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   BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97   

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BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97 (https://dejure.org/1998,1192)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1998 - 7 C 8.97 (https://dejure.org/1998,1192)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1998 - 7 C 8.97 (https://dejure.org/1998,1192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wassermühle - Grundstücksenteignung - Aufbaugesetz - Volkseigentum - Veräußerung an FDGB - Gewerkschaftshaus - Geringe Entschädigung - Steuer Veräußerungsgewinn - Diskriminierung - West-Eigentümer - Vermögen - Massenorganisation - Unlautere Machenschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Steuerermäßigung; Aufbauenteignung; unlautere Machenschaft; FDGB

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an FDGB; Gewerkschaftshaus; Entschädigung, zu geringe; Steuer Veräußerungsgewinn; Diskriminierung West-Eigentümer; Vermögen Massenorganisation; unlautere Machenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 385
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94

    Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
    Die Vorschrift will damit solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen angewendet wurden, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61).

    Zur Anwendung kamen dabei typischerweise unveröffentlichte, meist auch besonderer Geheimhaltung unterliegende Anweisungen, weil es die DDR aus naheliegenden Gründen vermieden hat, die Diskriminierung gebietsfremder Eigentümer durch den Erlaß entsprechender Rechtsnormen offen anzuordnen (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 -, a.a.O.).

    Die Steuervorschrift unterfällt auch nicht der weiteren Fallgruppe diskriminierender Enteignungsentschädigungen, bei der der Eigentumszugriff aufgrund einer Regelung erfolgte, deren genereller Zweck es war, Grundstücke von "West-Eigentümern" auf möglichst kostengünstige Weise in Volkseigentum zu überführen, um so die Ausgangsposition der DDR bei Verhandlungen über "offene Vermögensfragen" mit "kapitalistischen Staaten" langfristig zu verbessern (vgl. Anlage 1 Nr. 2 zum Beschluß des DDR-Ministerrats vom 28. Juli 1977, a.a.O., S. 106 ff.; s. dazu näher Urteil vom 18. Januar 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
    Die Vorschrift will damit solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen angewendet wurden, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - a.a.O. dargelegt hat, kann die in § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG vorausgesetzte Diskriminierung nach dem Zweck und dem gesetzessystematischen Zusammenhang des Schädigungstatbestands nicht aus ihrem instrumentellen Zusammenhang mit der Enteignung gelöst werden.

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
    Der Klärung bedarf jedoch die Frage, ob eine unlautere Machenschaft in der Gestalt einer manipulativen Enteignung vorlag (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
    Ein isoliert auf die Höhe des Entschädigungsbetrags bezogenes Normverständnis, das bei diskriminierungsfreier Enteignung schon wegen zu geringer Entschädigung zur Rückübertragung des enteigneten Vermögensgegenstands führte, wäre unvereinbar mit dem restitutionsrechtlichen Grundsatz der Konnexität (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ), der entsprechend dem Zweck einer Wiedergutmachung in Natur die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand voraussetzt.
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
    Diese Auslegung korrespondiert mit dem Schädigungstatbestand der entschädigungslosen Enteignung (§ 1 Abs. 1 Buchst, a VermG), der einen diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff auf das Eigentum voraussetzt und daher nicht schon dann gegeben ist, wenn die nach den DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene Entschädigung nicht festgesetzt, wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausgezahlt, mit anderen Forderungen verrechnet oder sonst der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten wurde (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 ).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
    Ein dabei unterlaufener Rechtsanwendungsfehler wäre jedoch nach dem insoweit maßgeblichen Rechtsverständnis der DDR jedenfalls kein derart grober und offenkundiger Verstoß gegen die Enteignungsgrundsätze des Aufbaugesetzes, daß von einer willkürlichen Maßnahme gesprochen werden müßte, wie sie der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG voraussetzt (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 28).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ) darauf hingewiesen, dass der Anwendungsbereich des Aufbaugesetzes in der DDR sehr weit verstanden worden ist, was sich aus der Gemeinsamen Anweisung des Ministers für Bauwesen und des Ministeriums für Finanzen über die Erweiterung der Anwendung des Aufbaugesetzes vom 30. Mai 1958 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen vom 15. September 1958, Nr. 10) ergibt.

    Unter Zugrundelegung dieses weiten, allerdings am Wortlaut vorbeigehenden Verständnisses des Aufbaugesetzes waren etwa Erklärungen zum Aufbaugebiet und die Inanspruchnahme von Grundstücken zugunsten aller staatlichen Institutionen - also auch zugunsten des Ministeriums für Staatssicherheit - zulässig (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - a.a.O. und Beschluss vom 30. September 1998 - BVerwG 8 B 130.98 - nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 78.01

    Inanspruchnahme eines Grundstücks als enteignungsbegründende unlautere

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem Urteil vom 5. März 1998 (- BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140, S. 421) ab.

    Das von der Beschwerde genannte Urteil vom 5. März 1998 (- BVerwG 7 C 8.97 - a.a.O. ) enthält im Übrigen nicht den Satz, eine offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckte Enteignung sei lediglich ein Rechtsanwendungsfehler, der für sich allein keine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG begründe.

    Die Beschwerde meint, diese Frage sei jedenfalls dann klärungsbedürftig, wenn sich ihre Beantwortung nicht bereits aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1998 (- BVerwG 7 C 8.97 - a.a.O.) ergebe.

  • BVerwG, 24.10.2008 - 8 B 48.08

    Voraussetzung einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz

    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) in den Urteilen vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140), vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6) und vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 1.07 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 48) liegt nicht vor.

    3 Im Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - heißt es:.

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Bei den übrigen Benachteiligungen, die die Kläger in diesem Zusammenhang geltend machen - die fehlende Unterrichtung von der Enteignung und der Festsetzung der Entschädigungssumme sowie die günstigeren Umtauschmöglichkeiten für DDR-Bürger nach der Währungsunion - handelt es sich von vornherein um keine Benachteiligungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG, die unmittelbar auf den Eigentumszugriff durchschlagen (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140); denn es sind weder enteignungsspezifische Regelungen, noch können sie für die Enteignung ursächlich sein.
  • BVerwG, 25.02.2011 - 8 B 83.10

    Überschießende Enteignung als unlautere Machenschaft; Aufbaumaßnahme nach dem

    Voraussetzung einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz war jedenfalls, dass die Durchführung von Baumaßnahmen konkret geplant war (Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).

    Es besteht auch keine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140).

  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03

    Grundstücksrestitution; geringere Entschädigung; gemischte Erbengemeinschaft;

    Drittens und vor allem vernachlässigt das Verwaltungsgericht den instrumentellen Zusammenhang der diskriminierend geringen Entschädigung mit der Enteignung, der darin besteht, dass die diskriminierende Herabsetzung der Enteignungsentschädigung durch generelle Bestimmungen dazu diente, den Zugriff auf das Eigentum zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 7 B 152.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen

    Anders verhielte es sich nur dann, wenn die Vorschriften über die Entschädigungsermittlung bezweckten, in genereller Weise den zielgerichteten Zugriff gerade auf das Grundstückseigentum zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine Vorschrift, die DDR-Bürger durch Gewährung eines Abschlags von der Steuerforderung aus der Enteignungs-Entschädigung gegenüber Gebietsfremden bevorzugte, den genannten Schädigungstatbestand nicht erfüllt (Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.11.2006 - 8 B 25.06

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Gerichts wegen des Unterlassens von

    6 b) Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen vom 5. März 1998 BVerwG 7 C 8.97 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140) und vom 3. September 1998 BVerwG 7 C 26.97 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 13.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Anmeldeerklärung in eigenem

    Bei der Wertermittlung ist der von dem MfS ausgesuchte Bauingenieur B. entsprechend den Beschlüssen des Präsidiums des Ministerrats vom 23. Dezember 1976 und vom 28. Juli 1977 i.V.m. Ziff. 2.3 der dem letzgenannten Beschluss beigefügten "Information" (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 , vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61, S. 176 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 424) nur von dem Ertragswert ausgegangen und hat den Sachwert des Grundstücks (Einheitswert 40 100 RM) bei der Wertermittlung unberücksichtigt gelassen.
  • VG Berlin, 23.03.2000 - 29 A 241.95

    Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Geltendmachung

    Die Vorschrift erfaßt nur solche Enteignungen, bei denen gegenüber den vom Eigentumsentzug Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der DDR geltenden Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen angewendet wurden, die den diskriminierenden Zugriff auf den Vermögenswert erleichtern sollten (BVerwG, Urt. v. 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - VIZ 1998, 373 ff. m.w.N.).

    Denn ein isoliert auf die Höhe des Entschädigungsbetrages bezogenes Normverständnis verstieße gegen den Zweck und den gesetzessystematischen Zusammenhang des Schädigungstatbestandes, indem es die Diskriminierung aus ihrem instrumentellen Zusammenhang mit der Enteignung löste (so BVerwG, Urt. v. 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8/97 - VIZ 1998, 373 ff.).

  • BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Beurteilung der "Gemeinsamen Anweisung"

  • VG Berlin, 13.04.2000 - 29 A 273.95

    Rückübertragung eines enteigneten Grundstücks; Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98

    Baulandgesetz, Enteignung nach dem - , Entschädigung, diskriminierende

  • BVerwG, 05.10.2006 - 7 B 46.06

    Voraussetzungen der Divergenzrüge im verwaltungsgerichtlichen Verfahren;

  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen

  • BVerwG, 03.05.2005 - 8 B 111.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - Voraussetzung für eine

  • BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01

    Darlegungspflicht des Klägers in der Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 19.01.2000 - 7 B 176.99
  • BVerwG, 14.04.2003 - 8 B 67.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.05.2000 - 8 B 109.00

    Annahme einer entschädigungslosen Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a

  • BVerwG, 15.11.2005 - 7 B 55.05

    Rückübertragung eines Grundstücks an eine Erbengemeinschaft - Voraussetzung für

  • BVerwG, 27.04.2004 - 7 B 17.04

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

  • BVerwG, 20.01.2004 - 7 B 118.03

    Notwendige Baukennziffern für Bauvorhaben - Vorgesehene Baumaßnahme für

  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 B 27.02
  • BVerwG, 04.06.1998 - 8 B 39.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 37.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft

  • VG Gera, 19.11.2002 - 6 K 2114/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Genossenschaft;

  • BVerwG, 04.03.2002 - 7 B 24.02

    Zum Bestehen vermögensrechtlicher Ansprüche wegen der Inanspruchnahme eines

  • BVerwG, 18.03.2002 - 7 B 10.02

    Erlösauskehr aus der investiven Veräußerung eines Grundstücks - Voraussetzungen

  • VG Schwerin, 26.10.1999 - 7 A 1915/95

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Vorliegen einer

  • BVerwG, 14.06.1999 - 8 B 118.99

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

  • BVerwG, 09.03.1999 - 7 B 293.98

    Voraussetzungen einer Abweichungsrüge - Anwendung des Aufbaugesetztes als

  • VG Leipzig, 13.02.2001 - 7 K 1381/98

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG);

  • VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07

    Klage auf Rückübertragung der von einem Inanspruchnahmebescheid betroffenen

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