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   VGH Bayern, 20.01.2006 - 7 CS 06.154, 7 CS 06.155   

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https://dejure.org/2006,43321
VGH Bayern, 20.01.2006 - 7 CS 06.154, 7 CS 06.155 (https://dejure.org/2006,43321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2006 - 7 CS 06.154, 7 CS 06.155 (https://dejure.org/2006,43321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 7 CS 06.154, 7 CS 06.155 (https://dejure.org/2006,43321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluß von Schulveranstaltungen - Ausschluss von einer Klassenfahrt und nachfolgender Unterrichtsausschluss (Bayern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.06.2005 - 7 ZB 05.918
    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2006 - 7 CS 06.154
    Insoweit ist an der bisherigen Rechtsprechung des Senats festzuhalten, wonach der Ausschluss von der Teilnahme an einer - für die Schüler verpflichtenden (Art. 89 Abs. 2 Nr. 3 BayEUG) - schulischen Veranstaltung in Gestalt einer Klassenfahrt bzw. wie hier eines Skilagers nicht nur hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen, sondern auch im formellen Sinne als ein Unterrichtsausschluss gemäß Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BayEUG anzusehen ist (BayVGH vom 20.10.1998 BayVBl 1999, 406/407; vom 16.6.2005 BayVBl 2006, 23/24; vgl. auch Amberg/Falckenberg/Müller/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Anm. 10 zu Art. 86 BayEUG).
  • VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2006 - 7 CS 06.154
    Insoweit ist an der bisherigen Rechtsprechung des Senats festzuhalten, wonach der Ausschluss von der Teilnahme an einer - für die Schüler verpflichtenden (Art. 89 Abs. 2 Nr. 3 BayEUG) - schulischen Veranstaltung in Gestalt einer Klassenfahrt bzw. wie hier eines Skilagers nicht nur hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen, sondern auch im formellen Sinne als ein Unterrichtsausschluss gemäß Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BayEUG anzusehen ist (BayVGH vom 20.10.1998 BayVBl 1999, 406/407; vom 16.6.2005 BayVBl 2006, 23/24; vgl. auch Amberg/Falckenberg/Müller/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Anm. 10 zu Art. 86 BayEUG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2019 - 3 M 93/19

    Zum Ausschluss eines Schülers von einer mehrtägigen Klassenfahrt

    Ob der Ausschluss von der Klassenfahrt von § 44 Abs. 4 Nr. 2 SchulG LSA unmittelbar erfasst wird (so BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2006 - 7 CS 06.154 -, juris Rn. 2 für eine § 44 Abs. 4 Nr. 2 SchulG LSA ähnliche Regelung in Art. 86 Abs. 2 Nr. 5 BayEUG in der bis zum 31. Juli 2006 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 [GVBl. S. 414], zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2005 [GVBl. S. 272]), bedarf - wie ausgeführt - für die Frage der rechtlichen Charakterisierung dieser Maßnahme als Verwaltungsakt keiner weiteren Vertiefung.
  • VG Augsburg, 24.09.2013 - Au 3 S 13.1336

    Unterrichtsausschluss; Zuständigkeit

    b) Danach ist die Entscheidung über die Maßnahme des Ausschlusses vom Unterricht für drei bis sechs Unterrichtstage durch die dafür allein zuständige Schulleiterin zu treffen (vgl. BayVGH B.v. 20.1.2006 - 7 CS 06.154, 7 CS 06.155 - juris).

    Denn die Meinungsbildung und das Abstimmungsverhalten in einem kollegial besetzten Gremium stellen sich grundsätzlich anders dar als die Entscheidungsfindung eines monokratischen Organs (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2006 - 7 CS 06.154, 7 CS 06.155 - juris).

    Das Fortwirken dieses Mangels wurde nach Aktenlage vorliegend - wie bei der Streitsache, welche der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zugrunde lag (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2006 a.a.O.) - auch nicht durch das Widerspruchsverfahren ausgeschlossen, da insbesondere nicht von einer Entscheidung, die unbeeinflusst von der ursprünglichen erging, ausgegangen werden kann.

  • VG Osnabrück, 27.01.2015 - 1 A 209/14

    Ausschluss von der Klassenfahrt; Rechtsnatur; Klageart

    15 Diese Erwägungen werden im Klagverfahren - auch im Hinblick auf die insoweit ergänzenden Ausführungen der Beklagten wie folgt ergänzt und erläutert: Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (Hamburgisches OVG U.v. 02.11.2001, 1 Bf 413/00; OVG Münster; B.v. 23.02.2007, 19 B 306/07;BayVGH B.v. 20.01.2006, 7 CS 06.154, 7 CS 06.155) der Ausschluss von mehrtätigen Schulveranstaltungen als Erziehungsmittel (so das Hamburgische OVG a.a.O. bei Einbindung in ein pädagogisches Konzept) oder als Ordnungsmaßnahme (so OVG Münster a.a.O. und BayVGH a.a.O. und wohl auch Rux/Niehus, Schulrecht, 5. Aufl. Rdnr 461) angesehen werden, beruhen diese Entscheidungen auf anders ausgestaltetem Landesrecht.
  • VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663

    Schulische Ordnungsmaßnahmen wegen Alkoholkonsums während einer schulischen

    Dabei ist es grundsätzlich als formeller Fehler anzusehen, wenn statt der zuständigen Schulleitung der Disziplinarausschuss beziehungsweise die Lehrerkonferenz über den Ausschluss von einer Schulfahrt entscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2006 - 7 CS 06.154, 7 CS 06.155 - juris Rn. 4).
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