eine andere Beurteilung käme dann in Betracht, wenn man bei der Größe der Art des Unternehmens des Klägers eine Artendifferenzierung nach Spezialbetrieben zuließe, wie der Senat dies bei Spezialbetrieben für Schwer- und Großraumtransporte im Urteil vom 24. Februar 1982 BVerwG 7 C 32.81 (BVerwGE 65, 102) bejaht hat.

    Für eine derartige Artendifferenzierung vergleichbarer Spezialbetriebe, die im Wirtschaftsverkehr anerkannt sind und bei denen sich die Frage der Regelmäßigkeit überregionalen oder regionalen Absatzes einheitlich beantworten läßt, so daß nach der Verkehrsauffassung die Annahme einer eigenständigen Leistungsart gerechtfertigt ist (BVerwGE 65, 102 ), bestehen jedoch hier keinerlei Anhaltspunkte.

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80

    Erfassung der Fälle der Exportsubstitution durch das Merkmal "überregional

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 7 C 78.82
    Bei der Beurteilung des Merkmals "ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt" ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1982 BVerwG 7 C 2.80, BVerwGE 65, 95) von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen, die keinen Raum läßt für einen Einzelfallnachweis tatsächlich überregionalen Absatzes.

    Hierbei ist entsprechend der typisierenden Betrachtungsweise bei dem überregionalen Absatzweg auf einen allgemeinen, aus der mittleren (durchschnittlichen) Größe aller förderungsbedürftigen Gebiete abgeleiteten Entfernungsmaßstab von mehr als 50 km abzustellen (vgl. BVerwGE 65, 95 ).

  • BVerwG, 23.07.1982 - 7 C 21.81

    Investitionszulage - Förderungswürdigkeit - Segelschule - Binnengewässer -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 7 C 78.82
    Demgemäß hat der Senat schon in seinem Urteil vom 23. Juli 1982 BVerwG 7 C 21.81 (Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 17 = NJW 1983, 1010) zur früheren Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 letzter Satzteil des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl I S. 669) ausgeführt, eine Betriebsstätte diene dann dem Fremdenverkehr, wenn sie in einer den Betriebsstätten des Beherbergungsgewerbes vergleichbaren Weise Voraussetzung für den Aufenthalt von Fremden in einem Fremdenverkehrsgebiet sei.
  • Drs-Bund, 15.07.1977 - BT-Drs 8/759
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 7 C 78.82
    Der Investitionsort ... ist in dem am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Sechsten Rahmenplan (BT-Drucks. 8/759 S. 40; BAnz Nr. 129 vom 15. Juli 1977) - ebenso in dem ab 1. Januar 1978 wirksamen Siebten Rahmenplan (BT-Drucks. 8/2014 S. 41; BAnz Nr. 179 vom 22. September 1978) - als gewerblicher Schwerpunktort innerhalb des Förderungsgebietes H-E ausgewiesen.
  • Drs-Bund, 26.07.1978 - BT-Drs 8/2014
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 7 C 78.82
    Der Investitionsort ... ist in dem am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Sechsten Rahmenplan (BT-Drucks. 8/759 S. 40; BAnz Nr. 129 vom 15. Juli 1977) - ebenso in dem ab 1. Januar 1978 wirksamen Siebten Rahmenplan (BT-Drucks. 8/2014 S. 41; BAnz Nr. 179 vom 22. September 1978) - als gewerblicher Schwerpunktort innerhalb des Förderungsgebietes H-E ausgewiesen.
  • VGH Hessen, 20.03.1990 - 11 UE 2870/86

    Kostentragungspflicht für Verlegung einer Fernmeldeleitung wegen Kanalanschluß

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. Mai 1987 -- 7 C 78.82 --, Buchholz 442.065 TWG Nr. 8) ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber nämlich.
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