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   BVerwG, 27.06.1969 - VII C 86.67   

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https://dejure.org/1969,2159
BVerwG, 27.06.1969 - VII C 86.67 (https://dejure.org/1969,2159)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1969 - VII C 86.67 (https://dejure.org/1969,2159)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1969 - VII C 86.67 (https://dejure.org/1969,2159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung in das Verzeichnis national wertvoller Archive zur Verhinderung der Abwanderung deutschen Kulturguts - Abweisung der Klage nur eines Streitgenossen als unzulässig bei zufällig notwendiger Streitgenossenschaft - Belastende öffentlich-rechtliche Verfügungen über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 328.56

    Zugehörigkeit einer Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung eines für die

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 86.67
    Die Frist nach § 74 Abs. 1 VwGO ist Sachurteils- und Prozeßvoraussetzung (Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 4. Aufl., § 31 II 10; Köhler, Kommentar zur VwGO, § 74 Ann. IV; vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 328.56 -).
  • BVerwG, 24.03.2021 - 6 C 4.20

    Stiftungsanerkennung und Gemeinwohlvorbehalt

    a) Die Zulässigkeit der Revisionen beurteilt sich, auch wenn ein Fall notwendiger Streitgenossenschaft vorliegt, mit Blick auf die Begründungsanforderungen des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO für jeden Kläger gesondert (§ 64 VwGO i.V.m. §§ 59, 61 ZPO; vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - 7 C 86.67 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 3).
  • VG Oldenburg, 23.10.2018 - 7 A 8276/17

    Chirurgie; Fachabteilung; Gemeinsamer Bundesausschuss; geringer

    Darauf, dass eine Streitgenossenschaft erst durch gemeinsame Klageerhebung entsteht und eine gegenseitige Vertretung daher erst ab diesem Zeitpunkt, und nicht bei der Wahrung der Klagefrist möglich ist (BVerwG, Urteil v. 27. Juni 1969 - VII C 86.67 -, juris Rn. 14) und der vdek als weitere Vertragspartei der Vereinbarung über den Sicherstellungszuschlag nicht innerhalb der Klagefrist des § 74 VwGO Klage erhoben hat, kommt es daher nicht an.
  • VG Cottbus, 11.11.2016 - 5 L 551/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung der Abschiebung; Dublin-Verfahren

    Die notwendige Streitgenossenschaft entsteht erst durch die gemeinsame Klageerhebung, so dass sich die Streitgenossen erst ab Klageerhebung vertreten können (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - VII C 86.67 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 3).
  • VG Cottbus, 30.12.2016 - 5 L 685/16

    Dublin-Verfahren

    Die notwendige Streitgenossenschaft entsteht indes erst durch die gemeinsame Klageerhebung, so dass sich die Streitgenossen erst ab Klageerhebung vertreten können (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - VII C 86.67 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2015 - 2 A 7.15

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Bekanntmachung; Amtsblatt; Auslegung des

    Sie kann mithin nicht bereits für die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung in Anspruch genommen werden, durch die das Prozessrechtsverhältnis erst entsteht (so Bier, a.a.O., Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - VII C 86.67 -, str.).
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2023 - 11 K 4110/20

    Pflegewohngeldrecht; subjektive Klageänderung; Wahrung der Klagefrist durch den

    Nicht ausreichend ist die fristwahrende Klageerhebung bloß eines Streitgenossen hingegen bei nur unechten (prozessual) notwendigen (§ 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 Fall 1 ZPO), BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - VII C 86.67 -, juris ("zufällig notwendige Streitgenossenschaft"), und bei einfachen Streitgenossen; hier kann die Klageerhebung des einen nur in besonderen Fällen auch dem anderen zuzurechnen sein, Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 74 Rn. 10, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG; Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 74 Rn. 23.
  • VG Cottbus, 29.01.2021 - 5 L 1/21

    Afghanistan: verwaltungsgerichtliche Streitverfahren können nur gemeinsam von

    Die notwendige Streitgenossenschaft entsteht indes erst durch die gemeinsame Klageerhebung, so dass sich die Streitgenossen erst ab Klageerhebung vertreten können (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - VII C 86.67 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 3).
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