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   BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66   

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BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66 (https://dejure.org/1968,90)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1968 - VII C 90.66 (https://dejure.org/1968,90)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1968 - VII C 90.66 (https://dejure.org/1968,90)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden Zivilrechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 347
  • NJW 1969, 708
  • DVBl 1969, 367
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.11.1959 - VII C 12.59
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66
    Der Senat hat deshalb bereits in BVerwGE 9, 340 ausgesprochen, daß dem vorhandenen Unternehmer ein Klagrecht gegen die Genehmigung für einen weiteren Unternehmer zusteht, wenn er geltend macht, die Behörde habe mit der Zulassung dieses Unternehmers die öffentlichen Verkehrsinteressen insbesondere dadurch verletzt, daß sein dem öffentlichen Verkehr bereits dienendes Unternehmen beeinträchtigt werde.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Das Klagerecht des vorhandenen Unternehmers bildet hiernach gleichsam das Vehikel zur Durchsetzung dieses - an sich nur im öffentlichen Interesse bestehenden - Gesetzeszwecks (Urteile vom 20. November 1959 - BVerwG 7 C 12.59 - BVerwGE 9, 340 und vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 90.66 - BVerwGE 30, 347 ).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Ein vorhandener Verkehrsunternehmer hat ein Klagerecht gegen die einem anderen Unternehmer erteilte Genehmigung, wenn er geltend macht, sein dem öffentlichen Verkehr bereits dienendes Unternehmen werde durch die neue Genehmigung beeinträchtigt; § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG dient auch dem Schutz des vorhandenen Verkehrsangebots und der darin tätigen Unternehmer (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 90.66 - BVerwGE 30, 347 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 16 S. 27 f. und vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat einem vorhandenen Verkehrsunternehmer ein Klagerecht gegen die Genehmigung für einen weiteren Unternehmer zugestanden, wenn er geltend macht, sein dem öffentlichen Verkehr bereits dienendes Unternehmen werde durch die neue Genehmigung beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG VII C 90.66 - NJW 1969, S. 708).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Es ist anerkannt, dass § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG einem vorhandenen Unternehmer gerichtlich durchsetzbare Abwehrrechte gegen die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen Dritten verschaffen kann (vgl. grundlegend BVerwG vom 25.10.1968 BVerwGE 30, 347/348).

    Denn die Befugnisse, die "vorhandenen Unternehmern" nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG zustehen, sind ihnen deshalb zuerkannt, weil die Aufrechterhaltung einer geordneten, das öffentliche Verkehrsbedürfnis befriedigenden Verkehrsbedienung nur gewährleistet ist, wenn die Leistungsfähigkeit der Unternehmen gewahrt bleibt, die diesen Verkehr durchführen (vgl. BVerwG vom 25.10.1968, a.a.O., S. 348).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 7 B 11392/17

    Personenbeförderungsrecht; Linienverkehrserlaubnis; Konkurrentenstreit

    Dabei ist bereits im Ansatz zu berücksichtigen, dass bei der hier verfahrensgegenständlichen einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG - auch wenn den Mitbewerbern eine Antrags- und Klagebefugnis einzuräumen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90.66 -, juris, Rn. 19 = BVerwGE 30, 347) - die Belange der Allgemeinheit an einer geordneten, das öffentliche Verkehrsbedürfnis befriedigenden Verkehrsbedienung im Vordergrund stehen (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 18) bzw. die Erteilung der einstweiligen Erlaubnis sogar ausschließlich an dem öffentlichen Verkehrsinteresse zu orientieren ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 7 ME 50/16 -, juris, Rn. 15 und VGH BW, Beschluss vom 2. Januar 2007 - 3 S 2675/06 -, juris, Rn. 7).

    17 Hintergrund dieser Anbindung des § 20 Abs. 1 PBefG an eine bereits getroffene - aber noch nicht bestandskräftige - Entscheidung über die Erteilung der endgültigen Linienverkehrsgenehmigung ist, dass bei § 20 Abs. 1 PBefG das öffentliche Interesse an einer funktionierenden Verkehrsanbindung im Vordergrund steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90.66 -, juris, Rn. 18 = BVerwGE 30, 347; vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 7 ME 50/16 -, juris, Rn. 15 und VGH BW, Beschluss vom 2. Januar 2007 - 3 S 2675/06 -, juris, Rn. 7: "ausschließlich im öffentlichen Verkehrsinteresse") und die Genehmigungsbehörde daher - wie auch das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat - grundsätzlich nicht gehalten ist, bei der Erteilung der einstweiligen Erlaubnis gewissermaßen ein erneutes Genehmigungsverfahren durchzuführen.

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage Anlass für eine erneute Prüfung der Behörde gibt oder wenn bei der Erteilung der Genehmigung ganz offensichtlich eine falsche Rechtsanwendung erfolgt ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90.66 -, juris, Rn. 25 = BVerwGE 30, 347; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 -, juris, Rn. 7, vom 9. Februar 2007 - 1 M 267/06 -, juris, Rn. 8 und vom 23. Oktober 2007 - 1 M 148/07 -, juris, Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 2. Januar 2007 - 3 S 2675/06 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 12. September 2008 - 13 B 929/08 -, juris, Rn. 16; HambOVG, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 3 Bs 131/10 -, juris, Rn. 17; NdsOVG, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 7 ME 50/16 -, juris, Rn. 15) und deshalb eine "Vorwirkung" - wie es das Verwaltungsgericht treffend beschreibt - der in der Genehmigungserteilung festgestellten besseren Verkehrsbedienung zur Ausfüllung des öffentlichen Verkehrsinteresses im Sinne des § 20 Abs. 1 PBefG nicht herangezogen werden kann.

    Auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die ihrerseits die fortlaufend zitierte Grundlage der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Nichtbelastbarkeit der endgültigen Genehmigungsentscheidung bei offensichtlicher Rechtsfehlerhaftigkeit bildet (s.o.), lässt eine dahingehende Zielbezogenheit der Offensichtlichkeit erkennen, wenn dort ausgeführt wird, es könne nicht Sinn der einstweiligen Erlaubnis sein, einen Linienverkehr zu ermöglichen, bei dem schon jetzt "eindeutig" feststehe, dass er dem Gesetz widerspreche (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90.66 -, juris, Rn. 25 = BVerwGE 30, 347).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines

    Entsprechendes gilt schließlich für den von der Klägerin noch angeführten Vergleich mit der vom Bundesverwaltungsgericht im Linienverkehr angenommen Drittanfechtungsbefugnis eines im Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Unternehmers (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 Nr. 4; Urteil vom 07.10.1988 - 7 C 65.87 -, BVerwGE 80, 270; Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, BVerwGE 30, 347; Urteil vom 20.11.1959 - VII C 12.59 -, BVerwGE 9, 340).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 3545/01

    Prüfung der künftigen Finanzierung von beantragtem Linienverkehr im Rahmen eines

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber nicht nur einem vorhandenen Verkehrsunternehmer ein Klagerecht gegen die Genehmigung für einen weiteren Unternehmer zugestanden, wenn er geltend macht, sein dem öffentlichen Verkehr bereits dienendes Unternehmen werde durch die neue Genehmigung beeinträchtigt (vgl. Urt. v. 25.10.1968 - VII C 90.66 -, BVerwGE 30, 347), sondern auch demjenigen ein Klagerecht eingeräumt, der selbst eine Linienverkehrsgenehmigung beansprucht, wenn durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, weil davon auszugehen ist, dass eine annähernd kostendeckende Bedienung der Linie nur durch einen Unternehmer erfolgen kann und eine Konkurrenz zu einem ruinösen Wettbewerb führen muss.
  • VGH Hessen, 21.10.2008 - 2 UE 922/07

    Genehmigung von Linienverkehr mit Omnibussen

    Anderenfalls wäre eine sachgerechte Verkehrsbedienung gefährdet (vgl.: BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, NVwZ 2001, 322 = DVBl. 2000, 1614 = GewArch 2001, 341 = Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4; Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90.66 -, BVerwGE 30, 347, jeweils m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 2003 - 3 S 709/03 -, Juris = DVBl. 2004, 843 [LS] = UPR 2004, 240 [LS]).
  • VG Sigmaringen, 28.09.2006 - 5 K 1315/06

    Einstweilige Erlaubnis für den Weiterbetrieb des Schülerverkehrs

    Nach der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, juris; siehe ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.10.1993 - 4 M 9/93 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2005 - 6 B 370/05 - a.A. soweit ersichtlich nur VG München, Beschluss vom 01.12.1998 - M 6 S 98.5141 -, juris) ist in Fällen, in denen - wie hier - eine endgültige Genehmigung aufgrund der Anfechtung durch einen Dritten (noch) nicht vollzogen werden kann, der Zeitraum bis zum Vorliegen einer unanfechtbaren Genehmigung mittels einstweiliger Erlaubnisse nach § 20 PBefG zu überbrücken und nicht durch Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der endgültigen Genehmigung (so jedoch VG München, Beschluss vom 01.12.1998 - M 6 S 98.5141 -, juris).

    Es verlangt, dass ein bestehendes Verkehrsbedürfnis, auch wenn noch nicht endgültig über den Genehmigungsantrag entschieden ist, nicht unbefriedigt bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, juris).

    Lediglich im Fall einer inzwischen eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder einer offensichtlich falschen rechtlichen Bewertung bei der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach den §§ 13 und 15 PBefG bestünde für die Genehmigungsbehörde ein Anlass, in eine erneute Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen einzutreten (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.10.1993 - 4 M 9/93 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2005 - 6 B 370/05 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 18.12.2003 - 5 K 2742/03
    Zwar kann ein vorhandener Unternehmer durch die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG an einen Konkurrenten in eigenen Rechten verletzt und daher klage- und antragsbefugt sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1968 - VII C 90.66 - BVerwGE 30, 347 ).

    Für die Erteilung der einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG sind deshalb nur die spezifischen Voraussetzungen maßgebend, die § 20 Abs. 1 PBefG aufstellt (vgl. Sellmann u.a., PBefG, § 20 Rn. 2; siehe auch bereits BVerwG, Urt. v. 25.10.1968, a. a. O. S. 351).

    Eine andere rechtliche Beurteilung kommt nur dann in Betracht, wenn ganz offensichtlich ein Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG gegeben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1968, a. a. O. S. 352) oder wenn die einstweilige Erlaubnis mehrfach wiederholt erteilt und dadurch als "verkappte Genehmigung" missbraucht wird.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 5 LA 308/20

    Genehmigung für den Mietwagenverkehr; Abgrenzung von einfachen

  • OVG Hamburg, 02.01.2012 - 3 Bs 55/11

    Einstweilige Erlaubnis nach PBefG § 20; Betreiben von Linienverkehr ohne

  • VG Hamburg, 03.03.2005 - 15 K 87/03

    Linienverkehrsgenehmigung für die Durchführung von Stadtrundfahrten - Klage eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - 13 B 1129/21

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Betrieb von Linienverkehr mit

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
  • VG Karlsruhe, 03.08.2004 - 5 K 1417/04
  • VG Köln, 18.06.2021 - 18 L 1003/21
  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01

    Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs

  • VGH Bayern, 09.02.2012 - 11 B 10.2791

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung wegen beabsichtigtem

  • VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05

    Erteilung von einstweiligen Erlaubnissen für Linienverkehrsgenehmigungen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 7 A 10246/12

    Kommunaler "Seniorenbus" zulässig

  • VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 206/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die

  • OVG Hamburg, 20.09.2004 - 1 Bs 303/04

    Stadtrundfahrten unterfallen nicht dem Linienverkehr

  • VG Karlsruhe, 14.01.2003 - 5 K 1141/02

    Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2008 - 13 B 929/08

    Rechtsschutzbegehren im Streit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1992 - 14 S 2912/90

    Zur Übertragbarkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung; keine

  • VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
  • VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 209/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das rechtselbische und das

  • VG Gießen, 04.04.2006 - 6 G 51/06

    Linienverkehrsgenehmigung für die Buslinien 410 419 und 420

  • VG München, 24.06.2009 - M 23 K 07.6110

    Klagebefugnis (hier verneint)

  • VG Dessau, 18.12.2006 - 2 B 196/06

    Anspruch auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Betrieb einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2007 - 1 M 148/07

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

  • OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Genehmigung für die Beförderung von Personen mit

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 7/82

    Klage gegen die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leverkusen - Vornahme

  • VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19

    PersonenbeförderungsrechtsKonkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht,

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.2020 - 5 MB 22/20

    Einstweilen neuer Betreiber für den Buslinienverkehr im Teilnetz West des Kreises

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2007 - 1 M 267/06

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

  • BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79

    Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2019 - 7 LA 91/18

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs- Antrag auf Zulassung der

  • VG Köln, 16.03.2007 - 11 L 1959/06

    Anfechtung der für einen anderen Unternehmer erteilten Erlaubnis zur Errichtung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.1996 - 1 M 1/96

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Personenbeförderungserlaubnis durch einen

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 7 ME 86/18

    Altunternehmer; Auswahlentscheidung; einstweilige Erlaubnis; Konkurrentenstreit;

  • BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 25.78

    Stadtverkehrsunternehmer - Überörtlicher Linienverkehr - Überlandverkehr -

  • VGH Bayern, 01.09.2010 - 11 BV 09.2445

    Genehmigung eines Linienverkehrs mit Kraftomnibussen

  • BVerwG, 27.11.1974 - VI C 248.73

    Rechtsmittel

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.1997 - 1 L 248/96
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 23.74

    Zurückverweisung an anderen Spruchkörper der Vorinstanz - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67

    Rechtsmittel

  • VG Düsseldorf, 05.02.2015 - 6 K 7650/13

    Linienbus; Parallelverkehr; Flughafenzubringerbus; Verkehrsverbeseserung;

  • VG Arnsberg, 18.09.2008 - 7 K 2889/07

    Klage eines Omnibusunternehmens gegen eine einem anderen Unternehmen erteilte

  • VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03

    Klagebefugnis bei Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen

  • VG Sigmaringen, 29.11.2017 - 3 K 10272/17

    Erteilung einstweiliger Erlaubnisse im Linienverkehrsverfahren; Verhältnis zur

  • VG Gießen, 08.05.2008 - 6 K 30/08

    Klagebefugnis eines Konkurrenten gegen Linienverkehrsgenehmigung

  • VG Gera, 30.10.2002 - 2 K 945/99

    Personenbeförderungsrecht; Personenbeförderungsrecht; Feststellungsklage;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1993 - 14 S 12/92

    Einschreiten der Behörde gegen eine ohne Genehmigung vorgenommene wesentliche

  • VG Braunschweig, 14.09.2009 - 6 B 174/09

    Konkurrentenschutz bei der Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für eine

  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2002 - 7 L 645/02

    Anspruch auf Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Flughafentransfers ;

  • VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03

    Keine Klagebefugnis eines Konkurrenzunternehmers im Personenbeförderungsrecht

  • VG Sigmaringen, 23.08.2004 - 5 K 1126/04
  • VGH Bayern, 02.10.1979 - 134 XI 76
  • VG Dessau, 06.05.2004 - 2 A 176/03
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