Rechtsprechung
BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 84.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Studiengangeinrichtung - Organisationserlaß - Aufhebung - Rechtswidrigkeit - Feststellungsklage - Anfechtungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 03.05.1985 - I/2 E 46/83
- VGH Hessen, 31.07.1987 - 6 UE 1344/85
- BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 84.87
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 859
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 31.07.1987 - 6 UE 1344/85
Einführung eines Theologiestudiengangs gegen Widerstand der Katholischen Kirche
Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 84.87
Auf die Berufung des Klägers änderte der Verwaltungsgerichtshof das verwaltungsgerichtliche Urteil und hob den angefochtenen Organisationserlaß auf (ESVGH 37, 287), nachdem er das Verfahren über die Klage des B. abgetrennt hatte. - VG Wiesbaden, 03.05.1985 - I/2 E 46/83
Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 84.87
Das Verwaltungsgericht wies die Klagen ab (NVwZ 1986, 409).
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02
Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines …
Die Funktion solcher normativer Festlegungen besteht darin, das für die Einzeldosis höchst zulässige Maß einer Strahlenexposition und damit die Grenze festzulegen, jenseits derer das für die betroffene Einzelperson hinzunehmende Restrisiko beginnt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.87 -, BVerwGE 61, 256, 267; Beschl. v. 30.12.1997 - 11 B 3.97 -, NVwZ 1998, 634).Soweit die Klägerin mit ihrem Vorbringen auf die Minimierung der Strahlenexposition unterhalb der durch § 47 Abs. 1 StrlSchV festgelegten Grenzwerte abzielt, ist zu bemerken, dass das strahlenschutzrechtliche Gebot der Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung - "Minimierungsgebot" - (jetzt § 6 StrlSchV) sich unterhalb der Schwelle konkreter Gefahren auf das Kollektivrisiko bezieht und ihm deshalb eine drittschützende Wirkung selbst zugunsten natürlicher Personen nicht zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.87 -, BVerwGE 61, 256, 267;… Urt. v. 22.1.1997 - 11 C 7.95 -, BVerwGE 104, 36, 46).
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02
Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung …
gg) Soweit die Kläger mit ihrem Vorbringen auf die Minimierung der Strahlenexposition unterhalb der durch § 47 Abs. 1 StrlSchV festgelegten Grenzwerte abzielen, ist insgesamt zu bemerken, dass das strahlenschutzrechtliche Gebot der Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung - "Minimierungsgebot" - (jetzt § 6 StrlSchV) sich unterhalb der Schwelle konkreter Gefahren auf das Kollektivrisiko bezieht und ihm deshalb eine drittschützende Wirkung auch zugunsten natürlicher Personen nicht zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.87 -, BVerwGE 61, 256, 267;… Urt. v. 22.1.1997 - 11 C 7.95 -, BVerwGE 104, 36, 46). - OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02
Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes …
Die Funktion solcher normativer Festlegungen besteht darin, das für die Einzeldosis höchst zulässige Maß einer Strahlenexposition und damit die Grenze festzulegen, jenseits derer das für die betroffene Einzelperson hinzunehmende Restrisiko beginnt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.87 -, BVerwGE 61, 256, 267; Beschl. v. 30.12.1997 - 11 B 3.97 -, NVwZ 1998, 634).