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   VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152, 7 CE 06.10156, 7 CE 06.10159, 7 CE 06.10153, 7 CE 06.10154   

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https://dejure.org/2006,3412
VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152, 7 CE 06.10156, 7 CE 06.10159, 7 CE 06.10153, 7 CE 06.10154 (https://dejure.org/2006,3412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2006 - 7 CE 06.10152, 7 CE 06.10156, 7 CE 06.10159, 7 CE 06.10153, 7 CE 06.10154 (https://dejure.org/2006,3412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 7 CE 06.10152, 7 CE 06.10156, 7 CE 06.10159, 7 CE 06.10153, 7 CE 06.10154 (https://dejure.org/2006,3412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einrechnung von im Rahmen der so genannten Titellehre erbrachten Lehrleistungen von Privatdozenten in das Lehrangebot der Hochschule; Pflicht zur Ausrichtung der Unterrichtstätigkeit an den Erfordernissen des ...

  • Judicialis

    KapVO § 8; ; KapVO § 10; ; KapVO § 14 Abs. 3 Nr. 3; ; KapVO § 16; ; BayHSchPG Art. 2 Abs. 2; ; BayHSchPG Art. 5; ; BayHSchPG Art. 26 Abs. 2; ; BayHSchPG Art. 28 Abs. 1 Satz 2; ; BayHSchPG Art. 31 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1989 - NC 9 S 158/88

    Kapazitätsberechnung: Zulassungsbegrenzung - Schwundquote

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung zu den jeweils wortgleichen Regelungen des § 10 KapVO wird die Frage unterschiedlich beantwortet (für die Anrechenbarkeit OVG Berlin und VGH Kassel, Nachweise bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, 2003, Fn. 425 zu RdNr. 174; dagegen OVG RhPf vom 6.4. 2006 Az. 6 D1051/06, OVG NW vom 17.8. 2004 Az. 13 C 815/04; differenzierend VGH BW vom 12.1. 1989 Az. NC 9 S 158/88).

    Entgegen der insoweit differenzierenden Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (VGH BW vom 12.1. 1989 Az. NC 9 S 158/88) darf die Titellehre bei der Berechnung des Lehrangebots auch dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn die sich daraus ergebenden Deputatsgewinne hinter den Deputatsverlusten zurückbleiben, die während derselben Vorlesungszeit durch unter- oder nichtbesetzte Planstellen entstanden sind.

    Es besteht demzufolge auch kein Verbot, in die Berechnung der (Gesamt-) Schwundquote einzelne über 1, 000 liegende Übergangsquoten einfließen zu lassen, selbst wenn dadurch die kapazitätserhöhende Wirkung anderer Übergangsquoten abgemildert oder gar vollständig aufgehoben wird (BayVGH vom 8.5. 1996, a.a.O.; VGH BW vom 12.1. 1989 Az. NC 9 S 158/88).

  • VGH Bayern, 25.07.2005 - 7 CE 05.10069
    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Dass als normative Grundlage für die Notwendigkeit des Dienstleistungsexports in den nicht zugeordneten Studiengängen auch die dortige Prüfungsordnung genügen kann, sofern sie die Teilnahme an medizinischen Lehrveranstaltungen zwingend voraussetzt, hat der Senat in früheren Entscheidungen ebenso bestätigt wie den Grundsatz, dass insoweit die Anrechnungsfaktoren und Gruppengrößen auch aus Sicht des Kapazitätserschöpfungsgebots nicht zwingend gesetzlich festgelegt werden müssen (BayVGH vom 25.7. 2005 Az. 7 CE 05.10069).

    Dass beim Export für die Studiengänge Biologie Diplom und Biochemie Diplom die Seminare zur Biochemie jeweils mit einer Gruppengröße von g = 20 und nicht mit g = 30 angesetzt wurden, ist rechtlich nicht zu beanstanden, da es sich insoweit um Pflichtveranstaltungen zur Vermittlung von Grundlagenwissen handelt, auf dem das weitere Studium aufbaut und bei dem etwaige Verständnislücken den Fortgang des Studiums insgesamt gefährden würden (vgl. bereits BayVGH vom 25.7. 2005 Az. 7 CE 05.10069).

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Die vom verfassungsrechtlichen Kapazitätserschöpfungsgebot und sonstigem Bundesrecht nicht bereits vorentschiedene (vgl. BVerwG vom 23.7. 1987 NVwZ 1989, 360/364 f.), sondern vom jeweiligen Landesverordnungsgeber zu regelnde Frage, ob die im Bereich der Pflichtveranstaltungen erbrachte Titellehre bei der Ermittlung des Lehrangebots grundsätzlich kapazitätserhöhend berücksichtigt werden muss, wurde in diesen früheren Entscheidungen nicht abschließend behandelt.

    Der allgemeine Gedanke, dass die von Privatdozenten, Honorar- und außerplanmäßigen Professoren erbrachten Lehrleistungen aufgrund der freiwilligen Erbringung keine "plan- und berechenbare Größe" darstellen (so OVG RhPf, a.a.O.) und dass ein auf die Ausschöpfung der Ausbildungsressourcen zielender Normgeber weitere "gute Gründe" haben kann, die Titellehre im Pflichtlehrbereich anders zu behandeln als die von Lehrbeauftragten erbrachte Lehre (OVG RhPf, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG vom 23.7. 1987 NVwZ 1989, 360/364 f.), vermag an dem hier gefundenen Ergebnis nichts zu ändern.

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Dass bei der Ermittlung des Lehrangebots die Drittmittelbediensteten nicht berücksichtigt worden sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl des Senats (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 7 CE 04.11143) als auch der Mehrheit der übrigen Verwaltungsgerichte (OVG NW vom 12.3. 2004 Az. 13 C 79/04; VG Sigmaringen vom 17.3. 2005 Az. NC 6 K 396/04 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85

    Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Derartige "Semesterplätze" zu vergabefähigen Studienplätzen zusammenzurechnen, ist kapazitätsrechtlich nicht geboten (s. BVerwG vom 23.7. 1987 NVwZ-RR 1989, 186; BayVGH vom 20.4. 2006 7 CE 06.10070 m.w.N.), da es nach der Systematik der Kapazitätsberechnung grundsätzlich nicht darauf ankommt, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Studenten von dem Lehrangebot in den einzelnen Semestern tatsächlich Gebrauch machen (vgl. BayVGH vom 15.7. 2003 Az. 7 CE 03.10036).
  • VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05

    Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Bevor an eine schematische Herabsetzung einer einzelnen Übergangsquote auf den "Auffangwert" von 1, 000 gedacht wird oder sogar an eine vollständige "Eliminierung" des betreffenden Semesters aus der Schwundberechnung (so VG Sigmaringen vom 29.11.2005 Az. NC 6 K 361/05, kritisch hierzu VGH BW vom 31.3. 2006 Az. NC 9 S 3/06), ist vorrangig zu prüfen, ob hinsichtlich einzelner Bestandszahlen in dem betroffenen Semester korrigierte Werte eingesetzt werden können, mit denen sich eine realitätsnähere Übergangsquote errechnen lässt.
  • VGH Bayern, 20.04.2006 - 7 CE 06.10070
    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Derartige "Semesterplätze" zu vergabefähigen Studienplätzen zusammenzurechnen, ist kapazitätsrechtlich nicht geboten (s. BVerwG vom 23.7. 1987 NVwZ-RR 1989, 186; BayVGH vom 20.4. 2006 7 CE 06.10070 m.w.N.), da es nach der Systematik der Kapazitätsberechnung grundsätzlich nicht darauf ankommt, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Studenten von dem Lehrangebot in den einzelnen Semestern tatsächlich Gebrauch machen (vgl. BayVGH vom 15.7. 2003 Az. 7 CE 03.10036).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - NC 9 S 3/06

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum WS 2005/2006 - Kapazitätsermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Bevor an eine schematische Herabsetzung einer einzelnen Übergangsquote auf den "Auffangwert" von 1, 000 gedacht wird oder sogar an eine vollständige "Eliminierung" des betreffenden Semesters aus der Schwundberechnung (so VG Sigmaringen vom 29.11.2005 Az. NC 6 K 361/05, kritisch hierzu VGH BW vom 31.3. 2006 Az. NC 9 S 3/06), ist vorrangig zu prüfen, ob hinsichtlich einzelner Bestandszahlen in dem betroffenen Semester korrigierte Werte eingesetzt werden können, mit denen sich eine realitätsnähere Übergangsquote errechnen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1995 - NC 9 S 19/95

    Zulassung zum Studium: Losverfahren - Überbuchung der festgesetzten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    § 16 KapVO schließt die prinzipielle Möglichkeit nicht aus, dass während eines Studiengangs die Gesamtzahl der Zugänge die der Abgänge übersteigt; er verbietet lediglich, eine über 1, 000 liegende ("positive") Schwundquote im Ergebnis kapazitätsmindernd zu berücksichtigen (BayVGH vom 8.5. 1996 Az. 7 CE 96.10003 unter Hinweis auf VGH BW vom 2.10.1995 Az. NC 9 S 19/95; BayVGH vom 31.1. 1997 Az. 7 CE 96.10036).
  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 7 CE 03.10036
    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Derartige "Semesterplätze" zu vergabefähigen Studienplätzen zusammenzurechnen, ist kapazitätsrechtlich nicht geboten (s. BVerwG vom 23.7. 1987 NVwZ-RR 1989, 186; BayVGH vom 20.4. 2006 7 CE 06.10070 m.w.N.), da es nach der Systematik der Kapazitätsberechnung grundsätzlich nicht darauf ankommt, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Studenten von dem Lehrangebot in den einzelnen Semestern tatsächlich Gebrauch machen (vgl. BayVGH vom 15.7. 2003 Az. 7 CE 03.10036).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1987 - NC 9 S 216/87

    Schwundberechnung

  • VGH Bayern, 25.02.2003 - 7 CE 02.10090
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 13 C 79/04

    Anspruch auf Studienzulassung bei Überbuchung; Einhaltung und Überschreiten der

  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 7 CE 04.11143

    Zahnmedizin Universität **********, Sommersemester 2004, rechtliches Gehör,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2004 - 13 C 815/04

    Ausgestaltung der Berechnung der Jahresausbildungskapazität bzw. der verfügbaren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 6 D 10132/05

    Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2003 - 13 C 11/03

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.2006 - 6 D 10151/06

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin; Kapazitätserschöpfung und -ermittlung

  • VGH Bayern, 17.11.1998 - 7 CE 98.10022
  • VGH Bayern, 11.04.2003 - 7 CE 02.10107
  • VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 CE 02.10070
  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    hierzu VGH München, Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 - zitiert nach Juris Rdnr. 34, der den hierfür erforderlichen Verwaltungsaufwand als unzumutbar bezeichnet.

    In derartigen Fällen wird offenbar eine größere Bereitschaft zur Aufgabe des Studiums oder zum Ortswechsel beobachtet als bei der Zulassung im Rahmen der Kapazität, namentlich auf Vollstudienplätze vgl. Z./Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, 2003, Rdnr. 265 m.w.N; VGH München, Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 u.a. - zitiert nach Juris, Rdnr. 35.

    Nach der Rechtsprechung des VGH München Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 - zitiert nach Juris, Rdnr. 31 ff. müssen die für zurückliegende Eingangssemester empirisch ermittelten Bestandszahlen nicht nachträglich um die Anzahl derjenigen Bewerber erhöht werden, die für die betreffenden Semester noch nach den jeweiligen Erhebungsstichtagen aufgrund gerichtlicher Anordnung vorläufig oder endgültig zum Studium zugelassen werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete

    in der Abfolge unterscheidet, ist für die typisierende Betrachtungsweise der Kapazitätsverordnung ohne Belang (vgl. Senatsbeschluss vom 24.09.2008 - NC 9 S 2079/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 CE 06.10152 u.a. -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2009 - 13 C 362/09

    Kapazitätsrechtliche Berücksichtigung der ohne Vergütung im Lehrangebot

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller, die sich insbesondere auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Juli 2006 ( 7 CE 06.10152 u. a. -, juris) berufen, sind Lehrleistungen von Privatdozenten, Honorardozenten und außerplanmäßigen Professoren als sog. Titellehre bei der Kapazitätsermittlung aber nicht zu berücksichtigen.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11. März 2005 - 6 D 10132/05 -, juris; a. A. Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 7 CE 06.10152 u. a. -, a. a. O.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 13 C 87/09 u. a., a. a. O.; vgl. auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2006 - 7 CE 06.10152 u. a. -, a. a. O., und vom 3. Juli 2009 - 7 CE 09.10046 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 10 B 1911/08.GM.S8 , juris.

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