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   VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025, 7 CE 12.10026, 7 CE 12.10027, 7 CE 12.10028, 7 CE 12.10030   

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https://dejure.org/2012,20680
VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025, 7 CE 12.10026, 7 CE 12.10027, 7 CE 12.10028, 7 CE 12.10030 (https://dejure.org/2012,20680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2012 - 7 CE 12.10025, 7 CE 12.10026, 7 CE 12.10027, 7 CE 12.10028, 7 CE 12.10030 (https://dejure.org/2012,20680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 7 CE 12.10025, 7 CE 12.10026, 7 CE 12.10027, 7 CE 12.10028, 7 CE 12.10030 (https://dejure.org/2012,20680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert; Curriculareigenanteil; Organisationsermessen der Universität; Überbuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 7 CE 11.10645

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2011; Überbuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025
    Derartige Überbuchungen, die sicherstellen sollen, dass kein Studienplatz unbesetzt bleibt, sind als "kapazitätsdeckend" anzuerkennen (vgl. z.B. BayVGH vom 4.8.2011 Az. 7 CE 11.10645 u.a. RdNr. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758

    LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025
    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt in erster Linie dem Gesetzgeber (vgl. z.B. BayVGH vom 27.9.2011 Az. 7 CE 11.10758 u.a. RdNr. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025
    Sie entscheiden - unter Berücksichtigung der kapazitätsrechtlichen Bestimmungen - eigenverantwortlich und im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (vgl. z.B. BayVGH vom 10.1.2012 Az. 7 ZB 11.783 RdNr. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359

    Die auf Zulassung zum Hochschulstudium außerhalb der festgesetzten

    Auf die im gerichtlichen Eilverfahren ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 18. Januar 2012 (Az. M 3 E Z 11.10865) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juni 2012 (7 CE 12.10025 u.a.) werde verwiesen.

    Freie Studienplätze standen damit für eine Vergabe an die Klägerin nach Maßgabe der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des Wintersemesters 2011/2012 an der LMU im Studiengang Zahnmedizin im ersten Fachsemester nicht mehr zur Verfügung (vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2012 - Az. 7 CE 12.10025 u.a.).

  • VG München, 14.03.2018 - M 3 E Z 17.10348

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Würde der früher verwendete CAp von 6, 1750 beibehalten und der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof errechnete Anteil der Vorklinik mit 0, 7939 angesetzt, ergäbe sich ein Wert von 7, 7372, der deutlich unter dem normierten CNW von 7, 8 läge und schon deshalb unzulässig wäre, weil die Mindestausstattung des Lehraufwands nicht erreicht und damit keine dem festgelegten Curricularnormwert entsprechend ausreichende Lehrleistung angeboten würde; hierzu wurde auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - sowie vom 1.7.2013 - 7 CE 13.10276 u.a. - verwiesen.

    Für die Kapazitätsberechnung ist auch unerheblich, wie die Studienordnung den Begriff einer "Semesterwochenstunde" definiert; maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, von der abzuweichen das Gericht keinen Anlass sieht, die jeweilige Lehrverpflichtung der Lehrpersonen, deren Umfang in LVS ausgedrückt wird (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 LUFV); wie lange die Vorlesungszeit des Semesters dauert, ist demgegenüber nicht rechtserheblich (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 13).

  • VG München, 14.03.2018 - M 3 E Z 17.10353

    Nichtzulassung zum Studium der Zahnmedizin wegen fehlender Kapazität

    Würde der früher verwendete CAp von 6, 1750 beibehalten und der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof errechnete Anteil der Vorklinik mit 0, 7939 angesetzt, ergäbe sich ein Wert von 7, 7372, der deutlich unter dem normierten CNW von 7, 8 läge und schon deshalb unzulässig wäre, weil die Mindestausstattung des Lehraufwands nicht erreicht und damit keine dem festgelegten Curricularnormwert entsprechend ausreichende Lehrleistung angeboten würde; hierzu wurde auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - sowie vom 1.7.2013 - 7 CE 13.10276 u.a. - verwiesen.

    Für die Kapazitätsberechnung ist auch unerheblich, wie die Studienordnung den Begriff einer "Semesterwochenstunde" definiert; maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, von der abzuweichen das Gericht keinen Anlass sieht, die jeweilige Lehrverpflichtung der Lehrpersonen, deren Umfang in LVS ausgedrückt wird (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 LUFV); wie lange die Vorlesungszeit des Semesters dauert, ist demgegenüber nicht rechtserheblich (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 13).

  • VG München, 14.03.2018 - M 3 E Z 17.10356

    Nichtzulassung zum Studium der Zahnmedizin wegen fehlender Kapazität

    Würde der früher verwendete CAp von 6, 1750 beibehalten und der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof errechnete Anteil der Vorklinik mit 0, 7939 angesetzt, ergäbe sich ein Wert von 7, 7372, der deutlich unter dem normierten CNW von 7, 8 läge und schon deshalb unzulässig wäre, weil die Mindestausstattung des Lehraufwands nicht erreicht und damit keine dem festgelegten Curricularnormwert entsprechend ausreichende Lehrleistung angeboten würde; hierzu wurde auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - sowie vom 1.7.2013 - 7 CE 13.10276 u.a. - verwiesen.

    Für die Kapazitätsberechnung ist auch unerheblich, wie die Studienordnung den Begriff einer "Semesterwochenstunde" definiert; maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, von der abzuweichen das Gericht keinen Anlass sieht, die jeweilige Lehrverpflichtung der Lehrpersonen, deren Umfang in LVS ausgedrückt wird (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 LUFV); wie lange die Vorlesungszeit des Semesters dauert, ist demgegenüber nicht rechtserheblich (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 7 CE 15.10118

    Universität Würzburg; Humanmedizin (Vorklinik); Wintersemester 2014/2015;

    Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht an (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 12 f.).
  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 7 CE 17.10011

    Ausschöpfung der Ausbildungskapazität im Studienfach Humanmedizin

    Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht an (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht an (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 12 f.).
  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 7 CE 15.10254

    FAU, Erlangen-Nürnberg, Humanmedizin, Vorklinik, Sommersemester, 2015,

    Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht an (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u. a. - juris Rn. 12 f.).
  • VGH Bayern, 21.10.2013 - 7 CE 13.10276

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Curriculareigenanteil; Beurlaubung

    Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung und die Vorlage "quantifizierter Stundenpläne" nicht (mehr) an (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 12 f.).
  • VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 19.10125

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Der Senat habe die nur vorübergehend gedachte rechnerische Anpassung der Curricularnormwertberechnung an den veränderten Dienstleistungsexport aus der Vorklinischen Medizin mehrfach gebilligt (vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 12 f.; B.v. 21.10.2013 - 7 CE 13.10276 u.a. - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 21.07.2017 - 7 CE 17.10096

    Curricularnormwert beim Studiengang der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 01.02.2016 - 7 ZB 15.10191

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10023

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 7 CE 14.10267

    Universität Würzburg; Humanmedizin (Vorklinik); Sommersemester 2014;

  • VGH Bayern, 31.10.2013 - 7 CE 13.10312

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Zulassung zum höheren

  • VGH Bayern, 07.08.2015 - 7 CE 15.10137

    Universität Würzburg; Humanmedizin (Vorklinik); Wintersemester 2014/2015;

  • VG Würzburg, 16.12.2020 - W 7 E 20.20048

    Kapazitätsberechnung für den Vorklinischen Teil des Medizinstudiums

  • VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.10039

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

  • VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 11.04.2016 - 7 CE 16.10003

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 7 CE 15.10302

    Kapazitätsberechnung auf Grundlage eines Curriculareigenanteils

  • VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zielvereinbarung zur

  • VG Würzburg, 28.06.2018 - W 7 E 18.20006

    Erfolglose Anträge auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E Z 17.10421

    Einwand des nicht konkret nachgewiesenen Curriculareigenanteils der Lehreinheit

  • VGH Bayern, 23.10.2013 - 7 CE 13.10275

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Zulassung zum höheren

  • VG Würzburg, 16.12.2020 - W 7 E 20.20038

    Wintersemester 2020/2021, Medizin Vorklinik

  • VG Würzburg, 20.02.2019 - W 7 E 18.20050

    Ablehnung der Zulassung zum Studium der Humanmedizin wegen Auslastung des

  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E Z 17.10357

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang

  • VG Würzburg, 26.02.2018 - W 7 E 17.20120

    Studienplatzklage im Fach Humanmedizin an der JMU

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