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   VGH Bayern, 04.09.2015 - 7 CE 15.1791   

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https://dejure.org/2015,25733
VGH Bayern, 04.09.2015 - 7 CE 15.1791 (https://dejure.org/2015,25733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.09.2015 - 7 CE 15.1791 (https://dejure.org/2015,25733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. September 2015 - 7 CE 15.1791 (https://dejure.org/2015,25733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer kleinen Klasse an einer Regelschule für gehörlose Schüler mit Cochlea-Implantaten

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2, Art. 4, Art. 5 Abs. 2, Art. 24, Art. 31, Art. 33, Art. 35 UN BRK, Art. 2 Abs. 1, Art. ... 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 118a BV, Art. 3 Abs. 3, Art. 21 Abs. 2, Art. 30a, Art. 30b, Art. 41 BayEUG
    Schulrecht: Kein Anspruch eines gehörlosen Schülers auf Beschulung in einer Klasse mit maximal zehn Schülerinnen und Schülern | Schüler mit Hörbehinderung; Kein Anspruch auf Bildung einer Klasse mit höchstens zehn Schülern

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 2, Art. 4, Art. 5 Abs. 2, Art. 24, Art. 31, Art. 33, Art. 35 UN BRK, Art. 2 Abs. 1, Art. ... 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 118a BV, Art. 3 Abs. 3, Art. 21 Abs. 2, Art. 30a, Art. 30b, Art. 41 BayEUG
    Schulrecht: Kein Anspruch eines gehörlosen Schülers auf Beschulung in einer Klasse mit maximal zehn Schülerinnen und Schülern | Schüler mit Hörbehinderung; Kein Anspruch auf Bildung einer Klasse mit höchstens zehn Schülern

  • rewis.io

    Inklusion, Gehörloser Schüler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung einer kleinen Klasse an einer Regelschule für gehörlose Schüler mit Cochlea-Implantaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Integrative Beschulung Behinderter - Inklusionsschüler und Klassengröße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch von Schülern mit Cochlea-Implantaten auf Bildung kleiner Klassen an Regelschulen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch von Schülern mit Cochlea-Implantaten auf Bildung kleiner Klassen an Regelschulen

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 2, Art. 4, Art. 5 Abs. 2, Art. 24, Art. 31, Art. 33, Art. 35 UN BRK, Art. 2 Abs. 1, Art. ... 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 118a BV, Art. 3 Abs. 3, Art. 21 Abs. 2, Art. 30a, Art. 30b, Art. 41 BayEUG
    Schulrecht: Kein Anspruch eines gehörlosen Schülers auf Beschulung in einer Klasse mit maximal zehn Schülerinnen und Schülern | Schüler mit Hörbehinderung; Kein Anspruch auf Bildung einer Klasse mit höchstens zehn Schülern

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 1073
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2015 - 7 CE 15.1791
    Der Gesetzgeber hat bei seiner Entscheidung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und muss sich die Möglichkeit erhalten, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mitteln für solche andere Belange einzusetzen, wenn er dies für erforderlich hält (BVerfG, B.v. 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288).

    Der Staat kann seine Aufgabe, ein begabungsgerechtes Schulsystem bereit zu stellen, von vornherein nur im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten erfüllen (BVerfG, B.v. 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2010 - 2 O 222/09

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2015 - 7 CE 15.1791
    Dies zeigen insbesondere auch die Regelungen in Art. 31, Art. 33 und Art. 35 BRK, in denen die Führung von Statistiken und Sammlung von Daten, eine innerstaatliche Überwachung der Durchführung wie auch Berichtspflichten vereinbart worden sind (hierzu ausführlich Hess.VGH, B.v. 12.11.2009 - 7 B 2763/09 - NVwZ-RR 2010, 702).
  • VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 20-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages zur

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2015 - 7 CE 15.1791
    Es ist vielmehr Aufgabe des Staates, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bildungsforschung im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten ein Schulsystem bereit zu stellen, das den in Art. 24 BRK vereinbarten Zielen gerecht wird, ein integratives Bildungssystem zu gewährleisten, um das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen (Sächs. VerfGH B.v. 22.5.2014 - Vf. 20-IV-14 - NVwZ-RR 2014, 789).
  • VGH Hessen, 12.11.2009 - 7 B 2763/09

    Zuweisung an eine Förderschule nach Inkrafttreten des Übereinkommens über die

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2015 - 7 CE 15.1791
    Dies zeigen insbesondere auch die Regelungen in Art. 31, Art. 33 und Art. 35 BRK, in denen die Führung von Statistiken und Sammlung von Daten, eine innerstaatliche Überwachung der Durchführung wie auch Berichtspflichten vereinbart worden sind (hierzu ausführlich Hess.VGH, B.v. 12.11.2009 - 7 B 2763/09 - NVwZ-RR 2010, 702).
  • OVG Sachsen, 27.02.2024 - 2 B 251/23

    Individueller Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen; inklusive Beschulung

    Auch aus Art. 24 i. V. m. Art. 5 Abs. 2 UN-BRK lässt sich nicht entnehmen, dass ein Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe unabhängig von verfügbaren finanziellen, personellen, sachlichen und organisatorischen Möglichkeiten besteht (vgl. auch Senatsbeschl. v. 14. Februar 2022 - 2 B 334/21 -, juris Rn. 9; BVerfG, Kammerbeschl. v. 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 35; BayVGH, Beschl. v. 4. September 2015 - 7 CE 15.1791 -, juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198

    Kosten für die Inanspruchnahme eines Online-Schriftdolmetschers durch einen

    Die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde des Schülers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. September 2015 (Az. 7 CE 15.1791) zurück.

    Dies gilt auch in Bezug auf diejenigen Vorschriften, die speziell die inklusive Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen zum Gegenstand haben (Art. 2, 30a, 30b, 41 BayEUG) und zwar auch i. V. m. den Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN BRK) (vgl. VG Augsburg, B.v. 10.8.2015 - Au 3 E 15.1046 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, bestätigt durch BayVGH, B.v. 4.9.2015 - 7 CE 15.1791 - juris; so auch Kepert/Pattar, Rechtsgutachten "Erstattungsansprüchen von Trägern der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Erbringung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen in Form von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an Regelschulen in Baden-Württemberg", Diskussionspapiere der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Nr. 2014-03, S. 50, auf das sich auch der Kläger beruft).

    Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren 7 CE 15.1791 bestätigt.

  • VerfGH Bayern, 19.07.2016 - 1-VII-16

    Keine gesonderte Erstattung des inklusionsbedingten Mehraufwands von

    Ebenso wenig muss darüber befunden werden, ob Art. 24 UN-BRK, der die Bildung und damit die Gesetzgebungskompetenz der Länder gemäß Art. 70 Abs. 1 GG betrifft, überhaupt den Rang von Bundes- (vgl. VGH BW vom 21.11.2012 - 9 S 1833/12 - juris Rn. 43 ff.; BayVGH vom 4.9.2015 BayVBl 2016, 129 Rn. 14) bzw. Europäischem Recht (vgl. Art. 165 Abs. 1 AEUV sowie Denkschrift der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention, BT-Drs.
  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 12 BV 16.480

    Keine Erstattung der Kosten eines Online-Schriftdolmetschers für hörbehinderten

    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. September 2015 (Az.: 7 CE 15.1791 BeckRS 2015, 52501) zurück.

    Insoweit kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10. August 2015 (Az.: Au 3 E 15.1046) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. September 2015 (Az.: 7 CE 15.1791 BeckRS 2015, 52501) verwiesen werden, der der Senat folgt.

  • VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768

    Staatlich anerkannte Ersatzschulen haben keinen Anspruch auf Bezuschussung des

    Sie enthalten Zielvorgaben für die Integration behinderter Menschen in das staatliche Schulsystem, verpflichten aber nicht zu konkreten Maßnahmen, auch nicht zu konkreten Fördermaßnahmen hinsichtlich der Aufwendungen privater Schulträger für inklusiven Unterricht (BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 4.9.2015 - 7 CE 15.1791 - juris).
  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 11 K 1830/18

    Studium in individueller Teilzeit; Vereinbarkeit der Limitierung der

    Es handelt sich in weiten Teilen um Programmsätze, wobei die Art und Weise sowie die Geschwindigkeit der Realisierung den Vertragsstaaten überlassen bleiben (Hess. VGH, Urteil vom 12.11.2009 - 7 B 2763/09 - NVwZ-RR 2010, 602; Bayer. VGH, Beschluss vom 04.09.2015 - 7 CE 15.1791 - BayVBl. 2016, 129).
  • LSG Bayern, 18.09.2015 - L 8 SO 181/15

    Inklusion gehörloser Schüler, Eingliederungshilfe Übernahme der Mehrkosten an

    Mit Beschluss vom 4. September 2015 hat der BayVGH die Beschwerde gegen den Beschluss des VG zurückgewiesen (7 CE 15.1791).
  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 7 CE 16.1861

    Verlängerung der Übergangsfrist bei Novellierung der Lehramtsprüfungsordnung I

    Begrenzt wird die Zielerreichung auch hier von den finanziellen und insbesondere den organisatorischen Möglichkeiten des jeweiligen Vertragsstaats (BayVGH, B. v. 4.9.2015 - 7 CE 15.1791 - juris).
  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 7 CE 21.2466

    Antrag einer gehörlosen Antragstellerin auf Befreiung vom Schulfach Latein und

    Ansprüche des Einzelnen auf konkrete Maßnahmen folgen daraus nicht (vgl. BayVGH, B.v. 4.9.2015 - 7 CE 15.1791 - juris Rn. 17).
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