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   BVerwG, 15.10.1984 - 7 CB 70.84   

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https://dejure.org/1984,5418
BVerwG, 15.10.1984 - 7 CB 70.84 (https://dejure.org/1984,5418)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1984 - 7 CB 70.84 (https://dejure.org/1984,5418)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1984 - 7 CB 70.84 (https://dejure.org/1984,5418)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1984 - 7 CB 70.84
    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 14. Juni 1963 (BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62]) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), genügt sie nicht den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, denn sie legt nicht dar, worin die Abweichung bestehen soll.
  • VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.758

    Prüfungsanfechtung; begrenzte Kontrollmöglichkeit des Gerichts;

    Art. 20 Abs. 3 GG verlangt in diesem Fall auch nicht, dass eine Wiederholungsprüfung nach denselben Prüfungsvorschriften zu absolvieren ist, wie die Erstprüfung (vgl. hierzu BVerwG vom 15.10.1984, 7 CB 70/84 - zit. nach juris; zuletzt ebenso VG Regensburg vom 8.10.2008, RN 1 K 08.226).
  • VG München, 20.01.2009 - M 4 K 07.3021

    Erste Juristische Staatsprüfung 2007/1

    20 Abs. 3 GG erfordert auch nicht, dass eine Wiederholungsprüfung nach denselben Prüfungsvorschriften zu absolvieren ist wie die Erstprüfung (vgl. BVerwG v. 15.10.1984, Az. 7 CB 70/84, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 205; zuletzt BayVGH v. 23.12.2008, Az. 7 ZB 08.2545).
  • VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834

    Prüfungsanfechtung; begrenzte Kontrollmöglichkeit des Gerichts;

    Art. 20 Abs. 3 GG verlangt in diesem Fall auch nicht, dass eine Wiederholungsprüfung nach denselben Prüfungsvorschriften zu absolvieren ist, wie die Erstprüfung (vgl. hierzu BVerwG vom 15.10.1984, 7 CB 70/84 - zit. nach juris; zuletzt ebenso VG Regensburg vom 8.10.2008, RN 1 K 08.226).
  • VG Regensburg, 08.10.2008 - RN 1 K 08.226

    Verschärfung der Anforderungen bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung in

    Dass eine Wiederholungsprüfung nach denselben Prüfungsvorschriften zu absolvieren ist wie die Erstprüfung, ist nicht erforderlich (so BVerwG, Beschl. v. 15.10.1984, Az. 7 CB 70/84 ).
  • BVerwG, 14.06.1988 - 7 B 222.87

    Entlassung eines Studenten aus dem Studium wegen Nichtbestehens einer Vorprüfung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine wesentliche Änderung der Prüfungsbedirigungen während des Prüfungsverfahrens unzulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1984 - BVerwG 7 CB 70.84 - ).
  • VG Aachen, 01.03.2010 - 5 K 845/09

    Anspruch auf Zulasssung zu einem weiteren Prüfungsversuch i.R.d. medizinischen

    Denn ein Anspruch auf Durchführung von Wiederholungsprüfungen nach den gleichen Vorschriften wie die Ausgangsprüfung besteht - wie dargelegt - nicht, auch ist eine Verschärfung der Prüfungsbedingungen zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung möglich, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1984 - 7 CB 70.84 -, juris; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Auflage, Rdnr. 43.
  • VG Aachen, 01.03.2010 - 5 K 846/09

    Anspruch auf Zulassung zu einem weiteren Prüfungsversuch des schriftlichen und

    Denn ein Anspruch auf Durchführung von Wiederholungsprüfungen nach den gleichen Vorschriften wie die Ausgangsprüfung besteht - wie dargelegt - nicht, auch ist eine Verschärfung der Prüfungsbedingungen zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung möglich, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1984 - 7 CB 70.84 -, juris; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Auflage, Rdnr. 43.
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