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BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bildung des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin - Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einzelner Vorschriften über den Fachbereichsrat im Berliner Universitätsgesetz von 1969 - Einteilung der Freien Universität Berlin in Fachbereiche - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.12.1970 - II A 12.70
- BVerwG, 21.06.1973 - VII C 9.71
- BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71
Papierfundstellen
- BVerwGE 45, 39
- DÖV 1974, 493
- JR 1974, 437
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71
Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Urteil des Ersten Senats vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - über mehrere Verfassungsbeschwerden von Hochschullehrern gegen die Neuordnung der Wissenschaftsverwaltung entschieden hatte, beschloß das Abgeordnetenhaus von Berlin durch Gesetz vom 19. November 1973 (GVBl. für Berlin S. 1936), daß das Universitätsgesetz "bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Universitätsgesetzes auf Grund des Hochschulrahmengesetzes des Bundes" mit gewissen Maßgaben gelte, die das Stimmrecht der anderen Dienstkräfte, die Entscheidung über Berufungsvorschläge, Promotion und Habilitation sowie die Besetzung der Direktorien und Institutsräte betreffen.Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - (BVerfGE 35, 79 [107 f.]) die für eine Verfassungsbeschwerde erforderliche unmittelbare Beeinträchtigung bereits durch das Gesetz selbst bejaht, obwohl auch dort die Organe in ihrer bisherigen Besetzung bis zum Zusammentritt der neugebildeten Kollegialorgane im Amt blieben (vgl. § 8 Abs. 2 des Vorschaltgesetzes für ein Niedersächsisches Gesamthochschulgesetz vom 26. Oktober 1971 [GVBl. S. 317]).
Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79 [116 ff.]) im einzelnen dargelegt.
Deswegen kann die Auflösung der Klägerin zu 1) durch die Bildung der Fachbereiche nur Rechte der einzelnen Wissenschaftler oder die Funktionsfähigkeit der Institution "freie Wissenschaft" als solche berühren (vgl. BVerfGE 35, 79 [120]), nicht dagegen die Klägerin zu 1).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79 [120 ff., vgl. aber auch S. 107 f. bei der Prüfung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden und S. 135 unter 5. a.E.]) überzeugend dargelegt, daß nicht erst die Beschlüsse der Kollegialorgane die Wissenschaftsfreiheit beschränken können.
Freiheitsrechts und zugleich als eine das Verhältnis der Wissenschaft zum Staat regelnde Wertentscheidung der Verfassung wird in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79 [112 ff.]) im einzelnen dargelegt.
Auch das niedersächsische Vorschaltgesetz verlangt in § 2 Abs. 5 Satz 3 und § 5 Abs. 6 für das Stimmrecht den Besitz, der mindestens gleichen Qualifikation, die durch die Prüfung festgestellt werden soll, so daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29. Mai 1973 (vgl. BVerfGE 35, 79 [133]) diese Frage nicht zu entscheiden hatte.
Ob auch noch andere Hochschulangehörige zur Gruppe der Hochschullehrer gezählt werden könnten, ist, da die Grundrechtspositionen der Kläger insoweit nicht unmittelbar berührt werden, ebensowenig zu entscheiden wie die - auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 35, 79 [140]) offengelassene - Frage, ob unter dem Gesichtspunkt der homogenen Gruppenbildung die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter (vgl. §§ 25, 4 Abs. 1 Nr. 3 BerlUniG, 3 Abs. 3 Hochschullehrergesetz) richtig zusammengesetzt ist.
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG enthält ein Freiheitsrecht allerdings auch für Personen, die in Wissenschaft, Forschung und Lehre erst tätig werden wollen (vgl. BVerfGE 35, 79 [112]); dies bedeutet jedoch nicht, daß jemand, der zwar die Erlangung der Befähigung zum Hochschullehrer nach seinen bisherigen wissenschaftlichen Leistungen erwarten läßt, seine Eignung zum Hochschullehrer aber noch nachzuweisen hat, schon als Hochschullehrer angesehen werden könnte (vgl. zu den Qualifikationsmerkmalen für den Hochschullehrer BVerfGE 35, 79 [126 f., 134 f., 139 f.]).
Entgegen der Ansicht der Kläger verstößt die Mitwirkung der Studenten im Fachbereichsrat nicht gegen Art. 33 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 35, 79 [147 f.]) und die Mitwirkung der anderen Dienstkraft nicht gegen das Porsonalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) (vgl. BVerfGE 35, 79 [136]).
Die Feststellung des Verwaltungsgerichts, daß trotz verfassungswidriger Regelungen der Kuratoriumsbeschluß nicht rechtswidrig ist, trifft jedoch aus folgendem Grund zu: Soweit das Berliner Universitätsgesetz, wie dargelegt, gegen das Grundgesetz verstößt, entsprechen die Verstöße denjenigen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79) zum niedersächsischen Vorschaltgesetz festgestellt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil nur bestimmte Regelungen des niedersächsischen Vorschaltgesetzes ohne Nennung einzelner Vorschriften für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, aber davon abgesehen, das Gesetz insgesamt oder einzelne Vorschriften für nichtig zu erklären (vgl. BVerfGE 35, 79 [80 f., 148 unter D 1]).
- BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61
Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt
Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71
Diese Minderung im rechtlichen Status rechtfertigt die Annahme eines Verwaltungsakts angesichts der hier aus dem verfassungsrechtlichen Grundgedanken eines möglichst umfassenden Rechtsschutzes gebotenen Großzügigkeit (vgl. BVerwGE 18, 154 [155]). - BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 256 [261 f.]; vgl. ferner BVerfGE 21, 362 [373 f.] und 31, 314 [322]) ist eine Fakultät parteifähig für eine Verfassungsbeschwerde, da sie Träger des - auch in der vorliegenden Sache geltend gemachten - Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sein kann.
- BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71
Die für die Annahme eines Verwaltungsakts erforderliche unmittelbare rechtliche Außenwirkung (vgl. BVerwGE 36, 192 [195]; 28, 145 [146]) liegt darin, daß der rechtliche Status der Professoren zwar noch nicht mit dem Inkrafttreten des Berliner Universitätsgesetzes, aber bereits mit der Auflösung der Fakultät durch den angegriffenen Kuratoriumsbeschluß gemindert wurde; denn die Kläger waren jetzt für eine kurze Übergangszeit (bis zu den Fachbereichswahlen) nur noch Mitglieder eines provisorisch für den neugebildeten Fachbereich handelnden Organs (vgl. § 51 Abs. 2 und 3 BerlUniG). - BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65
gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71
Die für die Annahme eines Verwaltungsakts erforderliche unmittelbare rechtliche Außenwirkung (vgl. BVerwGE 36, 192 [195]; 28, 145 [146]) liegt darin, daß der rechtliche Status der Professoren zwar noch nicht mit dem Inkrafttreten des Berliner Universitätsgesetzes, aber bereits mit der Auflösung der Fakultät durch den angegriffenen Kuratoriumsbeschluß gemindert wurde; denn die Kläger waren jetzt für eine kurze Übergangszeit (bis zu den Fachbereichswahlen) nur noch Mitglieder eines provisorisch für den neugebildeten Fachbereich handelnden Organs (vgl. § 51 Abs. 2 und 3 BerlUniG). - BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
Universitäre Selbstverwaltung
Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 256 [261 f.]; vgl. ferner BVerfGE 21, 362 [373 f.] und 31, 314 [322]) ist eine Fakultät parteifähig für eine Verfassungsbeschwerde, da sie Träger des - auch in der vorliegenden Sache geltend gemachten - Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sein kann. - BVerwG, 24.11.1961 - VII C 82.61
Anwendbarkeit des § 21 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVerwGG) auf …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71
Den Organen einer als juristische Person des öffentlichen Rechts geschaffenen Körperschaft kommt, wie der erkennende Senat in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG VII C 82.61 - (NJW 1962, 409 [410]) festgestellt hat, der Charakter einer Behörde zu. - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 256 [261 f.]; vgl. ferner BVerfGE 21, 362 [373 f.] und 31, 314 [322]) ist eine Fakultät parteifähig für eine Verfassungsbeschwerde, da sie Träger des - auch in der vorliegenden Sache geltend gemachten - Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sein kann.
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Eine derartige Regelung eines Einzelfalles setzt eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung voraus (BVerwGE 28, 145 [146]; 31, 301 [305 f.]; 34, 65 [68]; 36, 192 [194]; 45, 39 [42]). - BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83
Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen
Sie gewährt zugleich jedem, der in diesem Bereich tätig ist, ein individuelles Freiheitsrecht (BVerfGE 15, 256 [BVerfG 16.01.1963 - 1 BvR 316/60]; 35, 79 ; 43, 242 ; BVerwGE 45, 39 [BVerwG 22.02.1974 - VII C 9/71]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 55, 73 [BVerwG 25.11.1977 - 5 C 12/77]). - BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74
Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis - …
Es kommt nicht darauf an, ob Art. 5 Abs. 3 GG , der nach Wortlaut und Sinngehalt eine objektive - für den hier interessierenden Bereich - das Verhältnis von Wissenschaft und Lehre zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm aufstellt und zugleich für jeden in diesem Bereich Tätigen ein individuelles Freiheitsrecht gewährt (vgl. BVerfGE 35, 79 [112 ff.]; BVerwGE 45, 39 [46]), ein Grundrecht auch der Universität enthält (…vgl. hierzu Werner Weber, Die Rechtsstellung des deutschen Hochschullehrers, 1952, S. 26 f.;… Köttgen, Das Grundrecht der Deutschen Universität, 1959, S. 17 f.; Menger, VerwArch. Bd. 65, 1974, S. 75 ff. [80 f.]; offengelassen in BVerfGE 15, 256 [264] und 35, 79 [116]).
- BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als …
- BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78
Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes
Daß Privatdozenten unbedenklich zu den Hochschullehrern gerechnet werden können, wenn sie als akademische Forscher und Lehrer hauptberuflich an ihrer Universität wissenschaftlich tätig sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits früher anerkannt (vgl. BVerfGE 43, 242 [273]; auch BVerfGE 47, 327 [390 ff.]; ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht die Privatdozenten zu den Hochschullehrern im materiellen Sinne gerechnet, vgl. BVerwGE 45, 39 [49]). - BVerwG, 22.04.1977 - VII C 49.74
Hochschullehrer - Mittelverteilung - Grundausstattung - Umfang des Teilhaberechts
Ebenso wie in den anderen Grundrechtsvorschriften verkörpert sich in Art. 5 Abs. 3 GG aber auch eine objektive Wert Ordnung, in der eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist damit zugleich eine das Verhältnis von Wissenschaft zum Staat regelnde Wertentscheidung (vgl. hierzu auch BVerwGE 45, 39 [46]). - VGH Baden-Württemberg, 21.04.1999 - 9 S 2653/98
Berufungszusage und Umstrukturierung eines Instituts an einer Hochschule - …
Daher können Maßnahmen der Universität, auch wenn sie Wissenschaftsrelevanz haben, mit Blick auf Professoren nur dann als Verwaltungsakte mit Außenwirkung angesehen werden, wenn sie diese in ihrem "Grundverhältnis" berühren, etwa ihren korporationsrechtlichen Status verkürzen (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.02.1974 - VII C 9.71 -, BVerwGE 45, 39 (42)). - BVerwG, 06.12.2022 - 4 CN 4.21
Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Ortsrats gegen einen Bebauungsplan
Nach dem auf Organe entsprechend anwendbaren § 61 Nr. 2 VwGO sind beteiligungsfähig Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 1974 - 7 C 9.71 - BVerwGE 45, 39 …und vom 27. Juni 2018 - 10 CN 1.17 - BVerwGE 162, 284 Rn. 30). - VG Düsseldorf, 02.07.2010 - 15 K 1415/10
Anforderungen an die generelle (fachliche) Prüferqualifikation; Gerichtliche …
Die Anforderungen an die generelle (fachliche) Prüferqualifikation sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1974 - 7 C 9.71 -, BVerwGE 45, 39 u.a.).vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1974 - 7 C 9.71 -, BVerwGE 45, 39 und Beschluss vom 2. April 1979 - 7 B 61.79 - Buchholz 421.Prüfungswesen Nr. 107 und Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 24.81 -, BVerwGE 65, 323.
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2001 - 2 A 11697/00 Bei dieser Feststellung wird nicht verkannt, dass ein durchaus kontroverser Meinungsstand darüber besteht, ob und inwieweit Fakultäten oder Fachbereiche überhaupt als Träger eigener Rechte in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 15, 256 [262]; 21, 362 [369 ff.]; 31, 314 [322]; 39, 302 [313]; 85, 360 [370]; BVerwGE 45, 39 [42]).
Eine andere rechtliche Sicht der Dinge ergibt sich auch nicht aus dem von den Beteiligten unterschiedlich gedeuteten Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 2 A 64/84 - AS 19, 245 ff. Das dort auf Seite 247 unter Bezugnahme auf BVerwGE 45, 39 niedergelegte Obiter dictum: "Ebenso wenig kann die Beteiligungsfähigkeit von Fachbereichen in Rechtsstreitigkeiten um ihre Auflösung zweifelhaft sein" ist vielmehr in dem Sinne zu verstehen, dass es im Fall der Existenzbedrohung für die Zuerkennung von Beteiligungsfähigkeit einerlei ist, ob die abzuwendende Gefahr von außen kommt oder ob sie in der Körperschaft selbst gründet.
- OVG Berlin, 04.03.1993 - 8 B 77.92
Abwicklung einer Agrarwiss. Hochschule
- VGH Hessen, 04.03.1998 - 8 UE 1136/96
Führung ausländischer akademischer Grade - Gleichwertigkeit
- OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 MN 449/07
Folgenabwägung bei einer auf die Außervollzugsetzung einer Promotionsordnung …
- VGH Hessen, 29.08.1990 - 6 N 3630/87
Normenkontrollverfahren gegen eine Studienordnung, die die Prüfungsform zur …
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01
Abiturprüfung: Lehrbefähigung des Prüfers
- BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 66.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verbesserung der in der …
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 29.78
Rechtsschutzgewährung bei Umsetzung eines Beamten - Ermessenserwägungen des …
- BVerwG, 18.07.1988 - 2 B 99.87
- BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
- BVerwG, 12.11.1980 - 7 C 56.79
Überprüfung der fachwissenschaftlichen Bewertung einer Prüfungsleistung - …
- BVerwG, 27.02.1981 - 7 B 11.80
Prüfungsrechtlicher Beurteilungsspielraum - Ärztliche Vorprüfung - …
- BVerwG, 02.04.1979 - 7 B 61.79
- OVG Thüringen, 03.02.1999 - 4 N 547/98
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Antragsbefugnis; …
- BVerwG, 21.09.1978 - 7 B 131.78
Technische Universität Berlin - Besetzung des Kuratoriums - Hochschullehrer - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2009 - 4 K 462/08
Zur Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens eines Bürgers gegen einen …
- BVerwG, 02.09.1988 - 2 B 124.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei mehrfach begründeter …
- BVerwG, 29.07.1986 - 7 B 96.86
Aufteilung der Prüfungszeit bei einer mehrere Fächer übergreifenden Prüfung
- VG Düsseldorf, 17.09.1999 - 15 K 5989/97
Gesuch um Zulassung zur Habilitation und Verleihung der Venia legendi zur …
- KreisG Leipzig-Stadt, 26.06.1992 - I K 628/91
- VG Düsseldorf, 05.07.2002 - 15 K 1538/01
Anspruch auf Aufhebung einer Prüfungsentscheidung aus der Zweiten Staatsprüfung …
- VG Mainz, 21.06.2000 - 7 K 904/99
Fachbereichsaufhebung
- VG Mainz, 21.06.2000 - 7 K 361/99
- VG Göttingen, 24.11.1994 - 4 A 4252/93
Beteiligungsfähigkeit eines Fachbereichs einer Universität im …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1985 - 2 A 64/84
Habilitation; Nichthabilitiert; Fachbereich; Beratung; Bewertung; Mitwirkung
- VG Schwerin, 19.05.2008 - 1 B 121/08
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BVerwG, 21.06.1973 - VII C 9.71 |
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Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.12.1970 - II A 12.70
- BVerwG, 21.06.1973 - VII C 9.71
- BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71