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   VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10058   

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https://dejure.org/2009,19822
VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10058 (https://dejure.org/2009,19822)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2009 - 7 CE 09.10058 (https://dejure.org/2009,19822)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 7 CE 09.10058 (https://dejure.org/2009,19822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (WS 2008/2009); Einsatz klinischen Lehrpersonals in der klinischen Ausbildung; Qualifikation des vorklinischen Personals für "integrierte Veranstaltungen"; Dienstleistungsabzug für neu eingerichtete Studiengänge; Berechnung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg im Wintersemester 2008/2009; Berechnung des Curricularnormwerts; Einsatz klinischen Lehrpersonals in der klinischen Ausbildung; Qualifikation des vorklinischen Personals für "integrierte ...

  • Judicialis

    HZV § 43; ; HZV § 44; ; HZV § 48; ; ÄAppO § 2 Abs. 2 Satz 4; ; ÄAppO § 2 Abs. 2 Satz 5; ; ÄAppO § 2 Abs. 4 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (WS 2008/2009); Einsatz klinischen Lehrpersonals in der klinischen Ausbildung; Qualifikation des vorklinischen Personals für "integrierte Veranstaltungen"; Dienstleistungsabzug für neu eingerichtete Studiengänge; Berechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488

    Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10058
    Es erscheint hiernach gerechtfertigt, auch parallel stattfindende Seminare nicht nur mit dem vollen Anrechnungsfaktor F=1,0 anzusetzen (vgl. bereits BayVGH vom 22.7.2008 Az. 7 CE 08.10488), sondern auch jedes der Seminare mit der jeweiligen Gruppengröße einzeln zu berücksichtigen.
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10640

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Zulassung zum 2.

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10058
    a) Der Senat hat bereits in einer Reihe früherer Entscheidungen dargelegt, dass die medizinischen Fakultäten aus kapazitätsrechtlicher Sicht nicht verpflichtet sind, Lehrkräfte aus den beiden klinischen Lehreinheiten in den zur vorklinischen Ausbildung gehörenden Lehrveranstaltungen einzusetzen und damit das vorklinische Lehrpersonal zu entlasten (vgl. BayVGH vom 14.10.2008 Az. 7 CE 08.10640 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572

    Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (SS 2009); Einsatz klinischen

    a) Der Auffassung der Antragsteller, die Hochschule müsse im Rahmen der integrierten Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO auch auf Bedienstete der klinischen Lehreinheiten zurückgreifen, kann aus den nachfolgenden Gründen, die bereits in der zum Wintersemester 2008/2009 ergangenen Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) dargelegt worden sind, nicht gefolgt werden:.

    Auch mit diesem Einwand hat sich der Senat in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) bereits eingehend auseinandergesetzt und hierbei Folgendes ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 7 CE 11.10004

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2010/2011); Schwundberechnung anhand der

    Der Senat hat jedoch bereits mehrfach entschieden, dass die medizinischen Fakultäten aus kapazitätsrechtlicher Sicht nicht verpflichtet sind, Lehrkräfte aus den beiden klinischen Lehreinheiten in den zur vorklinischen Ausbildung gehörenden Lehrveranstaltungen einzusetzen und damit das vorklinische Lehrpersonal zu entlasten (BayVGH vom 22.10.2009 Az. 7 CE 09.10574, vom 24.7.2009 Az. 7 CE 09.10058, vom 14.10.2008 Az. 7 CE 08.10640 und vom 29.7.2008 Az. 7 CE 08.10554).
  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche

    Mit dieser Argumentation hat sich der Senat bereits mehrfach eingehend auseinandergesetzt und eine zwingende Pflicht zur Berücksichtigung des genannten Umstands verneint (vgl. Beschluss vom 24. Juli 2009, Az. 7 CE 09.10058 u.a.); neue Gesichtspunkte, die diese Rechtsprechung korrekturbedürftig erscheinen lassen könnten, wurden in den vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht vorgetragen.
  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574

    Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (SS 2009); Einsatz klinischen

    a) Der Auffassung der Antragsteller, die Hochschule müsse im Rahmen der integrierten Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO auch auf Bedienstete der klinischen Lehreinheiten zurückgreifen, kann aus den nachfolgenden Gründen, die bereits in der zum Wintersemester 2008/2009 ergangenen Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) dargelegt worden sind, nicht gefolgt werden:.

    Auch mit diesem Einwand hat sich der Senat in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) bereits eingehend auseinandergesetzt und hierbei Folgendes ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10585

    Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (SS 2009); Einsatz klinischen

    a) Der Auffassung der Antragsteller, die Hochschule müsse im Rahmen der integrierten Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO auch auf Bedienstete der klinischen Lehreinheiten zurückgreifen, kann aus den nachfolgenden Gründen, die bereits in der zum Wintersemester 2008/2009 ergangenen Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) dargelegt worden sind, nicht gefolgt werden:.

    Auch mit diesem Einwand hat sich der Senat in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) bereits eingehend auseinandergesetzt und hierbei Folgendes ausgeführt:.

  • VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13

    Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten

    Zudem würde mit dieser Einbeziehung gerade die kapazitätsrechtliche Trennung der Lehreinheiten in unzulässiger Weise aufgehoben (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.7.2009 - 7 CE 09.10058 u.a. - m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 31.7.2012 - 13 C 28/12 - Rn. 23; NdsOVG, Beschl. v. 3.9.2010 - 2 NB 394/09 - Rn. 44 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10250

    Erfolglose Anträge auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang dies geschieht, trifft die Universität - unter Berücksichtigung der kapazitätsrechtlichen Bestimmungen - ausschließlich im Rahmen ihrer Organisationsfreiheit (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2013 - 7 CE 13.10004 - juris; B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris; B.v. 24.7.2009 - 7 CE 09.10058 - juris; B.v. 14.10.2008 - 7 CE 08.10640 - juris; OVG NRW, B.v. 2.3.2010 - 13 C 11/10 - juris).
  • VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Entsprechen des Stellen- und

    Zudem würde mit dieser Einbeziehung gerade die kapazitätsrechtliche Trennung der Lehreinheiten in unzulässiger Weise aufgehoben (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.7.2009 - 7 CE 09.10058 u.a. -, m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 31.7.2012 - 13 C 28/12 -, Rn. 23; NdsOVG, Beschl. v. 3.9.2010 - 2 NB 394/09 -, Rn. 44 m.w.N.).
  • VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12

    Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für

    Zudem würde mit dieser Einbeziehung gerade die kapazitätsrechtliche Trennung der Lehreinheiten in unzulässiger Weise aufgehoben (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.7.2009 - 7 CE 09.10058 u.a. - [...] m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 31.7.2012 - 13 C 28/12 - [...] Rn. 23; NdsOVG, Beschl. v. 3.9.2010 - 2 NB 394/09 - [...] Rn. 44 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.10.2009 - 7 CE 09.10567

    Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (SS 2009); "Hochschulpakt 2020";

    Mit diesem Einwand hat sich der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) eingehend auseinandergesetzt und hierbei Folgendes ausgeführt:.
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10088

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität

  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 HV 18.10000

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität

  • VG Regensburg, 22.06.2015 - RO 1 E HV 15.10029

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Medizin Vorklinik)

  • VG Regensburg, 17.12.2014 - RO 1 E HV 14.10070

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium im 1. Fachsemester der Humanmedizin

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