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   BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87   

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BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87 (https://dejure.org/1989,2727)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1989 - 7 C 86.87 (https://dejure.org/1989,2727)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 7 C 86.87 (https://dejure.org/1989,2727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulage - Bescheinigung - Rücknahme - Mangelnde Volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit - Konkurs - Kündigung von Arbeitsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 178
  • BB 1990, 1289
  • BB 1990, 1299
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 30.77

    Gegebenheiten des Arbeitsmarkts - Kurzzeitige Besetzung - Unrichtige Prognose

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87
    Es genügt, daß das Angebot an Arbeitsplätzen erhöht wird, unabhängig davon, ob und wann der Platz von der Nachfrageseite her tatsächlich besetzt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - GewArch 1978, 309; Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 56).

    Das Berufungsgericht hat seine gegenteilige Auffassung auf Entscheidungen des erkennenden Senats gestützt, denen es die Aussage entnommen hat, ein Arbeitsplatz müsse mindestens drei Jahre Bestand haben, um als Dauer arbeitsplatz bezeichnet werden zu können (Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - GewArch 1978, 309; Urteil vom 23. Juli 1982 - BVerwG 7 C 121.80 - Buchholz 451.56 Nr. 16).

    Die Entscheidung vom 28. April 1978 (a.a.O.) betraf einen Fall, bei dem die Behörde über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung zu einem Zeitpunkt zu entscheiden hatte, zu dem die Investition schon seit mehr als drei Jahren abgeschlossen war und zu dem die Arbeitsplatzzahl nach ursprünglicher Erhöhung inzwischen unter das Niveau vor der Investition gesunken war.

  • BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 12.85

    Investitionszulagebescheinigung - Appartement-Hotel - Nebenbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87
    Der erkennende Senat hat schon früher entschieden (vgl. Urteil vom 24. April 1987 - BVerwG 7 C 12.85 - Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 27), daß der Investor nicht die uneingeschänkte Garantie für den Arbeitsplatz erfolg der Investition trägt, sondern nur dafür einzustehen hat, daß die Investition geeignet ist, zusätzliche Dauerarbeitsplätze zu schaffen, und zwar - wie zu ergänzen ist - geeignet unter Berücksichtigung der bis zum Abschluß der Investition gegebenen Umstände, die eine Prognose über die Entwicklung der Betriebsstätte im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit der Arbeitsplätze zulassen.

    Danach dürfe die Investition nicht von vornherein ungeeignet sein, den in § 2 Abs. 2 Satz 1 InvZulG 1979 vorausgesetzten Erfolg hervorzubringen, "mag dies auch für die Bescheinigungsbehörde zunächst nicht erkennbar gewesen sein" (Urteil vom 24. April 1987 a.a.O. S. 3 und 4).

  • BVerwG, 23.07.1982 - 7 C 121.80

    Förderung einer Gesamtinvestition - Förderungsfähiges Investitionsvorhaben -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87
    Das Berufungsgericht hat seine gegenteilige Auffassung auf Entscheidungen des erkennenden Senats gestützt, denen es die Aussage entnommen hat, ein Arbeitsplatz müsse mindestens drei Jahre Bestand haben, um als Dauer arbeitsplatz bezeichnet werden zu können (Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - GewArch 1978, 309; Urteil vom 23. Juli 1982 - BVerwG 7 C 121.80 - Buchholz 451.56 Nr. 16).

    In dem vom Berufungsgericht für seine Meinung weiter angeführten Urteil vom 23. Juli 1982 - BVerwG 7 C 121.80 - (Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 16) hat der Senat drei Jahre als einen Zeitraum angesehen, über den sich in der Regel eine förderungswürdige Investition höchstens erstrecken dürfe.

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 59.83

    Betriebsstätte des Fremdenverkehrs - Investitionsvorhaben - Schaffung von

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87
    Um einen ähnlichen Fall handelte es sich in dem Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 59.83 - (NJW 1985, 2043).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80

    Anforderungen an eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft nach dem

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87
    Zwar hat der Senat im Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - (GewArch 1982, 101) entschieden, alle Umstände, die den Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" prägen, müßten in der Person des die Investition begehrenden Antragstellers erfüllt und die zu schaffenden Dauerarbeitsplätze müßten dem Investor selbst unmittelbar zuzuordnen sein.
  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92

    Investitionszulage - Investition - Primäreffekt - Identität von Investor und

    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Der Investor hat daher nur dann Anspruch auf die Investitionszulagebescheinigung, wenn er den Primäreffekt durch seine Betriebsstätte, nicht erst durch eine zu einem anderen Gewerbebetrieb gehörende Betriebsstätte hervorruft (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 16).

    Zur Beurteilung der Frage, ob die Herz- und Gefäßklinik einen solchen Spezialbetrieb darstellt, muß für den maßgeblichen Zeitpunkt der Durchführung des Investitionsvorhabens (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 13 und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 13 f.) festgestellt werden, welche Leistungen diese Klinik erbringt und welche anderen Betriebsstätten die gleichen Leistungen anbieten.

  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 33.92

    Auswirkung des Auseinanderfallens der Identität von Investor und Betreiber der

    Damit wird der sogenannte (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Der Investor hat daher nur dann Anspruch auf die Investitionszulagebescheinigung, wenn er den Primäreffekt durch seine Betriebsstätte, nicht erst durch eine zu einem anderen Gewerbebetrieb gehörende Betriebsstätte hervorruft (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 16).

    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt folgerichtig - nicht die erforderlichen Feststellungen darüber getroffen, ob im maßgeblichen Zeitpunkt der Durchführung des Investitionsvorhabens (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 13 und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 13 f.), also im Jahre 1986, die Klägerin in ihrer damaligen, bis Juli 1987 bestehenden Gestalt rechtlich und tatsächlich imstande war, über Leistungsangebot und -absatz und über die Arbeitsplätze des kardiologischen Fachkrankenhauses zu bestimmen.

  • BFH, 20.03.2003 - III R 50/96

    Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage

    Das BAW teilte dem FA unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. Mai 1989 7 C 86/87 (Betriebs-Berater --BB-- 1990, 1299) mit, die Bescheinigung könne nicht zurückgenommen werden.
  • VG Frankfurt/Main, 04.12.2001 - 2 E 2653/97
    Zum Begriff des Dauerarbeitsplatzes i.S.v. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 InvZulG 1982 führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 86.87 -, NVwZ-RR 1990 Seite 178 f. aus, dass mit dieser Bestimmung die Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze, nicht dagegen unmittelbar auch der Abschluss und der dauerhafte Bestand von Arbeitsverträgen mit bestimmten Arbeitnehmen gefördert werden solle.

    Nur wenn die Arbeitsplätze als solche dem Markt dauerhaft auch zur Verfügung stehen, kann von einer Förderungswürdigkeit des Vorhabens ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 3 B 45.92

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

    Dementsprechend problematisiert das vom Berufungsgericht in der Frage der Abgrenzung der Risikosphären herangezogene Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - auch nur die Zweckverfehlung nach Durchführung des Investitionsvorhabens.
  • VGH Hessen, 14.02.1992 - 14 UE 709/87

    Rücknahme einer Investitionszulagebescheinigung wegen Verringerung anstatt der

    Allerdings führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 86.87 - (NVwZ-RR 1990, 178) aus, daß mit dieser Bestimmung die Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze, nicht dagegen unmittelbar auch der Abschluß und der dauerhafte Bestand von Arbeitsverträgen mit bestimmten Arbeitnehmern gefördert werden solle.
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