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   BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 1.98   

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BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 1.98 (https://dejure.org/1999,1779)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1999 - 7 CN 1.98 (https://dejure.org/1999,1779)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 7 CN 1.98 (https://dejure.org/1999,1779)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Andienungspflichten - Sonderabfälle - Überwachungsbedürftige Abfälle - Verwertung - Fortgeltung einer Andienungsverordnung

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 3 Abs. 1 bis 4; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 4; ; AbfG § 1 Abs. 1; ; AbfG § 2 Abs. 2; ; AbfG § 3 Abs. 3; ; NAbfG § 16; ; NAbfG § 16 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht - Normenkontrolle; Andienungspflichten; Sonderabfälle; besonders überwachungsbedürftig Abfälle zur Verwertung; Fortgeltung einer Andienungsverordnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Andienungspflichten für Sonderabfälle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 236
  • NVwZ 1999, 1225
  • NVwZ 2000, 1126
  • DVBl 1999, 1523
  • DÖV 2000, 32
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95

    Sonderabfall; Zentrale Stelle für Sonderabfälle; Niedersächsische Gesellschaft

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 1.98
    OVG Lüneburg vom 21.07.1997 - Az.: OVG 7 K 7532/95 -.

    BVerwG 7 CN 1.98 OVG 7 K 7532/95 .

    Das Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag mit Beschluß vom 21. Juli 1997 (NdsVBl 1998, 16) entsprechend dem Antrag des Antragsgegners abgewiesen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 2.98

    Andienungspflichten für Sonderabfälle

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 1.98
    Hinsichtlich der Andienungs- (und Überlassungs)pflichten für Abfälle zur Beseitigung schließt § 13 Abs. 4 Satz 1 KrW-/AbfG im wesentlichen an die bisherige Rechtslage an und räumt den Ländern die Befugnis ein, zur Sicherstellung der umweltverträglichen Beseitigung solche Pflichten zu bestimmen (zu dieser Vorschrift vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 2.98).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 8 S 1337/10

    Anforderungen an die öffentliche Auslegungsbekanntmachung betreffend die

    Zu fragen ist, ob der Antragsteller durch die von ihm angestrebte Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplans seine Rechtsstellung verbessern kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2002 - 4 CN 3.01 - NVwZ 2000, 1126 sowie das der Antragsgegnerin ebenfalls bekannte Senatsurteil vom 20.07.2011 - 8 S 1023/09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 10 S 1405/99

    Sonderabfall - Andienungspflicht

    Nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben besteht für die Länder gemäß Art. 72 Abs. 1 GG keine Sperrwirkung zur Regelung der sogenannten Sonderabfallentsorgung (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 13.12.2000, NVwZ 2001, 551, 552; BVerwG, Urt. v. 29.07.1999, BVerwGE 109, 236, 240; Unruh, ZUR 2000, 83, 87).

    Das bedeutet, dass Andienungspflichten nicht (mehr) an den Tatbestand des Ausschlusses von der öffentlichrechtlichen Entsorgung (§ 3 Abs. 3 AbfG, nunmehr § 15 Abs. 3 Satz 2 KrW-/AbfG) anknüpfen dürfen (BVerwG, Urt. v. 29.7.1999, BVerwGE 109, 236, 240).

    Danach kommt dem Landesgesetz- und -verordnungsgeber eine Einschätzungsprärogative zu (Jarass, Organisation und Überwachung der Sonderabfallentsorgung durch die Länder, 1997, S. 56; Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, K 0113 RdNr. 29; von der Lühe/Werner, NVwZ 2000, 1126, 1129).

    Andienungspflichten sind jedoch anerkanntermaßen primär ein Instrument zur Lenkung bestimmter Abfallströme (BVerwGE 109, 236, 240; von Wilmowsky, NVwZ 1999, 597; Unruh, ZUR 2000, 83, 84).

  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Der Landesgesetzgeber kann sich für eine kompetenzielle Zulässigkeit der Regelung über die Lizenzpflicht auch nicht darauf berufen, dass der Bundesgesetzgeber im Abfallgesetz die Organisation der Entsorgung ausgeschlossener Abfälle nicht abschließend geregelt, sondern weitgehend der Bestimmung durch die Länder überlassen hat (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 1.98 -, DVBl 1999, S. 1523 ).
  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98

    Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in

    a) Wie der Senat mit Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 1.98 - ausgeführt hat, ist Voraussetzung für das Fortbestehen einer Andienungspflicht nach § 13 Abs. 4 Satz 4 KrW-/AbfG, daß der Landesgesetzgeber bis zur Verkündung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes eine Andienungspflicht für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bestimmt und - soweit erforderlich - eine Anpassung der landesrechtlichen Regelungen an die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes vorgenommen hat.

    Der Bundesgesetzgeber überließ es damit den Ländern, die Bewirtschaftung der Sonderabfälle, insbesondere durch Lenkung in bestimmte Beseitigungs- oder Verwertungsanlagen, selbst zu regeln (Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 1.98 -).

    Wie bereits bemerkt, beschränkte im Unterschied zum Niedersächsischen Abfallgesetz (vgl. Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 1.98 -) § 8 a Abs. 2 Satz 1 LAbfWAG 1993 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 LAbfWAG 1991 die Andienungspflicht auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Sinne des § 2 Abs. 2 AbfG.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

    Da diese Anforderung hinsichtlich der Andienungs- und Überlassungspflichten bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung nicht vorgesehen war (vgl. § 13 Abs. 4 Satz 1 KrW-/AbfG), blieb nur die Schlussfolgerung, dass bei diesen Abfällen gesetzlich keine Erforderlichkeitsprüfung verlangt wird (BVerwG, Urteil vom 29.07.1999 - 7 CN 1.98 - BVerwGE 109, 236, 240 f.; BVerwG, Beschluss vom 31.01.2002 - 7 B 1.02 - DVBl 2002, 569, 570; BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 7 C 10.03 - NVwZ 2004, 739, 740 = DVBl 2004, 660, 661).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00

    Zur Gesetzgebungskompetenz des Landes Rheinland-Pfalz zur Regelung einer

    Der Rheinland-Pfälzische Landesgesetzgeber durfte 1993 eine Andienungspflicht erlassen, weil das Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz - AbfG) vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1410) im Bereich der Organisation der Sonderabfallentsorgung nicht als abschließende Regelung zu verstehen war (vgl. BVerwGE 109, 236 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03

    Abfall; besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung;

    Die Parallele, welche die Klägerin zu der Rechtsprechung des Senats zu der sich aus § 13 Abs. 4 Satz 4 KrW-/AbfG ergebenden Anpassungspflicht zieht (Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 1.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 2), ist schon deswegen verfehlt, weil die Definition der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung in § 41 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG, an der sich die getroffene Grundentscheidung ausgerichtet hatte, gleich geblieben war.
  • OLG Schleswig, 19.10.2005 - 2 W 120/05

    Eintragung der Rechtsformumwandlung einer Klinik des Maßregelvollzugs in das

    Im Rahmen der erweiterten Auslegung wird durch Art. 33 Abs. 4 GG "nach herrschender Meinung" auch die Möglichkeit der Beleihung begrenzt (so Lecheler, ZBR 1980, 69, 71 Fn. 22 m.w.Nw.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.07.1997, 7 K 7532/95 - Juris, insoweit unbeanstandet im Revisionsurteil des BVerwG vom 29.07.1999 - 7 CN 1/98 - E 109, 236).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 5 S 302/13

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen die Änderung eines

    Ein Rechtsschutzinteresse liegt vor, wenn ein Antragsteller im Falle eines Obsiegens seine Rechtsstellung verbessern kann, so dass die Entscheidung im Hinblick auf das angestrebte Ziel nicht offensichtlich nutzlos wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2002 - 4 CN 3.01 -, NVwZ 2000, 1126).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 2/13

    Erweiterung der Bebauungsmöglichkeit durch Bebauungsplan - Beteiligung der

    Zu fragen ist, ob der Antragsteller durch die von ihm angestrebte Unwirksamerklärung seine Rechtsstellung verbessern kann (vgl. BVerwG U. v. 23.04.2002 - NVwZ 2000, 1126 = Juris Rn. 10 mwN; VGH Mannheim U. v. 25.11.2014 - 5 S 302/13 - Juris Rn. 29).
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