Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2010 - 7 Ca 1040/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2010 - 7 Ca 1040/10
- ArbG Frankfurt/Main, 07.12.2010 - 12 Ca 4135/10
- LAG Hessen, 13.10.2011 - 11 Sa 155/11
- LAG Hessen, 01.12.2011 - 11 Sa 155/11
- BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 44/12
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10
Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers
Der Kläger erhob vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main (- 7 Ca 1040/10 -) Kündigungsschutzklage. - LAG Hessen, 13.10.2011 - 11 Sa 155/11
Kündigung und Abmahnungen wegen behaupteten Fehlverhaltens gegenüber (weiblichen) …
Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15.09.2010, Az 7 Ca 1040/10 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, 7 Ca 1040/10, vom 15.9.2010 teilweise abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 8.2.2010 aufgelöst ist; die Beklagte zu verurteilen, die nachfolgenden Abmahnungen aus seiner Personalakte zu entfernen: Abmahnung wegen Beleidigung von A vom 4.3.2009, Abmahnung wegen Fehlverhaltens gegenüber Vorgesetzten und Beleidigung B vom 4.3.2009, Abmahnung wegen Fehlverhaltens gegenüber Vorgesetzten vom 6.5.2009; die Beklagte hilfsweise für den Fall des Obsiegens mit dem Feststellungsantrag zu verurteilen, ihn als Reconciliation Analyst 1 / Spezialist in der Abteilung xx zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss in der Hauptsache weiterzubeschäftigen.
- ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10 Das Hauptsacheverfahren ist unter dem Aktenzeichen 7 Ca 1040/10 bei der erkennenden Kammer anhängig.