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VGH Bayern, 17.11.2014 - 7 CS 14.275 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsuntersagung einer Ergänzungsschule zum Schutz der Schüler i.R.e. Glaubensgemeinschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsuntersagung einer Ergänzungsschule zum Schutz der Schüler i.R.e. Glaubensgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Hamburg, 18.12.2006 - 3 Bs 218/05
Die auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO beruhende sofortige Vollziehbarkeit eines …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 7 CS 14.275
Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht zwingend geboten, wenn der Verwaltungsakt möglicherweise Bestand haben wird, weil der formelle Fehler geheilt werden kann (OVG Hamburg, B.v. 18.12.2006 - 3 Bs 218/05 - NVwZ-RR 2007, 364). - VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CS 13.2592
Keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 7 CS 14.275
Die Glaubensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG und das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte elterliche Erziehungsrecht werden durch das Bestimmungsrecht des Staates im Schulwesen, dem ebenfalls Verfassungsrang zukommt (Art. 7 Abs. 1 GG) eingeschränkt (BayVGH, B.v. 22.4.2014 - 7 CS 13.2592, 7 C 13.2593 - juris Rn. 18 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht zwingend geboten, wenn der Verwaltungsakt möglicherweise Bestand haben wird, weil der formelle Fehler geheilt werden kann (vgl. HbgOVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 3 Bs 218/05 -, NVwZ-RR 2007, 364; BayVGH, Beschl. v. 17.11.2014 - 7 CS 14.275 -, juris). - VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer …
Zwar folgt die Kammer in Bezug auf diese Rechtsfrage nicht einer teilweise vertretenen Auffassung, nach der schon die Möglichkeit der Heilung genüge, da es keinen Grundsatz gebe, wonach die formelle Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts für sich genommen stets seiner Vollziehung entgegenstehen würde, ohne dass es auf seine Rechtmäßigkeit in der Sache ankäme (so z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 7 CS 14.275 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 16 B 718/13 -, juris). - VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253
Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory …
Umgekehrt ist den öffentlichen Interessen am sofortigen Vollzug umso eher der Vorrang einzuräumen, je weniger belastend die Maßnahme für den Betroffenen wirkt und je weniger vollendete Tatsachen dadurch geschaffen werden (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 7 CS 14.275 - juris Rn. 34;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 77 m.w.N.).
- VG München, 18.07.2016 - M 16 S 15.5563
Produktsicherheit: Sofortige Vollziehung einer Allgemeinverfügung für den …
Sie spielt vielmehr bei der auf einer Interessenabwägung beruhenden Entscheidung eine Rolle, ob die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs auf Antrag des Adressaten des Verwaltungsakts wieder herzustellen ist (vgl. BayVGH, B. v. 17.11.2014 - 7 CS 14.275 - juris Rn. 21).Die aufschiebende Wirkung wäre auch nicht allein deswegen anzuordnen, weil die Antragstellerin zu 2) möglicherweise vor Erlass der Allgemeinverfügung nicht hinreichend angehört worden wäre (vgl. BayVGH, B. v. 17.11.2014 - 7 CS 14.275 - juris Rn. 23).
- VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18
Vorläufiges Verbot der Dienstgeschäfte für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
Zwar folgt die Kammer in Bezug auf diese Rechtsfrage nicht einer teilweise vertretenen Auffassung, nach der schon die Möglichkeit der Heilung genüge, da es keinen Grundsatz gebe, wonach die formelle Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts für sich genommen stets seiner Vollziehung entgegenstehen würde, ohne dass es auf seine Rechtmäßigkeit in der Sache ankäme (so z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 7 CS 14.275 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 16 B 718/13 -, juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. September 2018 - 10 B 1126/18 -, juris). - VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300
Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums
Ob die im streitgegenständlichen Bescheid angeführte Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs in inhaltlicher Hinsicht zu überzeugen vermag oder - wie die Antragstellerseite rügt - überwiegende und dringende Gründe für die Anordnung des Sofortvollzugs nicht vorlägen bzw. die Interessen des Antragstellers nicht hinreichend berücksichtigt worden seien, ist keine Frage der Begründungspflicht, sondern des Vollzugsinteresses (vgl. SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 7 CS 14.275 - juris; OVG NRW, B.v. 12.5.2014 - 16 B 330/14 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 3 M 175/20
Gerichtlichen Prüfungsmaßstab bei der Aufhebung eines Schulstandortes
Das Gericht trifft im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO aufgrund der sich im Zeitpunkt seiner Entscheidung darstellenden Sach- und Rechtslage eine eigene originäre Entscheidung (u.a. BayVGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 7 CS 14.275 - juris Rn. 25). - VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Betreiber eines Containerterminals im Hafen von Wörth wehrt sich mit Erfolg gegen …
Zwar folgt die Kammer in Bezug auf diese Rechtsfrage nicht einer teilweise vertretenen Auffassung, nach der schon die Möglichkeit der Heilung genüge, da es keinen Grundsatz gebe, wonach die formelle Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts für sich genommen stets seiner Vollziehung entgegenstehen würde, ohne dass es auf seine Rechtmäßigkeit in der Sache ankäme (so z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 7 CS 14.275 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 16 B 718/13 -, juris). - VG München, 02.08.2016 - M 16 S 16.2504
Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger
Sie spielt vielmehr bei der auf einer Interessenabwägung beruhenden Entscheidung eine Rolle, ob die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs auf Antrag des Adressaten des Verwaltungsakts wieder herzustellen ist (vgl. BayVGH, B. v. 17.11.2014 - 7 CS 14.275 - juris Rn. 21). - VG Würzburg, 19.05.2017 - W 6 S 17.453
Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss - Gelegentlicher Cannabiskonsum
Ob die im streitgegenständlichen Bescheid angeführte Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs in inhaltlicher Hinsicht zu überzeugen vermag oder ob - wie die Antragstellerseite rügt - überwiegende und dringende Gründe für die Anordnung des Sofortvollzugs nicht vorlägen bzw. die Interessen des Antragstellers nicht hinreichend berücksichtigt worden seien, ist keine Frage der Begründungspflicht, sondern des Vollzugsinteresses (vgl. SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 7 CS 14.275 - juris; OVG NRW, B.v. 12.5.2014 - 16 B 330/14 - juris). - VG München, 10.12.2018 - M 22 S 18.5752
Strafbare Belästigung von anderen Hausbewohnern als Gefahr für die öffentliche …
- VG Würzburg, 24.02.2017 - W 6 S 17.143
Annahme der Fahrungeeignetheit bei Drogenkonsum in der Vergangenheit
- VG Würzburg, 16.11.2021 - W 6 S 21.1435
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrräder) nach …
- VG Würzburg, 10.09.2021 - W 6 S 21.1134
Eilverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtbeibringung des geforderten …
- VG Augsburg, 21.08.2015 - Au 4 S 15.1016
Einstweiliger Rechtsschutz