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ArbG Mainz, 15.12.2016 - 7 Ca 1105/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 15.12.2016 - 7 Ca 1105/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 259/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 259/17
Mobbing - Schadensersatz - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 15.12.2016, Az.: 7 Ca 1105/15, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des streitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird nach § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - 15.12.2016 - AZ: 7 Ca 1105/15 - (Blatt 930 ff. der Akten).
Der Kläger beantragt jeweils unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 15.12.2016, Az: 7 Ca 1105/15,.