Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.05.2006 - 7 CE 06.10202, 7 CE 06.10194, 7 CE 06.10195, 7 CE 06.10196, 7 CE 06.10197 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2006, 1608 (Ls.)
Wird zitiert von ... (48)
- VG München, 12.08.2008 - M 3 E 08.1816
Zulassung zum Studium der Tiermedizin; 4. Fachsemester; hilfsweise niedrigeres …
Die Berechnung nach den Grundsätzen der Korrektur atypischer Entwicklungen im Rahmen der Schwundberechnung, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a.) entwickelt hat, beanspruchen nur Geltung für eine Schwundberechnung mit einer Datenbasis von 5-Stichprobensemester.Selbst wenn infolge solcher Gerichtsentscheidungen tatsächlich noch Einschreibungen für das jeweilige Eingangssemester erfolgt sein sollten, zwingt dies - wie der BayVGH im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 12 f.) grundsätzlich ausführt - entgegen einer insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung (Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173/1179 m. Fn. 104) keineswegs dazu, die an einem früheren Stichtag erhobene Bestandszahl des betreffenden Semesters im Nachhinein nach oben zu berichtigen (vgl. auch VGH BW vom 22.12.1987 Az. NC 9 S 216/87).
Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 13 f.) zur Einbeziehung der gerichtlich zugelassenen Bewerber in die Schwundberechnung ausführt, soll die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors zu empirisch gesicherten Aussagen über einen in Zukunft bei regulärem Verlauf zu erwartenden Rückgang der Bestandszahlen führen.
Daher können sich selbst bei nachträglicher Zulassung einer größeren Zahl außerkapazitärer Bewerber keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Schwundausgleichsfaktor ergeben (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 14).
- VG München, 12.08.2008 - M 3 E 08.1223
Zulassung zum Studium der Tiermedizin; 5. Fachsemester; im Sommersemester 2008 an …
Die Berechnung nach den Grundsätzen der Korrektur atypischer Entwicklungen im Rahmen der Schwundberechnung, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a.) entwickelt hat, beanspruchen nur Geltung für eine Schwundberechnung mit einer Datenbasis von 5-Stichprobensemester.Selbst wenn infolge solcher Gerichtsentscheidungen tatsächlich noch Einschreibungen für das jeweilige Eingangssemester erfolgt sein sollten, zwingt dies - wie der BayVGH im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 12 f.) grundsätzlich ausführt - entgegen einer insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung (Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173/1179 m. Fn. 104) keineswegs dazu, die an einem früheren Stichtag erhobene Bestandszahl des betreffenden Semesters im Nachhinein nach oben zu berichtigen (vgl. auch VGH BW vom 22.12.1987 Az. NC 9 S 216/87).
Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 13 f.) zur Einbeziehung der gerichtlich zugelassenen Bewerber in die Schwundberechnung ausführt, soll die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors zu empirisch gesicherten Aussagen über einen in Zukunft bei regulärem Verlauf zu erwartenden Rückgang der Bestandszahlen führen.
Daher können sich selbst bei nachträglicher Zulassung einer größeren Zahl außerkapazitärer Bewerber keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Schwundausgleichsfaktor ergeben (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 14).
- VG München, 11.08.2008 - M 3 E 08.1911
Prozesskostenhilfe; Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; 4. Fachsemester; im …
Selbst wenn infolge solcher Gerichtsentscheidungen tatsächlich noch Einschreibungen für das jeweilige Eingangssemester erfolgt sein sollten, zwingt dies - wie der BayVGH im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 12 f.) zum Studiengang Tiermedizin grundsätzlich ausführt - entgegen einer insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung (Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173/1179 m. Fn. 104) keineswegs dazu, die an einem früheren Stichtag erhobene Bestandszahl des betreffenden Semesters im Nachhinein nach oben zu berichtigen (vgl. auch VGH BW vom 22.12.1987 Az. NC 9 S 216/87).Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 13 f.) zur Einbeziehung der gerichtlich zugelassenen Bewerber in die Schwundberechnung ausführt, soll die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors zu empirisch gesicherten Aussagen über einen in Zukunft bei regulärem Verlauf zu erwartenden Rückgang der Bestandszahlen führen.
Daher können sich selbst bei nachträglicher Zulassung einer größeren Zahl außerkapazitärer Bewerber keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Schwundausgleichsfaktor ergeben (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 14).
Angesichts solcher Besonderheiten besteht kein rechtlich zwingender Grund, eine Belegung der Studienplätze schon zum Stichtag des ersten Fachsemesters statistisch zu fingieren und damit die ohnehin feststellbaren atypischen Einflüsse auf die Schwundberechnung noch zu verstärken (ebenso BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 15 für den Studiengang Tiermedizin).
- VG München, 14.07.2008 - M 3 E 08.1379
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; 3. Fachsemester;; im Sommersemester 2008 …
Selbst wenn infolge solcher Gerichtsentscheidungen tatsächlich noch Einschreibungen für das jeweilige Eingangssemester erfolgt sein sollten, zwingt dies - wie der BayVGH im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 12 f.) zum Studiengang Tiermedizin grundsätzlich ausführt - entgegen einer insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung (Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173/1179 m. Fn. 104) keineswegs dazu, die an einem früheren Stichtag erhobene Bestandszahl des betreffenden Semesters im Nachhinein nach oben zu berichtigen (vgl. auch VGH BW vom 22.12.1987 Az. NC 9 S 216/87).Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 13 f.) zur Einbeziehung der gerichtlich zugelassenen Bewerber in die Schwundberechnung ausführt, soll die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors zu empirisch gesicherten Aussagen über einen in Zukunft bei regulärem Verlauf zu erwartenden Rückgang der Bestandszahlen führen.
Daher können sich selbst bei nachträglicher Zulassung einer größeren Zahl außerkapazitärer Bewerber keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Schwundausgleichsfaktor ergeben (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 14).
Angesichts solcher Besonderheiten besteht kein rechtlich zwingender Grund, eine Belegung der Studienplätze schon zum Stichtag des ersten Fachsemesters statistisch zu fingieren und damit die ohnehin feststellbaren atypischen Einflüsse auf die Schwundberechnung noch zu verstärken (ebenso BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 15 für den Studiengang Tiermedizin).
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10352
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
Führt jedoch die nachträgliche Studienplatzvergabe infolge von Gerichtsentscheidungen oder (gerichtlichen bzw. außergerichtlichen) Vergleichen dazu, dass nach dem 1. Fachsemester die Zahl der eingeschriebenen Studenten in ungewöhnlicher Weise ansteigt oder - entgegen einer sonst feststellbaren Tendenz - nicht absinkt, so handelt es sich um einen atypischen Verlauf, der der Schwundberechnung nicht zugrunde gelegt werden darf, sondern in geeigneter Weise rechnerisch auszugleichen bzw. zu neutralisieren ist (vgl. dazu in anderem Zusammenhang BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a. m.w.N.). - VGH Bayern, 30.04.2012 - 7 CE 12.10044
Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2011/2012)
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass zwar eine über 1, 0 liegende (Gesamt-) Schwundquote nach der Systematik des Kapazitätsrechts unzulässig wäre, einzelne, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende und nachvollziehbare Übergangsquoten mit einem Wert geringfügig über 1, 0 hingegen aber nicht zu beanstanden sind (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 und vom 24.8.2010 Az. 7 CE 10.10210 ; ebenso NdsOVG vom 29.10.2010 Az. 2 NB 388/09 und VG Sigmaringen vom 12.12.2011 Az. NC 6 K 2468/11 ). - VGH Bayern, 24.08.2010 - 7 CE 10.10210
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; statistische …
Dass dabei eine einzelne Übergangsquote (vom 1. auf das 2. Fachsemester) mit einem Wert von 1, 00373 geringfügig über 1, 0 liegt, ist entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht zu beanstanden, da nach der Systematik des Kapazitätsrechts lediglich eine über 1, 0 liegende (Gesamt-) Schwundquote unzulässig wäre (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a.). - VG Freiburg, 27.11.2014 - NC 6 K 2436/14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird ausgeführt, die im einstweiligen Rechtschutzverfahren erfolgreichen Bewerber würden "ihren zunächst nur vorläufig zugesprochenen Studienplatz erfahrungsgemäß häufiger in den ersten Monaten nach der Immatrikulation wieder aufgeben als regulär zugelassene Bewerber" (vgl. BayVGH, B. v. 31.5.2006 - 7 CE 06.10202 u.a. -, juris, Rdnr. 29;… a.A. wohl OVG NdS, B.v. 1.8.2014 - 2 NB 370/13 - , juris, Rdnr. 24, das der "Annahme eines grundlegend anderen Bleibeverhaltens in dieser Pauschalität nicht beizutreten" vermag). - VGH Bayern, 29.06.2011 - 7 CE 11.10338
LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Curriculareigenanteil; …
Sofern bereits immatrikulierte Studenten im Wintersemester 2010/2011 wieder ausgeschieden sein sollten, wird diesem Umstand (lediglich) im Rahmen der Berechnung der Schwundquote Rechnung getragen (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a. RdNr. 8). - VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der …
Die betreffenden "Nachrücker" mussten, obwohl sie hinsichtlich der Zahl der Fachsemester so zu behandeln waren, als seien sie bereits seit dem Wintersemester 2005/2006 an der Universität eingeschrieben, nicht fiktiv rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Einschreibung in die Immatrikulationsstatistiken aufgenommen werden und konnten daher hier beim Wechsel vom 1. zum 2. Fachsemester ausnahmsweise zu einer positiven Übergangsquote führen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202; vom 21.9.2007 Az. 7 CE 07.10320). - VGH Bayern, 04.01.2011 - 7 CE 10.10398
Zulassung zum Studiengang "Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen …
- VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 CE 08.10089
Humanmedizin Regensburg (WS 2007/2008); Lehrauftragsstunden; Hochschulpakt 2020; …
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10767
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10766
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10120
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10472
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; "Vorabzulassung" …
- VGH Bayern, 29.06.2011 - 7 CE 11.10131
LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Dienstleistungsexport; …
- VGH Bayern, 22.06.2011 - 7 CE 11.10331
LMU München
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5317
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4657
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5190
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5154
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4838
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres -im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4789
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5005
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1684
Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008
- VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1608
Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008
- VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1893
Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008
- VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1498
Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008
- VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1993
Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008
- VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.2029
Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008
- VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1648
Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 5 NC 27.14
Charité; Zahnmedizin; Wintersemester 2014/2015; Schwundquote; Hamburger Modell; …
- VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1728
Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 7 CE 12.10048
LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2011/2012; Schwundberechnung; …
- VGH Bayern, 05.05.2009 - 7 CE 09.10086
LMU München; Tiermedizin WS 2008/2009; Schwundberechnung; Maßgeblichkeit der …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10511
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10329
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10208
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10347
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Personalabbau …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10426
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10482
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; "Vorabzulassung" …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10520
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10343
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Personalabbau …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10177
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10150
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 7 CE 12.10052
LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2011/2012; Schwundberechnung; …
- VGH Bayern, 29.06.2011 - 7 CE 11.10531
LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Curriculareigenanteil; …
Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.05.2006 - 7 CE 06.10197 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 19.6.2006)
Konnten durch Studienplatzklagen im letzten Jahr versteckte Studienplätze ermittelt werden?
Wird zitiert von ... (18)
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 5 NC 1.07
Zulassung zum Studium der Tiermedizin unter Berücksichtigung des …
Angesichts einer "Sicherheitsmarge" von deutlich mehr als 10 % über dem normierten Pauschalabzug hat der Senat in dem erwähnten Beschluss aus dem Jahre 2000 mit dem OVG Bautzen (Beschluss vom 18. Juni 2001 - NC 2 C 32.00 - ) und mit dem Bayerischen VGH (Beschluss vom 10. Mai 2000 - 7 ZE 00.10046 - vgl. zuletzt Beschluss vom 31. Mai 2006 - 7 CE 06.10197 - ) angenommen, dass nichts dafür spreche, dass eine Berücksichtigung der Überschneidung von Krankenversorgung und Fortbildung zu einem niedrigeren als dem normierten Pauschalabzug führen müsse, eine Korrektur in richterlicher Notkompetenz durch Senkung des Prozentsatzes oder durch Erhöhung des Lehrdeputats für die betreffenden Stellengruppen folglich nicht geboten sei. - VGH Bayern, 03.05.2010 - 7 CE 10.10094
Zahnmedizin LMU (WS 2009/2010); Erfordernis eines "normativen Stellenplans"; …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die vom Verordnungsgeber als Obergrenze normierte Stundenzahl bei der genannten Gruppe von Bediensteten auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bewirtschaftungsdirektiven nicht zwingend ausgeschöpft werden muss (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10197 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 5 NC 9.13
FU/Tiermedizin; Wintersemester 2012/13; 1. Fachsemester; Beschwerde; Lehrangebot; …
Angesichts einer "Sicherheitsmarge" von deutlich mehr als 10 % über dem normierten Pauschalabzug hat der Senat in dem erwähnten Beschluss aus dem Jahre 2000 mit dem OVG Bautzen (Beschluss vom 18. Juni 2001 - NC 2 C 32.00 -, juris) und mit dem Bayerischen VGH (Beschluss vom 10. Mai 2000 - 7 ZE 00.10046 - vgl. zuletzt Beschluss vom 31. Mai 2006 - 7 CE 06.10197 -, beide juris) angenommen, dass nichts dafür spreche, dass eine Berücksichtigung der Überschneidung von Krankenversorgung und Fortbildung zu einem niedrigeren als dem normierten Pauschalabzug führen müsse, eine Korrektur in richterlicher Notkompetenz durch Senkung des Prozentsatzes oder durch Erhöhung des Lehrdeputats für die betreffenden Stellengruppen folglich nicht geboten sei.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 1.10
FU/Tiermedizin; Wintersemester 2009/10; Studienanfänger; Lehrangebot; …
Angesichts einer "Sicherheitsmarge" von deutlich mehr als 10 % über dem normierten Pauschalabzug hat der Senat in dem erwähnten Beschluss aus dem Jahre 2000 mit dem OVG Bautzen (Beschluss vom 18. Juni 2001 - NC 2 C 32.00 -, juris) und mit dem Bayerischen VGH (Beschluss vom 10. Mai 2000 - 7 CE 00.10046 -, juris; vgl. zuletzt Beschluss vom 31. Mai 2006 - 7 CE 06.10197 -, juris) angenommen, dass nichts dafür spreche, dass eine Berücksichtigung der Überschneidung von Krankenversorgung und Fortbildung zu einem niedrigeren als dem normierten Pauschalabzug führen müsse, eine Korrektur in richterlicher Notkompetenz durch Senkung des Prozentsatzes oder durch Erhöhung des Lehrdeputats für die betreffenden Stellengruppen folglich nicht geboten sei. - OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2012 - 5 NC 2.12
FU/Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Studienanfänger; Beschwerde; …
Angesichts einer "Sicherheitsmarge" von deutlich mehr als 10 % über dem normierten Pauschalabzug hat der Senat in dem erwähnten Beschluss aus dem Jahre 2000 mit dem OVG Bautzen (Beschluss vom 18. Juni 2001 - NC 2 C 32.00 -, juris) und mit dem Bayerischen VGH (Beschluss vom 10. Mai 2000 - 7 ZE 00.10046 - vgl. zuletzt Beschluss vom 31. Mai 2006 - 7 CE 06.10197 -, beide juris) angenommen, dass nichts dafür spreche, dass eine Berücksichtigung der Überschneidung von Krankenversorgung und Fortbildung zu einem niedrigeren als dem normierten Pauschalabzug führen müsse, eine Korrektur in richterlicher Notkompetenz durch Senkung des Prozentsatzes oder durch Erhöhung des Lehrdeputats für die betreffenden Stellengruppen folglich nicht geboten sei. - VGH Bayern, 17.06.2020 - 7 CE 20.10021
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Bei der Ermittlung ist zu berücksichtigen, dass die verwendeten Bestandszahlen sich auf einen ausreichend langen Zeitraum beziehen, dass sie an einheitlichen und für die statistische Erhebung geeigneten Stichtagen erhoben werden und dass der Berechnung ein mathematisch geeignetes Modell, z.B. das sog. Hamburger Modell, zugrunde liegt (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2006 - 7 CE 06.10197 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 23.03.2009 - 7 CE 09.10003
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2008/2009); ambulante Krankenversorgung; …
Der Senat hat bereits mehrfach bestätigt, dass der pauschale Abzug für die ambulante Krankenversorgung in Höhe von 30 v.H. nicht zu beanstanden ist (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 7 CE 04.11143, vom 28.4.2005 Az. 7 CE 05.10102 vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10197 und vom 24.7.2008 Az. 7 CE 08.10122; ebenso OVG NRW vom 4.2.2009 Az. 13 C 4/09 und vom 4.3.2009 Az. 13 C 9/09 ). - VGH Bayern, 13.01.2021 - 7 CE 20.10045
Berechnung der Kapazität aufgrund Stichtag und Durchschnittswerten für …
Bei der Ermittlung ist zu berücksichtigen, dass die verwendeten Bestandszahlen sich auf einen ausreichend langen Zeitraum beziehen, sie an einheitlichen und für die statistische Erhebung geeigneten Stichtagen erhoben werden und der Berechnung ein mathematisch geeignetes Modell, z.B. das sog. Hamburger Modell, zugrunde liegt (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2006 - 7 CE 06.10197 - juris Rn. 20). - VG Bayreuth, 24.11.2010 - B 5 E 10.10007
Anordnungsgrund
Das Gericht verkennt bei seiner Prüfung nicht, dass es der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entspricht, dass die vom Verordnungsgeber als Obergrenze normierte Stundenzahl bei den genannten Gruppen von Bediensteten auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bewirtschaftungsdirektiven nicht zwingend ausgeschöpft werden muss (BayVGH, Beschluss vom 03.05.2010, Az. 7 CE 10.10094 u. a.; Beschluss vom 31.5.2006, Az. 7 CE 06.10197). - VGH Bayern, 09.06.2020 - 7 CE 20.10064
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Bei der Ermittlung ist zu berücksichtigen, dass die verwendeten Bestandszahlen sich auf einen ausreichend langen Zeitraum beziehen, dass sie an einheitlichen und für die statistische Erhebung geeigneten Stichtagen erhoben werden und dass der Berechnung ein mathematisch geeignetes Modell, z.B. das sog. Hamburger Modell, zugrunde liegt (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2006 - 7 CE 06.10197 - juris Rn. 20). - VG Bayreuth, 09.11.2011 - B 3 E 11.10012
Bachelor Psychologie; Zulassung 1. Semester 2011/2012 (WS), Universität Bamberg; …
- VGH Bayern, 27.07.2010 - 7 CE 10.10218
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; Substantiierung des …
- VGH Bayern, 12.05.2014 - 7 CE 14.10063
LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2013/2014; Schwundberechnung; …
- VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 E 12.10045
Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor) an der Universität Bamberg; …
- VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 E 12.10036
Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor) an der Universität Bamberg; …
- VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 E 12.10004
Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor) an der Universität Bamberg; …
- VGH Bayern, 12.05.2014 - 7 CE 14.10062
LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2013/2014; Beurlaubung; Überbuchung; …
- VG Bayreuth, 05.12.2012 - B 3 E 12.10003
Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor) an der Universität Bamberg