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   BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 99.81, 7 C 102.81, 7 C 103.81   

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https://dejure.org/1982,1271
BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 99.81, 7 C 102.81, 7 C 103.81 (https://dejure.org/1982,1271)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1982 - 7 C 99.81, 7 C 102.81, 7 C 103.81 (https://dejure.org/1982,1271)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 7 C 99.81, 7 C 102.81, 7 C 103.81 (https://dejure.org/1982,1271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Regellehrverpflichtung - Habilitierte wissenschaftliche Assistenten - Ausbildungsaufwand - Kapazitätsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1983, 842
  • DÖV 1983, 865
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 99.81
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 54, 173) erachte zwar die pauschale Verminderung der Lehrverpflichtung für Verwalter von Assistentenstellen auf zwei Deputatstunden, die der Minister für Wissenschaft und Forschung der Höchstzahlenfestsetzung zugrunde gelegt habe, als verfassungswidrig, billige diesem aber als kapazitätsbestimmender Stelle einen Anpassungsspielraum zu, so daß nur in Ausnahmefällen rückwirkend die auf vier Deputatstunden bemessene Regelung der Vereinbarung der Kultusminister vom 10. März 1977 anzuwenden sei.

    Dann aber seien die Voraussetzungen einer Ausnahme gegeben, unter denen das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 54, 173) die Anhebung vorschreibe; denn aus den nachträglichen Zulassungen, die sich bei einer auf vier Lehrverpflichtungsstunden korrigierten Kapazitätsberechnung ergäben, erwüchsen der Universität nur noch unerhebliche Mehrbelastungen, was schon daran zu erkennen sei, daß zur Zeit noch vielfach Externe an den Praktika der Vorklinik teilnehmen könnten.

    Die rechtliche Würdigung unter dem Gesichtspunkt des Verfassungsgebots erschöpfender Nutzung vorhandener Kapazitäten hat hier nicht anders als bei der Beurteilung der Verwalterdeputate von den Stellenkategorien der Kultusministervereinbarung auszugehen, die das Bundesverfassungsgericht als umfassendste Zusammenfassung aller bisher gewonnenen Erfahrungswerte und als einen Konsens darüber, was von dem Expertengremium der Kultusministerkonferenz für die Hochschulen als vertretbar und zur gleichmäßigen Kapazitätsausnutzung als erforderlich angesehen wird, gekennzeichnet hat (BVerfGE 54, 173 [198]; in gleicher Richtung zuvor BVerwGE 60, 25 [50, 51]).

    Die Einschätzungen der Kultusminister sind zwar nicht schlechterdings bindend; die Wissenschaftsverwaltung ist aber nur dann befugt und gegebenenfalls auch gehalten, sie außer acht zu lassen, wenn dafür gewichtige Gründe nachgewiesen werden können (BVerfGE 54, 173 [198]>.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 99.81
    Den Gesichtspunkt der Geringfügigkeit wird man angesichts der in der Hochschulausbildung herrschenden Mangelsituation "am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren" (BVerfGE 33, 303 [333]; 43, 291 [314]) in aller Regel nur gelten lassen können, wenn ein bestimmter an sich kapazitätserheblicher Umstand im Ergebnis auf die konkrete Zulassungszahl ohne Einfluß ist.
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 99.81
    Die rechtliche Würdigung unter dem Gesichtspunkt des Verfassungsgebots erschöpfender Nutzung vorhandener Kapazitäten hat hier nicht anders als bei der Beurteilung der Verwalterdeputate von den Stellenkategorien der Kultusministervereinbarung auszugehen, die das Bundesverfassungsgericht als umfassendste Zusammenfassung aller bisher gewonnenen Erfahrungswerte und als einen Konsens darüber, was von dem Expertengremium der Kultusministerkonferenz für die Hochschulen als vertretbar und zur gleichmäßigen Kapazitätsausnutzung als erforderlich angesehen wird, gekennzeichnet hat (BVerfGE 54, 173 [198]; in gleicher Richtung zuvor BVerwGE 60, 25 [50, 51]).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 99.81
    Den Gesichtspunkt der Geringfügigkeit wird man angesichts der in der Hochschulausbildung herrschenden Mangelsituation "am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren" (BVerfGE 33, 303 [333]; 43, 291 [314]) in aller Regel nur gelten lassen können, wenn ein bestimmter an sich kapazitätserheblicher Umstand im Ergebnis auf die konkrete Zulassungszahl ohne Einfluß ist.
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Ist das aber der Fall, dann ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Oberverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (DVBl. 1983, S. 842) eine Erhöhung der Lehrdeputate der habilitierten Assistenten auf 6 SWS und damit eine Durchbrechung des Stellenprinzips der Kapazitätsverordnung nicht für geboten erachtet.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Hierauf weist die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Regellehrverpflichtung habilitierter Wissenschaftlicher Assistenten (Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 99/81 - u.a., DVBl. 1983, 842 ff., Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 9, DÖV 1983, 865 ff.) zutreffend hin.".
  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2006 - 3 FM 2887/05

    Anspruch auf Hochschulzulassung im Rahmen der Kapazität und Rechtmäßigkeit der

    Schließlich hat auch ein habilitierter wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht eine dem Lehrangebot eines Dozenten angeglichene Lehrverpflichtung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.1982 - DVBl. 1983, 842 (843)).

    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.12.1982 a. a. O.) und des Hess. VGH (Beschluss vom 10.08.1992 - Fa 11G 117/91 T - Juris-Rechtsprechung) diejenigen Studierenden abzuziehen, die wegen eines Studiums der Humanmedizin den Dienstleistungsexport, den die Lehreinheit Vorklinik für die Lehreinheit Zahnmedizin erbringt, nicht in Anspruch nehmen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.12.1982 - DVBl. 1983, 842 (844); vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.1999 - 8 NC 2746/98) entspricht es der Tendenz der Vorschrift, tatsächliche Änderungen in der Datenbasis der Berechnung auch noch nach dem im Ermessen der Behörde liegenden Stichtag berücksichtigungsfähig zu machen, soweit sie sich wesentlich auswirken, wobei es nicht darauf ankommt, ob das bisherige Berechnungsergebnis zu Gunsten oder zu Lasten der Hochschule korrigiert werden muss.

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