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   VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512   

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VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512 (https://dejure.org/1992,10468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.1992 - 7 CS 92.512 (https://dejure.org/1992,10468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 1992 - 7 CS 92.512 (https://dejure.org/1992,10468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulversäumnis - Fernhalten vom Schulbesuch aus religiösen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512
    Damit wird der Unterricht nicht an die Glaubensinhalte bestimmter christlicher Bekenntnisse gebunden; unter den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse im Sinne von Art. 135 Satz 2 BV sind nicht konfessionell gebundene Glaubensinhalte einzelner christlicher Bekenntnisse, sondern die Werte und Normen zu verstehen, die, vom Christentum maßgeblich geprägt, auch weitgehend zum Gemeingut des abendländischen Kulturkreises geworden sind (BVerfGE 41, 65).

    Durch eine Schule, in der nach diesen Grundsätzen unterrichtet und erzogen wird, werden Eltern nicht in einen unzumutbaren Glaubens- und Gewissenskonflikt gebracht (vgl. BVerfGE 41, 65/84 ff., 86 ).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512
    Das Elternrecht wird daher durch die allgemeine Schulpflicht in verfassungsmäßiger Weise eingeschränkt; die Eltern können die Erfüllung der Schulpflicht nicht unter Berufung auf eine Glaubens- und Gewissensfreiheit oder auf andere Gründe, aus denen sie die öffentliche Schule als ungeeignet für ihre Kinder ansehen, verweigern (allgemeine Meinung, vgl. BVerfGE 34, 165/186 f. ).

    Unter den dargestellten Voraussetzungen ist es auch zumutbar, daß sich die Schule - was ohnehin nicht anders möglich wäre - nicht auf eine bloße Wissensvermittlung beschränkt, sondern daß der staatliche Erziehungsauftrag verfassungsrechtlich unbedenklich auch dahin verstanden wird, das Kind bei der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der Gemeinschaft zu unterstützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 34, 165/182), wozu auch die Erziehung zur - recht verstandenen - Toleranz und zur Befähigung, Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft wahrzunehmen, gehört.

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512
    Oberste Richtschnur und Grenze des Elternrechts ist das Wohl des Kindes (vgl. BVerfGE 79, 203/210).

    Das Elternrecht ist als Pflichtbindung und als Elternverantwortung zu sehen (vgl. BVerfGE 24, 119/143; 56, 363/281 f.; 79, 203/210).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512
    Die Schule darf daher keine missionarische Schule sein, die Kinder müssen unbeschadet der religiösen Ausrichtung ihres Elternhauses in die Schulgemeinschaft integriert werden und dürfen weder rechtlich noch praktisch dem Zwang ausgesetzt werden, von ihnen abgelehnte Erziehungsziele als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerfGE 41, 29/51 f. ; 52, 223/237 ; VerfGH 41, 44/48).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512
    Das Elternrecht ist als Pflichtbindung und als Elternverantwortung zu sehen (vgl. BVerfGE 24, 119/143; 56, 363/281 f.; 79, 203/210).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512
    Die Schule darf daher keine missionarische Schule sein, die Kinder müssen unbeschadet der religiösen Ausrichtung ihres Elternhauses in die Schulgemeinschaft integriert werden und dürfen weder rechtlich noch praktisch dem Zwang ausgesetzt werden, von ihnen abgelehnte Erziehungsziele als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerfGE 41, 29/51 f. ; 52, 223/237 ; VerfGH 41, 44/48).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512
    Das Elternrecht ist als Pflichtbindung und als Elternverantwortung zu sehen (vgl. BVerfGE 24, 119/143; 56, 363/281 f.; 79, 203/210).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    § 76 Abs. 1 Satz 2 SchG erlaubt damit keine Ausnahme, wenn die öffentlichen (und die privaten) Schulen, so wie sie ausgestaltet sind und bestehen, lediglich wegen ihrer Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn dies aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschieht (ebenso für Nordrhein-Westfalen: OVG NRW, Urt. vom 25.07.1975 - V A 1306/73 -, NJW 1976, 341; für Bayern: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.03.1992 - 7 CS 92.512 -, NVwZ 1992, 1224).

    Das aber ist zumutbar (zum Konzept der "Philadelphia-Schule" im Ergebnis ebenso Bayer. VGH, Beschluss vom 16.03.1992 - 7 CS 92.512 -, NVwZ 1992, 1224).

  • VerfGH Bayern, 13.12.2002 - 73-VI-01

    Schulpflicht trotz entgegenstehender religiöser Überzeugung

    Der Vorrang der Schulpflicht vor dem Elternrecht ist vor allem durch das Wohl des Kindes ge­rechtfer­tigt, dessen Lebensaussichten ohne Schulausbildung aufs Schwerste ge­fährdet wür­den (vgl. BayVGH BayVBl 1992, 343/344).

    Speziellen Elternwünschen hinsichtlich der bekenntnismäßigen Ausrichtung von Schulen kann aufgrund der Freiheit zur Gründung von Privatschulen (Art. 134 BV; Art. 7 Abs. 4 und 5 GG) Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG BayVBl 1992, 184; BayVGH BayVBl 1992, 343/344).

    Neben der für andere weltanschauliche und religiöse Werte offenen Schule bleibt für die elterliche Erziehung genügend Raum, den Kindern den individuell für richtig erkann­ten Weg zu Glaubens- und Gewissensbindungen zu vermitteln und die nach ihrer Auffassung bestehenden Mängel der schulischen Erziehung in geeigneter Weise auszugleichen (vgl. BayVGH BayVBl 1992, 343/345).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 LB 4075/01

    Philadelphia-Schule; Privatunterricht; Religionsfreiheit; Sexualkunde;

    Das liegt auf der gleichen Linie wie der Beschluss des VGH München vom 16.3.1992, 7 CS 92.512, NVwZ 1992, 1224 und das (von der Beklagten im Berufungsverfahren vorgelegte) Urteil des VGH Mannheim vom 18. Juni 2002, 9 S 2441/01 (LS in DVBl. 2003, 347), wo die Problematik dadurch umgangen wird, dass ein Anspruch auf eine Ausnahme von der Schulbesuchspflicht verneint wird, "wenn die öffentlichen (und die privaten) Schulen, so wie sie ausgestaltet sind und bestehen, lediglich wegen ihrer Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele abgelehnt werden, und zwar auch dann ..., wenn dies aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschieht", da die Schule "auf die Einhaltung religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet" sei und sich in der Praxis auch daran halte.

    Offenbar auf diesem "Vorbild" beruht die eingangs genannte Entscheidung des Bayerischen VGH vom 16.3.1992 (7 CS 92.512).

  • VG Augsburg, 17.04.2008 - Au 3 S 08.344

    Schulpflicht; Hauptschule; religiöse Gründe; Sexualerziehung

    Die Eltern können die Erfüllung der Schulpflicht nicht unter Berufung auf eine Glaubens- und Gewissensfreiheit oder auf andere Gründe, aus denen sie die öffentliche Schule für ungeeignet halten, verweigern (vgl. BVerfG vom 5.9.1986, NJW 1987, 180; vom 21.4.1989 - 1 BvR 235/89; BVerwG vom 15.11.1991, BayVBl 1992, 184; BayVGH vom 16.3.1992, BayVBl 1992, 343; vom 13.3.1998 - 7 ZS 98.446; vom 15.3.1999 - 7 ZS 99.163; vom 30.3.2000 - 7 ZB 99.2882; vom 3.5.2000 - 7 ZB 00.1136; BayObLG, a.a.O.).

    Speziellen Elternwünschen hinsichtlich der bekenntnismäßigen Ausrichtung von Schulen kann auf Grund der Freiheit zur Gründung von Privatschulen (Art. 134 BV; Art. 7 Abs. 4 und 5 GG) Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG vom 15.11.1991, a.a.O.; BayVGH vom 16.3.1992, a.a.O.).".

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2008 - 4 K 1674/06

    Schulpflicht; Heimschulunterricht; Erziehungsrecht; Erziehungsauftrag;

    Weiterführend VGH BW, Urteil vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/01 -, NVwZ-RR 2003, 561 ff.; ebenso BayVGH, Beschlüsse vom 16. März 1992- 7 CS 92.512 -, NVwZ 1992, 1224 f.; vom 13. März 1998 - 7 ZS 98446 - vom 18. September 2002 - 7 ZB 02.1701 - vom 15. Juli 2003 7 ZB 03.1368 - VG Braunschweig, Urteil vom 17. Dezember 2003 6 A 568/02 - VG Hamburg, Beschluss vom 16. Januar 2003 2 VG 4333/2002 -.
  • VG Würzburg, 11.06.2008 - W 2 K 07.1511

    Home-Schooling

    Die Eltern können die Erfüllung der Schulpflicht nicht unter Berufung auf Gründe, aus denen sie die öffentliche Schule für ungeeignet halten, verweigern (vgl. BVerfG NJW 1987, 180; v. 21.04.1989 - 1 BvR 235/89; BVerwG BayVBl 1992, 184; BayVGH BayVBl 1992, 343; v. 13.03.1989 - 7 ZS 98.446; v. 15.03.1999 - 7 ZS 99.163; v. 30.03.2000 - 7 ZB 99.2882; v. 03.05.2000 - 7 ZB 00.1136; BayOBLG NVwZ-RR 2000, 164).
  • VG München, 26.02.2020 - M 3 S 20.187

    Schulpflicht

    Die Eltern können die Erfüllung der Schulpflicht nicht unter Berufung auf eine Glaubens- und Gewissensfreiheit oder auf andere Gründe, aus denen sie die öffentliche Schule für ungeeignet halten, verweigern (vgl. BVerfG, B. v. 5.9.1986 - 1 BvR 794/86 - juris; B. v. 21.4.1989 - 1 BvR 235/89 - juris; BVerwG, B. v. 15.11.1991 - 6 B 16/91 - juris; BayVGH, B. v. 16.3.1992 - 7 CS 92.512 - juris; B. v. 27.9.2000 - 7 ZS 00.2403 - juris).
  • VG München, 16.02.2016 - M 3 E 16.96

    Antrag auf Befreiung von der Berufsschulpflicht

    Die Durchsetzung der Schulpflicht verstößt nicht gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen (BayVGH, B. v. 16.3.1992 - 7 CS 92.512 - BayVBl 1992, 343, Rn. 19).
  • VG München, 16.02.2016 - M 3 E 16.9

    Antrag auf Befreiung von der Berufsschulpflicht

    Die Durchsetzung der Schulpflicht verstößt nicht gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen (BayVGH, B. v. 16.3.1992 - 7 CS 92.512 - BayVBl 1992, 343, Rn. 19).
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