Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 09.10.2003 - 7 Ca 1195/03 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.10.2003 - 7 Ca 1195/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 7 Sa 2077/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 7 Sa 2077/03
Tarifliches Urlaubsgeld - Rückwirkung - Änderungstarifvertrag
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.10.2003 - 7 Ca 1195/03 - und das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.10.2004 aufgehoben und die Klagen werden abgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat die Beklagte daraufhin durch Urteile vom 09.10.2003 und 20.11.2003 - 7 Ca 1195/03 und 7 Ca 15 - antragsgemäß zur Zahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes verurteilt.
Hinsichtlich des Inhalts von Tatbestand und Entscheidungsgründen wird auf Blatt 41 bis 44 der Akte 7 Ca 1195/03 und 31 bis 34 der Akte 7 Ca 15 Bezug genommen.
die Urteile des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.10.2003 - 7 Ca 1195/03 und vom 20.11.2003 - 7 Ca 15 - aufzuheben und die Klagen abzuweisen.
Zur Begründung der Ansprüche der Kläger dem Grunde und der Höhe nach wird auf Seite 4 bis 6 der Entscheidungen 7 Ca 1195/03 = Blatt 42 bis 44 dieser Akte und auf Seite 4, 5 der Akte 7 Ca 1598/03 = Blatt 32, 33 der Akte zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen; Ausführungen, die diese Darstellung der Sach- und Rechtslage durch das Arbeitsgericht in Frage stellen, enthält das Berufungsvorbringen der Beklagten nicht, so dass keine weiteren Ausführungen veranlasst sind.