Rechtsprechung
   ArbG Kaiserslautern, 14.02.2008 - 7 Ca 1183/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37506
ArbG Kaiserslautern, 14.02.2008 - 7 Ca 1183/07 (https://dejure.org/2008,37506)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 14.02.2008 - 7 Ca 1183/07 (https://dejure.org/2008,37506)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 7 Ca 1183/07 (https://dejure.org/2008,37506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2008 - 8 Sa 165/08

    Anpassung einer Betriebsrente - schlechte wirtschaftliche Lage -

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.02.2008 - AZ: 7 Ca 1183/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.02.2008 - AZ: 7 Ca 1183/07 - abzuändern und 1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger für die Zeit ab dem 01.06.2006 bis 31.03.2008 EUR 3.567,06 brutto rückständige Betriebsrente zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 169, 86 EUR ab dem 01.07.2006, dem 01.08.2006, dem 01.09.2006, dem 01.10.2006, dem 01.11.2006, dem 01.12.2006, dem 01.01.2007, dem 01.02.2007, dem 01.03.2007, dem 01.04.2007, dem 01.05.2007, dem 01.06.2007, dem 01.07.2007, dem 01.08.2007, dem 01.09.2007, dem 01.10.2007, dem 01.11.2007, dem 01.12.2007, dem 01.01.2008, dem 01.02.2008, dem 01.03.2008 und dem 01.04.2008 zu zahlen; 2. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ab dem 01.04.2008 monatlich Betriebsrente in Höhe von 3.224,86 EUR brutto zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von jeweils fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 1. des Folgemonats an den Kläger zu zahlen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht