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   BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88   

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https://dejure.org/1990,2114
BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88 (https://dejure.org/1990,2114)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1990 - 7 C 88.88 (https://dejure.org/1990,2114)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1990 - 7 C 88.88 (https://dejure.org/1990,2114)
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Zapfenstreich auf dem Lübecker Rathausmarkt

§ 2 Abs. 3 UZwGBw, Reichweite der Befugnisse der Bundeswehr zur Abwehr von Störungen, Art. 87a GG, Annexkompetenz

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einrichtung eines militärischen Sicherheitsbereiches - Öffentlicher Platz - Bundeswehr - Schutz einer militärischen Traditionsveranstaltung - Ausschluss von der Veranstaltung - Konkrete Beeinträchtigung der Veranstaltung - Ordnungsinteresse - Interesse der Zuschauer - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • taz.de (Pressemeldung)

    Auf zum Zapfenstreich!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UZwGBw § 2 Abs. 1, Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 247
  • NJW 1990, 2076
  • NVwZ 1990, 864 (Ls.)
  • DVBl 1990, 704
  • DÖV 1990, 435
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Schleswig, 08.09.1986 - 3 A 33/86

    Erklärung eines Rathausmarktes zum militärischen Sicherheitsbereichbereich;

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88
    Das Verwaltungsgericht (NJW 1987, 87 ff.) hat den Klagen stattgegeben, das Oberverwaltungsgericht (NJW 1988, 3280 ff.) hat sie abgewiesen.
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88
    Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat (BVerfGE 3, 407 ; 8, 143 ), hat der Bund, soweit ihm das Grundgesetz für einen bestimmten Lebensbereich eine Gesetzgebungskompetenz einräumt, zugleich das Recht zum Erlaß der Normen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in diesem Lebensbereich dienen.
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88
    Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat (BVerfGE 3, 407 ; 8, 143 ), hat der Bund, soweit ihm das Grundgesetz für einen bestimmten Lebensbereich eine Gesetzgebungskompetenz einräumt, zugleich das Recht zum Erlaß der Normen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in diesem Lebensbereich dienen.
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88
    Doch stoßen derartige Einschränkungen ihrerseits auf Grenzen, die sich aus der Bedeutung des berührten Grundrechts und der Forderung nach einem wirksamen Grundrechtsschutz ergeben (vgl. etwa BVerfGE 71, 206 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1988 - 12 A 255/86
    Auszug aus BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88
    Das Verwaltungsgericht (NJW 1987, 87 ff.) hat den Klagen stattgegeben, das Oberverwaltungsgericht (NJW 1988, 3280 ff.) hat sie abgewiesen.
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Den Soldaten mit Sicherheitsaufgaben im Sinne dieses Gesetzes, zu denen nach Kapitel 1 Nr. 1. 2 (1. Spiegelstrich) der Zentralen Dienstvorschrift 14/9 (ZDv 14/9) des Bundesministeriums der Verteidigung auch die im Feldjägerdienst stehenden Soldaten der Bundeswehr gehören, werden damit allgemeine polizeiliche Befugnisse auch gegenüber Privatpersonen verliehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1990 - 7 C 88/88, BVerwGE 84, 247, Tz. 14 ff. zur Einrichtung eines militärischen Sicherheitsbereichs im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 UZwGBw durch Sperrung eines nichtmilitärischen Ortes; i.E. ebenso Fischer aaO; vgl. dazu auch Heinen, Rechtsgrundlagen Feldjägerdienst, 9. Aufl. 2010, S. 14 ff.).
  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 33.94

    Zuständigkeit der Stadt Pforzheim für Brandschutz an Bundeswehrdepot

    Übertragen auf den Brandschutz der Bundeswehr bedeuten diese Erwägungen, daß der Bund die Kompetenz in bezug auf "militärspezifische" Gefahren hat (vgl. auch BVerwGE 84, 247 (250)), während die Vorkehrungen für das allgemeine, jedermann treffende Risiko von Brand- und Unglücksfällen den Ländern obliegen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    Dazu gehören insbesondere auch Übungen, die dazu beitragen, die Einsatzbereitschaft jederzeit zu erhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2000 - 4 C 13.99 -, BVerwGE 112, 274; Urt. v. 12.01.1990 - 7 C 88.88 -, BVerwGE 84, 247 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98

    Auslegung und Regelungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes

    Es ist vielmehr so, dass die Ordnungsgewalt ein Annex des Sachbereichs ist, auf dem sie tätig wird, so dass die Zuständigkeit der Gesetzgebung in einem Sachbereich auch die Regelung der Ordnungsgewalt (Polizeigewalt) in diesem Sachgebiet umfasst (so BVerfG, Rechtsgutachten vom 16.06.1954, BVerfGE 3, 407 ff, 433; Beschluss vom 29.04.1958, BVerfGE 8, 143 ff, 149 ff; ebenso BVerwG, Urteil vom 12.01.1990, BVerwGE 84, 247 ff, 250; ferner Czybulka, UPR 97, 15 ff, 7 f).
  • VG Frankfurt/Main, 23.07.1999 - 14 G 212/99

    Zur Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG; hier: zur

    Es ist vielmehr so, daß die Ordnungsgewalt ein Annex des Sachbereichs ist, auf dem sie tätig wird, so daß die Zuständigkeit zur Gesetzgebung in einem Sachbereich auch die Regelung der Ordnungsgewalt (Polizeigewalt) in diesem Sachgebiet umfaßt (so BVerfG, Rechtsgutachten vom 16.6.1954, BVerfGE 3, 407ff./433; Beschl. v. 29.4.1958, BVerfGE 8, 143ff./149ff.; ebenso BVerwG, Urt. v. 12.1. 1990, BVerwGE 84, 247 ff ./250; ferner Czybulka, UPR 1997, 15ff./17f.).
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