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   VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902   

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VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902 (https://dejure.org/2002,8544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.11.2002 - 7 CE 02.1902 (https://dejure.org/2002,8544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. November 2002 - 7 CE 02.1902 (https://dejure.org/2002,8544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrierende Bewerber um einen ausgeschriebenen Lehrstuhl für politische Wissenschaften; Berufung eines Professors; Vorschlagsliste der Universität; Sondervotum; Bindung an die Ausschreibung; Altersgrenze; Fachliches Anforderungsprofil; Ermessensfehler bei der Auswahl ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BayHSchG Art. 56; ; BayHSchG Art. 57; ; BayHSchLG Art. 12 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1682
  • NVwZ 2003, 1003 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 06.02.1998 - 7 CE 97.3209

    Berufung als Professor

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Um Verhältnis und rechtliche Wirkungen dieser beiden universitären Vorschläge sachgerecht bewerten zu können, ist festzustellen, dass der Berufungsvorschlag der zuständigen Hochschulgremien Ergebnis eines in Art. 56 BayHSchG detailliert ausgeformten Verfahrens ist, das sich seinerseits als Ausfluss des verfassungsrechtlich geschützten Mitwirkungsrechts der Universität darstellt (vgl. BVerwG v. 9.5.1985 a.a.O. S. 1236), und das in fachwissenschaftlicher Hinsicht besonderes Gewicht im Sinne einer Vermutung fachlicher Richtigkeit hat (vgl. BayVGH v. 6.2.1998 7 CE 97.3209).

    Hieran ist die Hochschule ebenso wie der Staatsminister nach erfolgter Ausschreibung gebunden (vgl. BayVGH v. 6.2.1998 7 CE 97.3209; Krüger/Leuze a.a.O. RdNr. 15; Epping, WissR 1995, 211/221; vgl. a. OVG Lüneburg v. 14.11.1997 OVGE 47, 381/382).

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Tatbestand zugrundegelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 68, 109/110).
  • VGH Hessen, 07.01.1993 - 1 TG 1777/92

    Begründungspflicht des Ministeriums bei von der Berufungsliste abweichender

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Diese Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten (vgl. BVerwG v. 9.5.1985 DVBl 1985, 1233; VGH Kassel v. 7.1.1993 NVwZ-RR 1993, 361; Detmer WissR 1995, 1 ff.).
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    So können im Einzelfall etwa unter Umständen personalwirtschaftliche bzw. personalpolitische Überlegungen (vgl. OVG Koblenz a.a.O. S. 285; BVerwGE 52, 313) oder wissenschaftspolitische Gesichtspunkte (Verhinderung von Querberufungen - vgl. BVerwG v. 30.6.1988, Buchholz 421.20 Nr. 38) ausnahmsweise Abweichungen vom Berufungsvorschlag der Hochschule rechtfertigen.
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Allerdings kommt dem Berufungsvorschlag der zuständigen Gremien insbesondere bezüglich der fachlichen Qualifikation besonderes Gewicht zu; er entfaltet damit gegenüber den staatlichen Entscheidungsträgern in verschiedener Hinsicht Bindungswirkungen (vgl. BayVGH v. 27.5.1998 a.a.O. S. 120; OVG Koblenz v. 13.2.2002 WissR 2002, 283/285; Reich, Hochschulrahmengesetz, 6. Aufl. 1999, § 45 RdNr. 3 m.w.N.; vgl. a. Detmer, WissR 1997, 193 ff.; Epping, WissR 1992, 166 ff.), auch wenn das fachliche Votum der Berufungskommission keine absolute Bindungswirkung entfaltet (vgl. auch BVerwGE 106, 187/190).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 2 M 4846/97

    Besetzung einer Professorenstelle; Berufungsvorschlag; Voraussetzungen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Hieran ist die Hochschule ebenso wie der Staatsminister nach erfolgter Ausschreibung gebunden (vgl. BayVGH v. 6.2.1998 7 CE 97.3209; Krüger/Leuze a.a.O. RdNr. 15; Epping, WissR 1995, 211/221; vgl. a. OVG Lüneburg v. 14.11.1997 OVGE 47, 381/382).
  • VGH Bayern, 27.05.1998 - 7 ZE 98.714
    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Erweist sich die vom Staatsminister gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG getroffene Entscheidung, einen Bewerber als Professor zu berufen und damit konkludent die anderen Bewerbungen abzulehnen, als ermessensfehlerhaft, so kann einem nicht berücksichtigten Bewerber ein Anspruch darauf zustehen, dass die Professorenstelle jedenfalls zunächst nicht besetzt wird (zum Ganzen s. BayVGH v. 27.5.1998 NVwZ-RR 1999, 119).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Was die Ausschreibungskriterien angeht, ist die Berufung eines Professors mit der beamtenrechtlichen Übertragung eines Beförderungsdienstpostens vergleichbar; dort bleibt das anlässlich einer Stellenausschreibung festgelegte "Anforderungsprofil" eines Beförderungsdienstpostens für den Dienstherrn bei der Auswahl der Bewerber verbindlich; ob der Dienstherr diese Auswahlkriterien beachtet hat, unterliegt in vollem Umfange gerichtlicher Kontrolle (BVerwGE 115, 58/61).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Zwar dienen Vorschriften über die Auswahl von Bewerbern um ein öffentliches Amt vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst, berücksichtigen daneben aber auch das berechtigte Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und begründen somit einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung der gesetzlichen Vorschriften (vgl. BVerwGE 86, 169/172).
  • VGH Bayern, 08.05.2000 - 7 ZE 00.1029
    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Auch nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich dabei um ein zulässiges und sachgerechtes Ausschreibungs- und Auswahlkriterium (vgl. BayVGH v. 8.5.2000 7 ZE 00.1029).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2007 - 4 S 16.06

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

    Das Prinzip der Bestenauslese und die hierzu am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG entwickelten Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/06 - juris Rn. 17; VGH München, Beschluss vom 4. November 2002 - 7 CE 02.1902 - juris Rn. 27 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 4 S 838/05 - juris Rn. 3).
  • VG München, 13.11.2017 - M 5 E 17.4125

    Rechtmäßige Nichtberücksichtigung der Bewerbung der Antragstellerin

    Das gilt auch für den Umstand, dass das Präsidium von der Vorschlagsliste der Berufungskommission abgewichen ist (vgl. SächsOVG, B.v. 6.6.2017 - 2 B 64/17 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 4.11.2002 - 7 CE 02.1902 - juris Rn. 30).
  • OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Außenrechtsstreits; Neubesetzung einer

    Dieser Berufungsvorschlag ist dem für Hochschulen zuständigen Senatsmitglied zur Entscheidung über die Berufung vorzulegen (§ 101 Abs. 1 und 3 BerlHG) und entfaltet in gewissem Umfang Bindungswirkungen gegenüber staatlichen Entscheidungsträgern (§ 101 Abs. 4 bis 7 BerlHG; vgl. BayVGH, NJW 2003, 1682, 1683).
  • VG Köln, 21.01.2008 - 6 L 1709/07
    a.A.: die vom Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des Bayerischen VGH sowie des VG München, nämlich BayVGH, Beschluss vom 06.02.1998 - 7 CE 97.3209 - sowie Beschluss vom 04.11.2002 - 7 CE 02.1902 - betreffend die Ausgangsentscheidung des VG München, Beschluss vom 08.07.2002 - M 3 E 02.1027 - in diesem Sinne wohl auch Bay VGH, Urteil vom 23.11.1994 - 7 B 93.1868 - DVBl. 1995, 436, wonach die negative Entscheidung des Senats dem Habilitierten durch den Leiter der Hochschule unter Darlegung der für die Kollegialorgane maßgeblichen Gründe mitzuteilen sei; im gleichen Sinne wohl OVG Schleswig, Beschlüsse vom 18.12.1995 - 3 M 91/95 - NVwZ-RR 1996, 266 sowie vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 - NVwZ-RR 1996, 660; ebenso in diesem Sinne Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 44 a Rdnr. 9 unter Bezugnahme (Fn. 38) auf den BayVGH, Beschluss vom 16.12.1998; ferner Detmer, WissR 1995, 1, 21 unter Hinweis auf eine Zweiteilung des hochschulrechtlichen Besetzungsverfahrens.
  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 7 C 08.362

    Streitwertbeschwerde; Streitwert bei der Vergabe von Professorenstellen; halber

    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats betreffend Bewerbungsverfahren um Professorenstellen (zuletzt Beschluss vom 12.5.2004 Az. 7 CE 04.423; Beschluss vom 4.11.2002 Az. 7 CE 02.1902).
  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 7 C 06.198

    Streitwertbeschwerde ; Hochschulberufung ; Streitwert

    Denn das vom Antragsteller verfolgte Begehren ist - bei sachgerechter Antragstellung - nicht auf die Verleihung eines anderen Amtes gerichtet (s. Beschluss des Senats vom 4.11.2002 Az. 7 CE 02.1902; für klassische beamtenrechtliche Streitigkeiten Beschluss des BayVGH vom 21.7.1999 Az. 3 C 98.3288 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 8.12.1998 Az. 3 C 97.3766).
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