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   ArbG Wuppertal, 14.08.2018 - 7 Ca 1146/18   

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ArbG Wuppertal, 14.08.2018 - 7 Ca 1146/18 (https://dejure.org/2018,50507)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 14.08.2018 - 7 Ca 1146/18 (https://dejure.org/2018,50507)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 14. August 2018 - 7 Ca 1146/18 (https://dejure.org/2018,50507)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 13.04.2016 - 3 Sa 1645/15

    Rechtliche Einordnung des Anspruchs von Arbeitnehmern des Einzelhandels in NRW

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 14.08.2018 - 7 Ca 1146/18
    Der Kläger hat das Klagebegehren mit dem Hauptantrag zutreffend daraufgerichtet, dass § 3 Abs. 7 MTV keinen unmittelbaren Anspruch auf Beschäftigung mit erhöhter Arbeitszeit begründet, sondern lediglich einen Anspruch aufAnnahme eines Angebots des Arbeitnehmers zur Vertragsänderung(BAG 19.12.2006 - 9 AZR 365/06 - juris; LAG Hamm 13.04.2016 - 3 Sa 1645/15 - juris Rn. 54).

    Dass von dem generellen Betrachtungszeitraum von 17 Wochen abgewichen werden soll, ist dem Wortlaut der Vorschrift dagegen nicht zu entnehmen (vgl. auch LAG Hamm 13.04.2016 - 3 Sa 1645/15 - juris Rn. 65).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Monate November und Dezember eines Jahres in zeitlichen Zusammenhang mit Urlaubs- und/oder Krankheitszeiten stehen (LAG Hamm 13.04.2016 - 3 Sa 1645/15 - juris Rn. 68).

    Für darüber hinausgehende Zeiten wird gerade eine Unterbrechung des Zusammenhangsangenommen, wie sich aus einem Umkehrschluss daraus ergibt, dass bestimmte Monate und bestimmte Urlaubs-und Krankheitszeiten bis sechs Wochen nicht zu einer Unterbrechung des Zusammenhangs führen sollen (LAG Hamm 13.04.2016 - 3 Sa 1645/15 - juris Rn. 69).

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 14.08.2018 - 7 Ca 1146/18
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieserAnhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert undnur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann(BAG 20.09.2017 - 6 AZR 143/16 - juris Rn. 33; 19.06.2018 - 9 AZR 564/17 - juris Rn. 17).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 27.02.2018 - 9 AZR 238/17 - Rn. 14; 19.06.2018 - 9 AZR 564/17 - juris Rn. 17).

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 14.08.2018 - 7 Ca 1146/18
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieserAnhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert undnur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann(BAG 20.09.2017 - 6 AZR 143/16 - juris Rn. 33; 19.06.2018 - 9 AZR 564/17 - juris Rn. 17).
  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 14.08.2018 - 7 Ca 1146/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 27.02.2018 - 9 AZR 238/17 - Rn. 14; 19.06.2018 - 9 AZR 564/17 - juris Rn. 17).
  • LAG Düsseldorf, 13.02.2019 - 12 Sa 905/18

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit im Geltungsbereich des MTV Einzelhandel NRW

    1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 14.08.2018 - 7 Ca 1146/18 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, das Angebot des Klägers auf eine Vertragsänderung mit einer monatlichen Arbeitszeit von 83, 54 Stunden mit Wirkung vom 01.03.2018 anzunehmen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 14.08.2018 - 7 Ca 1146/18 - abzuändern und.

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