Rechtsprechung
BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegung einer vergebenen Note als Anwendung einer alten Studienordnung mit dortiger Notenvergabe - Annahme der Befangenheit eines Prüfers auf Grund abträglicher und beleidigender Äußerungen durch Randbemerkungen oder gegenüber Dritten - Verletzung des Anspruchs auf ein ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.05.1980 - 15 K 2522/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1981 - 18 A 1686/80
- BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66
Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Nichtbestehen der zweiten juristischen …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81
Daß über die Frage der Voreingenommenheit eines Prüfers unter objektiver Würdigung der tatsächlichen Umstände zu entscheiden ist (BVerwGE 29, 70 [71]), daß die bloße Besorgnis der Befangenheit nicht ausreicht (…Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - BVerwG 7 C 38.78 - in Buchholz a.a.O. Nr. 94) und daß sich die Entscheidung nach inhaltlichen Kriterien bemißt, die prinzipiell denen der Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens über die Ablehnung von Richtern vergleichbar sind (…Senatsbeschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - in Buchholz a.a.O. Nr. 72), ist durch die Rechtsprechung bereits geklärt. - BVerwG, 20.06.1978 - 7 C 38.78
Gerichtliches Verfahren - Befangenheit eines Prüfers - Prüfling - Besorgnis der …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81
Daß über die Frage der Voreingenommenheit eines Prüfers unter objektiver Würdigung der tatsächlichen Umstände zu entscheiden ist (BVerwGE 29, 70 [71]), daß die bloße Besorgnis der Befangenheit nicht ausreicht (Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - BVerwG 7 C 38.78 - in Buchholz a.a.O. Nr. 94) und daß sich die Entscheidung nach inhaltlichen Kriterien bemißt, die prinzipiell denen der Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens über die Ablehnung von Richtern vergleichbar sind (…Senatsbeschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - in Buchholz a.a.O. Nr. 72), ist durch die Rechtsprechung bereits geklärt. - BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76
Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81
Daß über die Frage der Voreingenommenheit eines Prüfers unter objektiver Würdigung der tatsächlichen Umstände zu entscheiden ist (BVerwGE 29, 70 [71]), daß die bloße Besorgnis der Befangenheit nicht ausreicht (…Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - BVerwG 7 C 38.78 - in Buchholz a.a.O. Nr. 94) und daß sich die Entscheidung nach inhaltlichen Kriterien bemißt, die prinzipiell denen der Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens über die Ablehnung von Richtern vergleichbar sind (Senatsbeschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - in Buchholz a.a.O. Nr. 72), ist durch die Rechtsprechung bereits geklärt.
- BVerwG, 29.02.1980 - 7 B 12.80
Voraussetzungen für die Befangenheit eines Prüfers in der ersten juristischen …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81
Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 - in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126 ausgeführt hat, versteht es sich von selbst, daß Umstände, die die Befangenheit eines Prüfers begründen, zu einem Verfahrensmangel unabhängig vom jeweiligen Stadium der Prüfung führen. - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81
Es bestehen deshalb keine Bedenken, diese Bestimmung - ebenso wie im Zivilprozeß (vgl. BGHZ 53, 245 [259]) - auch im Verwaltungsstreitverfahren sinngemäß anzuwenden (vgl. die im Berufungsurteil angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, ferner das Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 53.76 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 112). - BVerwG, 09.02.1962 - III CB 4.62
Bestimmung der Anforderungen an eine Darlegung eines Verfahrensmangels
Auszug aus BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81
Wird - wie hier - die Nichtvernehmung von Zeugen gerügt, so ist zur Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) erforderlich, daß die Zeugen unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnet werden (vgl. BVerwGE 5, 12; ferner Beschluß vom 9. Februar 1962 - BVerwG 3 CB 4.62 - NJW 1962, 832). - BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81
Wird - wie hier - die Nichtvernehmung von Zeugen gerügt, so ist zur Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) erforderlich, daß die Zeugen unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnet werden (vgl. BVerwGE 5, 12; ferner Beschluß vom 9. Februar 1962 - BVerwG 3 CB 4.62 - NJW 1962, 832). - BVerwG, 13.12.1977 - 3 C 53.76
Feststellung von Vertreibungsschäden - Verpflichtung zur Aufklärung des …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81
Es bestehen deshalb keine Bedenken, diese Bestimmung - ebenso wie im Zivilprozeß (vgl. BGHZ 53, 245 [259]) - auch im Verwaltungsstreitverfahren sinngemäß anzuwenden (vgl. die im Berufungsurteil angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, ferner das Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 53.76 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 112).
- VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv …
Die Rechtsprechung behilft sich insoweit mit einer Heranziehung allgemeiner Grundsätze und Regeln, wie sie in § 244 Abs. 3 StPO ihren Ausdruck gefunden haben (vgl. BVerwG, VerwRspr. 24, 413; BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1983 - 7 CB 96.81 - nach JURIS; BVerwG, Buchholz 310 § 86 I Nr. 112;… vgl. auch Höfling/Rixen, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], Verwaltungsgerichtsordnung, Großkommentar, 2. Aufl. 2006, Rn. 95 zu § 86;… Störmer, in: Fehling/Kastner/Wahrendorf [Hrsg.], Verwaltungsrecht, VwVfG und VwGO, Handkommentar, 2006, Rn. 75 zu § 86 VwGO;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, Rn. 29 zu § 86 VwGO). - BVerwG, 12.04.2012 - 3 B 68.11
Rückforderung von wegen Wegnahmeschäden an Betriebsvermögen (Tierarztpraxis) und …
Ob der Beweisantrag im Sinne eines Ausforschungsbeweises ins Blaue hinein gestellt worden ist, bedarf daher ebenso wenig der Entscheidung wie die Frage, ob im Verwaltungsprozess ein Beweisantrag in entsprechender Anwendung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt werden darf (vgl. dazu Beschluss vom 7. Februar 1983 - BVerwG 7 CB 96.81 - juris Rn. 6) und ob dies hier verfahrensfehlerfrei geschehen ist.